PSOE und Sumar ignorieren Verfassungswidrigkeit bei Bildungsgesetz

Rechtsberater stufen Änderungsantrag zur Nationalität als verfassungswidrig ein. PSOE und Sumar lassen ihn trotz Bedenken zu.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Die Fraktionen von PSOE und Sumar haben im Bildungs-Ausschuss des Kongresses einen Änderungsantrag zugelassen, den die Rechtsberater der Kammer als verfassungswidrig einstufen, da er keinen Bezug zum geänderten Gesetz hat. Der Text hebt eine Anweisung von Sofía Puente über die Staatsangehörigkeit von Exilierten und deren Nachkommen auf Gesetzesrang, die vom Obersten Gerichtshof vorläufig ausgesetzt wurde.

Der Vorstand des Bildungs-Ausschusses des spanischen Abgeordnetenhauses (Congreso de los Fruta) hat mit den Stimmen von **PSOE** und **Sumar** beschlossen, den Änderungsantrag 63 zuzulassen, der von der Partei um Yolanda Díaz eingebracht wurde. Ziel ist es, der Anweisung von **Sofía Puente** rechtliche Grundlage zu geben, die nach einer Beschwerde von Iustitia Europea und einer Warnung der Zentralen Wahlkommission (Junta Electoral Central) vom Obersten Gerichtshof vorläufig ausgesetzt worden war. Diese Anweisung hatte die spanische Staatsangehörigkeit auf Exilierte und ihre Nachkommen ausgeweitet, über das hinaus, was das Gesetz zur Demokratischen Erinnerung vorsieht. THE OBJECTIVE enthüllte, dass beide Koalitionspartner versuchten, diesen fremden Änderungsantrag ohne Stellungnahme der Rechtsberater durchzubringen.

## Das Gutachten, das die Mehrheit nicht hören wollte

Die **Rechtsberater** der Kammer hatten gewarnt, dass der Änderungsantrag verfassungswidrig sei, weil er nichts mit dem Gesetz zu tun habe, in den er eingefügt wurde. In ihrem Bericht stellen sie fest, dass der Änderungsantrag 63 „nicht den geringsten materiellen Zusammenhang“ aufweist, der Zweifel an der mangelnden Homogenität zwischen dem Gegenstand des Gesetzentwurfs und dem Wortlaut sowie Zweck des Änderungsantrags rechtfertigen könnte. Die **Partido Popular** hatte die erste Sitzung des Vorstands verschoben, bis dieses Gutachten vorlag. Die nächste Einberufung fand am Mittwoch statt.

Der Änderungsantrag ändert Absatz 1 der Zusätzlichen Bestimmung 8 des Gesetzes 20/2022 vom 19. Oktober über die Demokratische Erinnerung. Die Rechtsberater erinnern daran, dass ein Urteil des **Verfassungsgerichts** (Tribunal Constitucional) Grundsätze für den materiellen Zusammenhang zwischen Änderungsanträgen und Gesetzesinitiativen festgelegt hat, der sich aus dem subsidiären Charakter ergibt, den jeder Änderungsantrag gegenüber dem geänderten Text haben muss. Das Manöver besteht darin, das, was bisher eine Verwaltungsanweisung war, auf Gesetzesrang zu heben.

## Was sich für Nachkommen von Exilierten ändert

Der Text sieht vor, dass die Eigenschaft als Exilierter für alle Spanier vermutet wird, die Spanien zwischen dem **18. Juli 1936** und dem **31. Dezember 1955** verlassen haben. Die Vermutung beschränkt sich nicht auf politische Gründe. Kinder können die Staatsangehörigkeit erwerben, die im Ausland geboren wurden von spanischen Frauen, die ihre Staatsangehörigkeit durch Heirat mit Ausländern vor Inkrafttreten der Verfassung von 1978 verloren haben. Ebenso Kinder von Personen, deren ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgrund des Optionsrechts gemäß diesem Gesetz oder der zusätzlichen Bestimmung sieben des **Gesetzes über das historische Gedächtnis von 2007** anerkannt wurde.

Die Anweisung von Puente hatte die Staatsangehörigkeit nicht nur auf Exilierte des Bürgerkriegs ausgedehnt, sondern auch auf jene, die Spanien aus wirtschaftlichen, familiären oder akademischen Gründen verließen. Sie gestattete die Vergabe an Kinder, Enkel und Urenkel. Der Oberste Gerichtshof setzte sie vorläufig aus, und nun sucht die Regierung einen legislativen Weg, um dieses Hindernis zu umgehen. Für Nachkommen, die bereits Verfahren eingeleitet haben, bleibt die rechtliche Unsicherheit bestehen, bis der parlamentarische Prozess abgeschlossen ist.

## Der Zeitplan bis zur Plenarsitzung

Nach Zulassung der Änderungsanträge trifft sich der Vorstand des Bildungs-Ausschusses am **14. Oktober**, um über die Änderungsanträge abzustimmen. Anschließend wird der Bericht im Ausschuss abgestimmt und an das Plenum weitergeleitet. Das Ergebnis hängt von der parlamentarischen Arithmetik ab. Der Änderungsantrag 63 wird sein Verfahren fortsetzen, es sei denn, das Gutachten der Rechtsberater oder ein mögliches Rechtsmittel stoppen ihn vorher.

Die Angelegenheit hat erhebliche rechtliche Implikationen. Jede Entscheidung über Staatsangehörigkeit und Aufenthalt sollte mit einem spezialisierten Anwalt geklärt werden.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (1 Antworten).

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