Revolut und Formular D6: Ausländische Aktien in Spanien anmelden

Revolut verwahrt Aktien bei DriveWealth (USA) und meldet nichts an das spanische Finanzamt: Das Formular D6 ist Pflicht, wenn Sie zum 31. Dezember Positionen halten. Mindeststrafe von…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Revolut und Formular D6: Ausländische Aktien in Spanien anmelden
Wer über Revolut Aktien kauft, muss das D6 einreichen – auch wenn das spanische Finanzamt nichts davon weiß

Müssen Aktien, die über Revolut gekauft wurden, versteuert werden? Ja. Und es genügt nicht, darauf zu warten, dass sie im vorläufigen Steuerbescheid auftauchen. Der Broker hinter der App verwahrt die Wertpapiere bei einem US-Unternehmen, DriveWealth, das keine Informationen an die Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt) übermittelt. Das bedeutet nicht, dass das Geschäft unsichtbar bleibt: Es bedeutet, dass die Meldepflicht vollständig beim Anleger liegt, der das Formular D6 einreichen muss, wenn er zum 31. Dezember Positionen hält.

Der Ausgangspunkt wurde in der ursprünglichen Frage klar benannt: Wer im Jahr nur kauft und nicht verkauft, hat genau eine formale Aufgabe – das D6 für das folgende Jahr mit den gehaltenen Positionen. Wer verkauft, muss zusätzlich Kauf- und Verkaufspreis angeben, um Gewinn oder Verlust zu berechnen. Und wer Dividenden erhält, gerät in das Gebiet der Doppelbesteuerung: Das W-8-BEN-Formular, das bei Kontoeröffnung digital unterschrieben wird, senkt die US-Quellensteuer auf 15 %, und dieser Betrag kann später in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Was ist das Formular D6 und wann muss es eingereicht werden?

Das D6 ist die Erklärung über Auslandsinvestitionen. Es betrifft alle, die mit Brokern handeln, die dem spanischen Finanzamt keine Daten melden: Degiro, Interactive Brokers, eToro und Revolut gehören dazu. Die Pflicht hängt nicht davon ab, ob man Gewinn oder Verlust macht, sondern davon, ob zum Jahresende Wertpapiere außerhalb Spaniens gehalten werden. Die Strafe für Nichtabgabe beginnt bei 3.000 Euro oder 25 % des investierten Geldes, je nach Berechnung in der Diskussion.

Die Grenze zum Formular 720 liegt beim Vermögen. Übersteigt der Saldo auf ausländischen Konten 50.000 Euro, einschließlich des Werts der Anlagen, kommt zum D6 das Formular 720 hinzu. Unterhalb dieser Schwelle bleibt das D6 trotzdem Pflicht, wenn Aktien im Ausland verwahrt werden.

So reichen Sie das D6 Schritt für Schritt ein

Der Vorgang läuft über das Programm Aforix, das einmal installiert wird und für spätere Jahre weiterverwendet werden kann. Nach dem Ausfüllen wird das Formular als PDF gespeichert – wichtig: als PDF, nicht in einem anderen Format – und notfalls in jedem Copyshop ausgedruckt. Der physische Weg erlaubt den Versand per Einschreiben an das Registro General del Ministerio de Economía y Competitividad, Paseo de la Castellana 162, Madrid, mit Kopie des Ausweises und des Broker-Kontoauszugs zum 31. Dezember.

Die eigentliche Hürde ist nicht das Formular, sondern die vorherige Dokumentation. Den ISIN-Code für jedes Wertpapier in Revolut zu finden ist nicht trivial: Der Monatsauszug zeigt Menge und Durchschnittspreis, aber nicht den Identifikator. Man muss auf externe Kursquellen zurückgreifen, mit dem Risiko, dass der Schlusskurs vom 31. Dezember um ein paar Cent abweicht und die Berechnung nicht aufgeht.

Die Unternehmensstruktur hinter der App

Revolut ist kein klassischer Broker. Das Girokonto wurde auf eine litauische IBAN umgestellt, eine irische ist geplant, aber Revolut Trading – die Tochtergesellschaft, die die Anlagen verwaltet – bleibt wegen der Vereinbarung mit DriveWealth, dem Unternehmen, das die Wertpapiere verwahrt und die Orders ausführt, britisch. Diese Verlagerung außerhalb der EU erschwert den Informationsaustausch mit dem spanischen Finanzamt.

Daraus entsteht die Versuchung, nichts zu deklarieren. Das Argument: Die Daten erscheinen nicht in den Steuerunterlagen, und niemand wird nachfragen. Das Gegenargument ist einfach: Broker melden nicht von sich aus, liefern aber alles heraus, wenn das Finanzamt es verlangt. Und die Spur des Geldes, das von einem spanischen Konto auf eine ausländische Plattform fließt, existiert.



Das Fazit ist unbequem für den Kleinanleger: Das System verfolgt ihn wegen zweier Amazon-Aktien nicht, aber vom Papierkram verschont es ihn auch nicht. Steuern auf winzige Gewinne zu zahlen ist lästig. 25 % zu verlieren, weil man ein Formular nicht ausgefüllt hat, ebenso.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (37 Antworten).

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