Rechtsstreit um Rubiales-Kuss in Australien

Art. 23 LOPJ verlangt Strafbarkeit am Tatort. In Australien unklar, daher hat der spanische Rechtsweg ein grundlegendes Problem.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Rechtsstreit um Rubiales-Kuss in Australien
Rubiales-Kuss in Australien: Der Schlüssel zur territorialen Zuständigkeit

Ein Kuss auf einem Podium, Kameras an, in Australien. Das Bild ging um die Welt und weckte eine Frage, die immer wieder gestellt wird: Kann die spanische Justiz eine Handlung bestrafen, die im Ausland begangen wurde, wenn sie dort kein Verbrechen darstellt? Die kurze Antwort lautet nein, es sei denn, sehr konkrete Bedingungen sind erfüllt. Die lange Antwort erfordert einen Blick auf Artikel 23 des Gesetzes über die Organisation der Justiz (LOPJ) und das Verständnis dafür, warum die Staatsangehörigkeit des Opfers nicht alles löst.

Kann die spanische Justiz ein im Ausland begangenes Verbrechen verurteilen?

Nein, wenn die Handlung im Land, in dem sie stattfand, kein Verbrechen ist. Das Prinzip der Territorialität ist die Grundlage: Jeder Staat bestraft, was auf seinem Boden geschieht, und für Abweichungen bedarf es einer gesetzlichen Öffnung. Diese Öffnung ist Artikel 23 LOPJ, der die Zuständigkeit spanischer Gerichte für im Ausland begangene Taten unter bestimmten Bedingungen erweitert. Die wichtigste Bedingung: Die Tat muss am Ort ihrer Begehung strafbar sein.

„Dass das Verbrechen dort strafbar ist, und damit basta“, fasst ein Teilnehmer der Debatte zusammen. Die zitierte Doktrin verlangt Schuld, Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit gemäß dem Recht des jeweiligen Ortes. Wenn die Geste in Australien nicht unter einen Straftatbestand fällt, kommt die spanische Maschinerie nicht in Gang, egal wie groß der Anklagewille ist.

Das Beispiel der deutschen Autobahn

Zur Verdeutlichung das am häufigsten genannte Gleichnis: Ein Fahrer auf einer deutschen Autobahn ohne Tempolimit. Mit 140 km/h passiert nichts. Mit 220 auch nicht, weil es dort keine Ordnungswidrigkeit ist. Wenn derselbe Fahrer nach Spanien kommt, erhält er keinen Bußgeldbescheid für einen Verstoß, den er in Deutschland begangen hat. Die Logik ist identisch mit der eines Joint-Rauchens in Amsterdam oder eines Kusses auf einem australischen Podium.

Die Analogie des Tachometers dient noch einem weiteren Zweck: Sie zeigt, dass dieses Prinzip kein juristisches Detail ist, sondern eine Regel, die jeder Autofahrer ohne Jurastudium versteht. Niemand erwartet, zu Hause für etwas sanktioniert zu werden, das er legal im Ausland getan hat.

Warum es zählt, dass Australien nicht Teil der Istanbul-Konvention ist

Wie in der Debatte angemerkt wurde, ist Australien nicht Vertragspartei der Istanbul-Konvention, des europäischen Übereinkommens gegen Gewalt an Frauen. Diese Abwesenheit reduziert den gemeinsamen rechtlichen Rahmen zwischen beiden Ländern. Entscheidend, so wird betont, ist nicht, was ein spanisches Gericht meint: Es geht darum, ob die Geste dort ein Verbrechen ist.

Im angelsächsischen Recht gibt es Stimmen, die behaupten, bestimmte Verhaltensweisen würden als Verwaltungsübertretungen und nicht als Straftaten behandelt. Wenn der Vorfall im administrativen Bereich bleibt, ist eine doppelte Inkriminierung unmöglich und der spanische Weg bricht zusammen. Hier liegt der Knotenpunkt: In Spanien gehen viele davon aus, dass die Geste strafbar wäre; in Australien ist das keineswegs klar.

Spielt es eine Rolle, dass das Opfer Spanierin ist?

Ja, und dies ist die Nuance, die die gegenteilige Position stützt. Artikel 23 sieht auch Verbrechen gegen Spanier vor, die außerhalb Spaniens begangen wurden. Die Handlung richtete sich gegen eine spanische Staatsbürgerin, daher kann das Opfer in Spanien Anzeige erstatten. Eine andere Sache, völlig anders gelagert, ist es, den Verantwortlichen herzubringen, wenn er sich nicht auf spanischem Boden befindet: Das hängt von Verträgen, Zusammenarbeit und Rechtsvergleich ab.

Manche argumentieren, dass es ausreicht, wenn das Opfer Anzeige erstattet, damit die Staatsanwaltschaft das audiovisuelle Material anfordert und das Verfahren hier eröffnet wird. Das skeptische Szenario erinnert an das Offensichtliche: Ohne Verbrechen am Ursprungsort kommt die Anzeige trotz aller Bemühungen nicht voran.

Die Staatsanwaltschaft und der Nationale Gerichtshof

Trotz der Hindernisse ist die vorherrschende Erwartung, dass die Staatsanwaltschaft Druck ausübt und der Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) den Fall übernimmt. Der Skeptizismus ist jedoch hoch und quer durch alle Lager verbreitet: Es gibt Menschen, die glauben, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, neben solchen, die glauben, dass sie aus anderen Gründen vorhanden sein wird.

Der am häufigsten angeführte Präzedenzfall weist auf eine unbequeme Widersprüchlichkeit hin. Wie ein Teilnehmer erinnerte, hat die sogenannte universelle Gerichtsbarkeit einen alten Diktator erreicht, aber nie andere namhafte Machthaber berührt. Nach dieser Lesart hängt es weniger vom Strafgesetzbuch als vielmehr von der Politik ab, was verfolgt wird und was durchgewinkt wird.

Die abschließende Paradoxie ist diese: Nach der dominierenden Lesart gibt es kein verfolgbares Verbrechen, und dennoch setzt fast niemand darauf, dass die Sache mangels rechtlicher Grundlage stirbt. Das Recht sagt eine Sache; die Prognose eine andere.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (158 Antworten).

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