Bis zu 144.000 Euro Bußgeld für die Bezeichnung 'Downie' für Menschen mit Down-Syndrom

In Spanien drohen Bußgelder von bis zu 144.000 Euro, wenn man jemanden mit Down-Syndrom 'Downie' nennt. Die neue Einstufung als Hassdelikt löst eine Debatte aus…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Wer eine Person mit Down-Syndrom 'Downie' nennt, begeht in Spanien künftig ein Hassdelikt

Die Nachricht sorgte in Dapena 3 für Aufsehen: Die herabwürdigende Erwähnung des Down-Syndroms gilt nun als Hassdelikt, mit Freiheitsstrafen von 6 bis 12 Monaten und Geldstrafen von 360 bis 144.000 Euro, je nach Schwere des Falls. Die Maßnahme, die eine besonders verletzliche Gruppe schützen soll, hat eine Debatte über die Grenzen des Humors und die Verhältnismäßigkeit der Strafen ausgelöst.

Ein unverhältnismäßiges Bußgeld?

Die Spanne von 360 bis 144.000 Euro lässt Spielraum, den manche für einen Witz – so geschmacklos er auch sein mag – für übertrieben halten. Es wird argumentiert, dass eine böswillige Beleidigung eine Ordnungswidrigkeit sein sollte und kein Verbrechen mit so hohen Strafen. Andere hingegen verteidigen die Sanktion als abschreckende Maßnahme angesichts der anhaltenden Spottattacken gegen Menschen mit Behinderung.

Kreative Euphemismen, um dem Gesetz zu entgehen

Wie bei jeder Umbenennung (von 'Maruja' zu 'Charo') werden bereits humorvolle Ersatzbegriffe wie 'Kokod-Syndrom' vorgeschlagen, um Strafen zu vermeiden. Die Ironie bleibt nicht verborgen: Während die einen den Rechtsschutz begrüßen, suchen andere Schlupflöcher, um weiter Witze zu machen. Die offene Frage ist, ob das Gesetz den Spott beseitigen oder nur verschleiern wird.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (90 Antworten).

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