Spanien: Betriebsrat wegen Radfahrens im Krankheitsurlaub entlassen

Ein spanischer Arbeitnehmer war wegen Tennisarm krankgeschrieben, radelte aber 45 km, darunter den Anstieg zum Serantes. Das Oberste Gericht des Baskenlandes bestätigt die Kündigung.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Tennisarm und 45 km mit dem Rad: Das baskische Oberste Gericht billigt die Kündigung

Das Oberste Gericht des Baskenlandes (TSJPV) hatte keine Zweifel: Ein Arbeitnehmer, der trotz Krankschreibung wegen einer Epikondylitis im akuten Stadium Mountainbike-Touren fuhr, verletzte seine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Das Urteil bestätigt die fristlose Kündigung. Es sagt jedoch nicht, dass jeder Sport während der Krankschreibung automatisch ein Kündigungsgrund ist; jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Der Vorwurf der Gewerkschaftsverfolgung überzeugte den Senat nicht: Gekündigt wurde nicht, weil er Betriebsrat war, sondern trotz dieser Funktion. Klartext: Der Schutz eines UGT-Betriebsrats hat Grenzen.

Die Fakten, die die Version vom "Racheakt" entkräften

Am 18. Mai 2025 teilte der Mitarbeiter von Refractarios Remosa (dort seit 2010 beschäftigt) seinem Vorgesetzten mit, dass er seit fast zwei Monaten Schmerzen im rechten Ellenbogen hatte. Selbst das Anziehen eines Hemdes oder das Verschieben eines Stuhls tat weh. Einen Tag später folgte die Krankschreibung. Die anfängliche Prognose betrug 120 Tage; im August waren es bereits 365. In der Zwischenzeit hatte eine Mitarbeiterin der Geschäftsleitung ein Gerücht über das Verhalten des Arbeitnehmers weitergegeben. Das Unternehmen beauftragte einen Detektiv, der drei Mountainbike-Touren über insgesamt 45 Kilometer dokumentierte, darunter eine Auffahrt zum Serantes.

Die Doktrin, die der Berufung die Argumente nimmt

Das Gericht wendet die "Gradualismus-Doktrin" an: Zur Rechtfertigung einer Kündigung sind Schwere und Verschulden erforderlich, und jeder Fall muss gesondert geprüft werden. Hinzu kommt ein wichtiges Kriterium: Der Arzt muss die Aktivität nicht ausdrücklich verboten haben. Es wäre unmöglich, so der Senat, alles aufzulisten, was kontraindiziert ist. Es genügt, "den gesunden Menschenverstand" anzuwenden und zu prüfen, ob das Verhalten die Genesung gefährden konnte. Mit einer Verletzung im akuten Stadium 45 Kilometer über einen Pass wie den Serantes zu radeln, veranlasste die Richter, eine schwere Verletzung der Treuepflicht anzunehmen.

Vom GPS zum gesunden Menschenverstand

Der Fall öffnet wieder eine klassische Frage des Arbeitsrechts: Wie weit darf ein Unternehmen jemanden während der Krankschreibung überwachen, und wo endet die Privatsphäre? Hier genügte der Detektiv, doch die Pointe der Geschichte ist, dass sich viele Arbeitnehmer im Zeitalter von Strava und sozialen Medien selbst verraten. Dass dies hier der Fall war, ist nicht überliefert, aber die Warnung bleibt: Digitale Beweise reisen in der Tasche des mutmaßlichen Täters. Das Urteil ist keine Freibrief für die Überwachung von Krankgeschriebenen, aber auch kein Blankoscheck, um die Arbeitsunfähigkeit in bezahlten Urlaub zu verwandeln.

Vor diesem Hintergrund gilt: keine voreiligen Schlüsse. Der nächste Fall könnte anders ausgehen, wenn die Aktivität ein moderater Spaziergang ist und das Leiden sich nicht verschlimmert. Wer aber glaubt, die Krankschreibung sei eine regelfreie Auszeit, sollte sich den Serantes vor Augen führen. Die nächste juristische Grenzziehung wird die Trennung zwischen Rehabilitation und Abenteuer sein; wer sie mit dem Mountainbike überschreitet, handelt töricht.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (74 Antworten).

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