Richter weitet Verfahren gegen Begoña Gómez aus

In Spanien weitet ein Richter das Verfahren gegen Begoña Gómez aus. Die UCO durchsucht Red.es, während der TSJM die Air-Europa-Rettung prüft.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Richter weitet Verfahren gegen Begoña Gómez aus
Begoña Gómez als Beschuldigte im Software-Skandal

Beschuldigt oder nur ermittelt? Begoña Gómez, Ehefrau des spanischen Regierungschefs Pedro Sánchez, ist in einem Verfahren des zuständigen Gerichts als Beschuldigte geführt. Das Verfahren wurde auf Grundlage einer Anzeige der Organisation Hazte Oír ausgeweitet. Parallel dazu durchsuchte die Spezialeinheit UCO (Unidad Central Operativa) im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft die Zentrale von Red.es nach E-Mails. Was monatelang Schlagzeilen war, ist nun ein Dossier mit zwei Ermittlungssträngen: einem nationalen und einem europäischen. Es geht nicht mehr nur um ihr Handeln, sondern darum, wie haltbar die offizielle Darstellung ist.

Der Begriff selbst ist umstritten. Juristisch korrekt ist „beschuldigt“; „angeklagt“ zu sagen, gilt laut Kritikern als Kampfbegriff der Opposition. Am Ende steht aber dieselbe Tatsache: Eine namentlich bekannte Person wird formell untersucht.

Warum der Richter den Verweis an Brüssel ablehnt

Die Ausweitung erfolgt durch die Anzeige von Hazte Oír, die Begoña Gómez Untreue, Unterschlagung, Veruntreuung öffentlicher Mittel und unerlaubte Berufsausübung vorwirft. Diese Vorwürfe unterscheiden sich von denen der Europäischen Staatsanwaltschaft und gehen über die Anzeige der Gruppe Manos Limpias hinaus, die behauptet, der Premierminister sei „wissentlich und kooperativ“ in die Geschäfte seiner Frau eingebunden gewesen. Dies ist eine Parteibehauptung, kein bewiesener Sachverhalt.

Der Richter folgt auch nicht der These, dass Brüssel den Fall übernehmen sollte. In seinem Beschluss bezeichnet er die Annahme, die Europäische Staatsanwaltschaft würde die Ermittlungen blockieren, als „interessengeleitete Schlussfolgerung“. Er betont, dass **zwei Ermittlungsstränge** unter seiner Kontrolle bleiben und neue Dokumente eingegangen sind. Kurz gesagt: Die Sache bewegt sich weiter.

Software der Complutense-Universität und Rechnungen über 40.000 Euro

Im Zentrum steht eine Software. Laut Berichten ließ Begoña Gómez seit März 2020 **zwei Marken der Universidad Complutense und eine Website** auf ihren Namen registrieren. Die Universität soll mehr als **40.000 Euro** für die Plattform bezahlt haben, die später auf sie eingetragen wurde – mit elektronisch signierten Rechnungen. Zudem habe Indra, Telefónica und Google unentgeltlich unterstützt.

Hier greift ein Gesetz, das die aktuelle Regierung verabschiedete. Artikel 58 des Organgesetzes zum Universitätssystem (Ley Orgánica del Sistema Universitario 2/2023) besagt, dass Rechte an geistigem Eigentum aus der Tätigkeit von Hochschulpersonal der Universität gehören, *niemals Einzelpersonen*. Sollte sich dies bestätigen, wäre es ein klassischer Widerspruch.

Barrabés, Red.es und der Vertrag vor der Ausschreibung

Der zweite Strang betrifft öffentliche Aufträge. Der UCO-Bericht hebt hervor, dass Juan Carlos Barrabés erst einen Vertrag bei Red.es erhielt, nachdem Begoña Gómez ihn empfohlen hatte. Weder davor noch danach wurden öffentliche Fördermittel an Innova Next oder andere Unternehmen des Unternehmers vergeben.

Hinzu kommt ein Dokument, das belegen soll, dass Barrabés und die Universidad Rey Juan Carlos einen Vertrag bereits vor der offiziellen Ausschreibung vereinbart hatten – für einen Kurs mit 3.000 Teilnehmern. Die UCO durchsuchte die Red.es-Zentrale im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Air Europa: Interessenkonflikt erneut vor Gericht

Das Oberlandesgericht Madrid (Tribunal Superior de Justicia de Madrid) hat die Beschwerde der Volkspartei (PP) wegen eines Interessenkonflikts von Pedro Sánchez und Begoña Gómez bei der Rettung von Air Europa zugelassen. Die Rettungsaktion belief sich auf **475 Millionen Euro**. Das Gericht überprüft damit eine Entscheidung, die den Premierminister zuvor entlastet hatte. Im Fokus stehen Treffen der Ehefrau mit dem damaligen Globalia-Chef Javier Hidalgo. Eine ehemalige Managerin bestätigte im Senat, ihre Beziehung zu Begoña Gómez „nach der Rettung“ abgekühlt zu haben, als Gerüchte über mögliche Überschreitungen ihrer Befugnisse laut wurden.

Das „Ende von Sánchez“, das wir seit zehn Jahren prophezeien

Es kursiert eine Chronologie, die man kennen sollte. Seit 2014 gab es immer wieder Prognosen über den Sturz des Premiers: die PSOE-Vorwahlen gegen Eduardo Madina, sein Parteiausschluss, die Vorwahlen gegen Susana Díaz, das Misstrauensvotum gegen Mariano Rajoy, zwei Neuwahlen, die Pandemie, die Begnadigungen, das „Ja ist Ja“-Gesetz, die Amnestie. Jedes Mal war die Ankündigung identisch – und das Ergebnis auch. Zyniker fügen hinzu: Wenn er nicht fällt, ändert man das Gesetz, begnadigt oder beschließt eine neue Amnistie.



Mit zwei laufenden Ermittlungen – einer europäischen und einer nationalen –, einer Ehefrau, die die von der Complutense finanzierte Software auf ihren Namen laufen ließ, und einer gerichtlichen Überprüfung der 475-Millionen-Euro-Rettung bleibt die Prognose gleich wie elfmal zuvor: Diesmal könnte es ernst werden.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (354 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

Volver