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Selbstständig oder GmbH in Spanien: Wann sich was lohnt – und was hinter den 25 % steckt
Die 50.000-Euro-Gewinnschwelle reicht nicht: Die Dividende kostet 18 % extra, und Banken verlangen vom Geschäftsführer Bürgschaften. Die wichtigsten Punkte bei der Wahl der Rechtsform.
Selbstständig oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Wo die echte Grenze liegt
Lohnt es sich in Spanien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) zu gründen, oder ist es besser, sich als Selbstständiger (autónomo) anzumelden? Die kurze Antwort: Es hängt davon ab, wie viel Sie umsetzen und vor allem, wie viel Sie ausgeben müssen. Der im Internet kursierende Konsens sieht den Wendepunkt bei rund 50.000 Euro Bruttogewinn, wenn der effektive Steuersatz der Einkommensteuer (IRPF) den Körperschaftsteuersatz übersteigt. Doch diese Rechnung hat ein Loch, das fast niemand erwähnt: Das Geld, das in der Firma bleibt, gehört Ihnen erst, wenn Sie es entnehmen.
Die Dividende, die den Steuervorteil auffrisst
Die Theorie sagt: Ab einem bestimmten Volumen lohnt sich die Besteuerung zum Körperschaftsteuersatz statt des Aufstiegs in den Einkommensteuerstufen. Das Problem taucht auf, wenn der Gesellschafter über den Gewinn verfügen will. Wird er als Dividende entnommen, kommen weitere 18 % Besteuerung hinzu, womit der kombinierte Satz wieder dem Spitzensteuersatz der Einkommensteuer ab 53.000 Euro Brutto entspricht. Der Vorteil verpufft.
Bleiben die Zwischenwege: Ausgaben auf Firmennamen, Spesen, Krankenversicherungen. All das gibt es, ja. Aber auch den Steuerprüfer, der wissen will, wer, wann, wie, wo und warum. Ohne Belege wird die Spende zum geldwerten Vorteil – mit entsprechenden Sozialabgaben, Strafe und Zinsen.
Die beschränkte Haftung ist kein perfekter Schild
Das große Argument für eine Kapitalgesellschaft ist die Abschirmung des Privatvermögens. Die Banken kennen den Trick jedoch: Wenn der Geschäftsführer zugleich Mehrheitsgesellschafter ist, geht die Risikobteilung selbstverständlich davon aus, dass er das Geschäft persönlich bürgt. Die Brücke zwischen den Vermögen wird wieder geschlagen, diesmal vertraglich.
Und es kommt noch mehr: Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz erlaubt es, vom Geschäftsführer den Schaden zurückzufordern, der durch gesetzwidrige Handlungen, Verstöße gegen die Satzung oder die Verletzung seiner Pflichten entsteht. Der Schutz existiert, ist aber nicht gratis und nicht automatisch.
Der Geschäftsführer, der sich selbst anstellt
In einer Einmanngesellschaft übernimmt der Alleingesellschafter die Geschäftsführung und bleibt daher verpflichtet, als Selbstständiger Sozialabgaben zu zahlen. Er bezieht ein Gehalt von der Firma, hat aber nicht dieselben Rechte wie ein Angestellter. Die Figur des Vertrags mit sich selbst wirft rechtliche Fragen auf, die niemand endgültig klärt.
Der Weg als Selbstständiger ist günstiger im Auf- und Abbau: ein Vormittag zwischen Steueramt und Sozialversicherung, zwei, wenn die Unterlagen nicht in Ordnung sind. Eine Gesellschaft zu gründen erfordert Notar, Register und wahrscheinlich eine Beratung. Auch die laufenden Verwaltungskosten schlagen zu Buche.
Die Falle der Familiengehälter
Den Partner anstellen, um Gehälter zu splitten und die Einkommensteuer zu drücken, klingt gut, bis das Steueramt nachfragt. Wenn beide unter einer Adresse wohnen, wird das Argument der tatsächlichen Tätigkeit wackelig. Die Steuerermäßigung existiert auf dem Papier; in der Praxis liegt die Beweislast bei dem, der sie in Anspruch nimmt.
Mit den aktuellen Förderungen für Selbstständige starten viele über den einfachen Weg. Eine Einmann-GmbH mit beschränkter Haftung ergibt Sinn, wenn Volumen, Risiko oder Struktur es rechtfertigen. Nicht vorher. Und schon gar nicht wegen der Steuersparmodelle, die die Blogs versprechen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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