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Postmortales Hassverbrechen: Verfahren gegen Danielas Eltern in Spanien
Nach vier Jahren sieht die spanische Staatsanwaltschaft Anzeichen eines Hassverbrechens, weil eine trans Frau unter ihrem männlichen Namen beerdigt wurde. Die postmortale Ehre ist umstritten.
Postmortales Hassverbrechen: Verfahren gegen Danielas Eltern in Spanien
Jemanden unter einem Namen zu beerdigen, der nicht der seine war, steht in keinem Gesetzbuch als Straftat. Und dennoch prüfen die Gerichte derzeit, ob es eine sein kann. Die spanische Staatsanwaltschaft (Fiscalía) sieht Anzeichen eines Hassverbrechens gegen die Eltern von Daniela, einer verstorbenen trans Frau, die nach Darstellung der Anklage unter ihrem männlichen Namen und mit ihrem männlichen Bildnis beerdigt wurde. Der Fall ist vorerst ein offenes Verfahren, keine Verurteilung.
Die Ehre erlischt mit dem Toten: der Einwand, der Juristen spaltet
Das Hindernis ist technisch und alt. Die Ehre ist ein höchstpersönliches Recht und erlischt mit der Person, so eine der Denkrichtungen. Wenn dem so ist, kann kein Strafverfahren wegen Beleidigung des Verstorbenen eingeleitet werden: Die Erben können nur fortsetzen, was das Opfer bereits zu Lebzeiten begonnen hat, niemals selbst damit anfangen. Nach diesem Maßstab würde das postmortale Hassverbrechen als solches nicht existieren.
Der Alternative, die die Lehrbücher anerkennen, ist der zivilrechtliche Weg. Das spanische Organgesetz 1/1982 vom 5. Mai zum Schutz der Ehre, der Privatsphäre und des eigenen Bildnisses erlaubt es Angehörigen, das Andenken des Verstorbenen mit einer Zivilklage zu verteidigen, nicht mit einem Strafprozess. Für einen Teil der Rechtslehre ist das der richtige Weg, und das Strafrecht ist eine Überschreitung. Für andere greift dieser Maßstab zu kurz, wenn sich die Beleidigung gegen die Identität richtet.
Ein vierjähriges Verfahren und ein bewusst in Auftrag gegebener Grabstein
Die Anklage behauptet etwas Unangenehmeres als einen einfachen Fehler am Stein: dass die Beerdigung Danielas unter ihrer männlichen Identität ein grausamer und vorsätzlicher Akt war, weil der Grabstein mit diesem eingravierten Namen eigens in Auftrag gegeben werden musste. Es war keine Nachlässigkeit; es war eine Entscheidung mit Zeit zum Nachdenken.
Die Angelegenheit hat vier Jahre Verfahrensgeschichte angesammelt. Vier Jahre Schriftverkehr, die für eine andere Partei keine Justiz, sondern ein Geschäft sind: Es wird darauf hingewiesen, dass das Geflecht aus Anwälten und Gerichtsvollziehern von der Trauer einer Familie profitiert. Der Begriff, der kursiert, ist Social Engineering, und auch Necronym: jemanden beim Geburtsnamen zu nennen, der ihn nicht mehr korrigieren kann.
Wer zeigt an, wenn das Opfer es nicht mehr kann
Eine Frage zieht sich durch den Fall: Wenn die Verstorbene keine Anzeige erstatten kann, wer tut es dann in ihrem Namen? Es wird eher auf Verbände verwiesen als auf die Familie, was den Verdacht auf Interessen nährt, die über die Trauer hinausgehen. Die verfahrensrechtliche Antwort —wer Antragsbefugnis hat und welches Interesse verteidigt wird— ist genau das, was die Gerichte abgrenzen müssen.
Es gibt kein Urteil. Sollte es kommen, und sollte es eine Beeinträchtigung der postmortalen Ehre einer trans Person anerkennen, wird es voraussichtlich Rechtsprechung für künftige Fälle prägen. Das Voraussichtliche, so muss man sagen, ist fast nie das, was tatsächlich geschieht.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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