Selbstständig und Import aus China: Das verlangt Spaniens Steuerbehörde

Ein Selbstständiger kann ohne GmbH aus China importieren und weiterverkaufen, muss die Tätigkeit aber anmelden sowie Zölle und Mehrwertsteuer zahlen, so die Debatte.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Selbstständig und Import aus China: Das verlangt Spaniens Steuerbehörde
Import aus China als Selbstständiger: legal, aber mit Zöllen und dem Steueramt im Nacken

Kann ein Selbstständiger aus China importieren und weiterverkaufen, ohne eine Kapitalgesellschaft zu gründen? Die kurze Antwort lautet ja, aber das Kleingedruckte ist ein Minenfeld. Ein angemeldeter Selbstständiger kann Waren zu kommerziellen Zwecken genauso importieren wie eine Gesellschaft, sofern er die Tätigkeit anmeldet und Zölle sowie Mehrwertsteuer zahlt. Das Problem ist nicht die Rechtsform, sondern alles rund um die Sendung: Zoll, Inspektionen, Exportlizenzen des Ursprungslandes und die zunehmende Überwachung durch die Agencia Tributaria (spanische Steuerbehörde). Die Diskussion, die sich über Jahre hinzieht, macht deutlich, dass die meisten Kleinimporteure in einer Grauzone arbeiten, die das Steueramt zunehmend durchleuchtet.

Braucht man eine Importlizenz oder eine Kapitalgesellschaft?

In Spanien gibt es keine allgemeine Importlizenz für Selbstständige. Nötig ist eine Anmeldung für eine wirtschaftliche Tätigkeit, die den Warenhandel abdeckt, sowie die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Ein Anwalt oder Klempner, der Kleidung zum Verkauf importiert, muss diese gewerbliche Tätigkeit anmelden; tut er das nicht, kann das Steueramt Erklärungen verlangen. Entscheidend ist die Übereinstimmung zwischen der steuerlichen Anmeldung und der bewegten Ware.

Die Verantwortung liegt beim Importeur. Kommt das Paket mit einer unterbewerteten Rechnung oder als Geschenk deklariert an, ist das Problem Sache des Empfängers, nicht des Absenders. Der Zoll kann den tatsächlichen Wert schätzen und darauf Zölle und Mehrwertsteuer erheben. Und handelt es sich um Fälschungen, wird die Sache schnell strafrechtlich relevant.

Zölle, Mehrwertsteuer und der Mythos vom Geschenkpaket

Die Mehrwertsteuer zahlt zwar der Endverbraucher, verwaltet wird sie aber vom Händler. Sie wird beim Kauf entrichtet und beim Verkauf weiterberechnet; die Differenz geht ans Steueramt. Die Zölle hingegen hängen von der Produktart ab und können laut der Diskussion bis zu 60 % des deklarierten Werts erreichen. Das macht den Import für manche Kategorien zu einem Verlustgeschäft.

Die Praxis, Sendungen als Geschenk oder mit einem zu niedrigen Wert zu deklarieren, funktioniert bei kleinen Paketen, lässt sich aber nicht skalieren. Je größer Volumen oder Gewicht, desto wahrscheinlicher öffnet der Zoll das Paket und schätzt den tatsächlichen Wert. Ein Prüfer, der fünfzehn Exemplare desselben Artikels findet, geht von Weiterverkauf aus, nicht von Privatgebrauch. Auch wertlose Muster ziehen nicht, nicht einmal im Geschäftsbereich.

DDP und das Kleingedruckte des internationalen Handels

Die Incoterm-Klausel DDP (Delivered Duty Paid) erlaubt es dem Verkäufer, alle Kosten einschließlich der Zollabgaben bis zum Bestimmungsort zu übernehmen. Für Einsteiger ist das eine attraktive Option, doch Experten warnen: Nicht alle Lieferanten akzeptieren sie, und in manchen Ländern wie Brasilien ist sie für Unternehmen ohne Niederlassung im Bestimmungsland verboten. In China ist es relativ üblich, dass ein Hersteller DDP anbietet, aber der Endpreis liegt höher als bei FOB oder CIF.

Die wiederholte Empfehlung lautet: mit kleinen Volumen beginnen, Kuriere nutzen, die die Zollabfertigung übernehmen, und akzeptieren, dass Zoll und Mehrwertsteuer immer anfallen. Der Gedanke, das Problem auf den chinesischen Lieferanten abzuwälzen, funktioniert meist nicht: Entweder lehnt er ab, oder er verteuert das Produkt, bis es sich nicht mehr lohnt.

Die Überwachung durch das Steueramt und das Risiko der Schattenwirtschaft

Die Agencia Tributaria hat die Kontrollen von Importen verschärft, die nicht zur angemeldeten Tätigkeit passen. Ein Selbstständiger, der Unterhaltungselektronik importiert und über Online-Plattformen verkauft, ohne Rechnungen auszustellen, steht im Visier. Nach neueren Gesetzen zur Schattenwirtschaft kann der Zoll verlangen, dass sich der Empfänger anmeldet, wenn er ein Paket als nicht für den Privatgebrauch bestimmt einstuft.

Die Angst vor einer behördlichen Aufforderung ist real. Kleine Verkäufer auf eBay oder ähnlichen Plattformen wissen, dass die Regularisierung Fixkosten mit sich bringt, die oft die Marge auffressen. Doch die Alternative —weiter im Verborgenen zu bleiben— endet mit wachsender Wahrscheinlichkeit in einer Betriebsprüfung.

Qualität als Überlebensstrategie

Nicht alles dreht sich um den Preis. Die Erfahrung langjähriger Importeure zeigt: Schlechte Qualität führt zu Rücksendungen, Streitfällen und verärgerten Kunden. Markenlose Artikel oder chinesische Marken, die die CE-Normen erfüllen und eine persönliche Prüfung bestehen, haben bessere Chancen. Fälschungen locken zudem Anwälte großer Marken an – ein Risiko, das sich kein kleines Unternehmen leisten kann.

Der Import aus China zum Weiterverkauf in Spanien bleibt ein Weg in die Selbstständigkeit, doch man muss akzeptieren, dass die Marge mit jedem Zoll, jeder Inspektion und jeder Logistikkostensteigerung schrumpft. Die Frage lautet nicht mehr, ob es geht, sondern ob es sich lohnt.

Lohnt es sich, alles zu formalisieren, wenn die Zahlen kaum aufgehen – oder liegt die Zukunft in Lieferanten aus der EU oder der Türkei?

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (67 Antworten).

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