Nicht beitragspflichtige Rente: 680 Tage im Ausland und 32.857 Euro Rückzahlung

Eine marokkanischstämmige Empfängerin einer spanischen nicht beitragspflichtigen Invalidenrente muss 32.857 Euro zurückzahlen, nachdem sie 680 Tage in Marokko gelebt hatte. Die Sozialversicherung…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Nicht beitragspflichtige Rente: 680 Tage im Ausland und 32.857 Euro Rückzahlung

Kann man fast zwei Jahre außerhalb Spaniens leben und trotzdem eine spanische nicht beitragspflichtige Rente beziehen? Die Antwort ist ein klares Nein, und eine marokkanischstämmige Empfängerin hat es auf die harte Tour erfahren. Die spanische Sozialversicherung hat von ihr 32.857 Euro zurückgefordert, weil sie 680 Tage lang in Marokko gelebt hatte, während sie eine nicht beitragspflichtige Invalidenrente bezog. Der Fall, der in Wirtschaftsforen kursiert, zeigt die Grenzen des sozialen Sicherungssystems, wenn langfristige Abwesenheit auf hohe Familieneinkommen trifft.

Die verletzten Voraussetzungen

Die nicht beitragspflichtige Invalidenrente setzt voraus, dass man den größten Teil des Jahres tatsächlich in Spanien lebt und dass das Einkommen der Empfängerin und ihrer Bedarfsgemeinschaft eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. In diesem Fall lag das Familieneinkommen bei über 70.000 Euro jährlich, weit über der Grenze. Als die Behörde den Marokko-Aufenthalt und die zusätzlichen Einkünfte entdeckte, leitete sie ein Rückforderungsverfahren ein. Die Empfängerin legte Widerspruch ein, doch dieser wurde abgewiesen: Die Vorschriften sind eindeutig und lassen keine Ausnahmen zu.

Der entscheidende Punkt liegt im nicht beitragspflichtigen Charakter der Leistung: Da keine Beiträge eingezahlt wurden, hängt der Anspruch strikt von der Einhaltung der Wohnsitz- und Einkommensvoraussetzungen ab. Beitragspflichtige Renten hingegen können problemlos im Ausland bezogen werden, sofern die internationalen Abkommen eingehalten werden.

Die Kontrolle, die spät kommt, aber kommt

Der Fall hat die Debatte über die Kontrollmechanismen der Sozialversicherung neu entfacht. Auch wenn die Entdeckung spät kam - die Empfängerin war bereits 680 Tage im Ausland gewesen -, forderte das System am Ende die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurück. Der Rückzahlungsbetrag von 32.857 Euro entspricht der Gesamtsumme, die in der Zeit gezahlt wurde, in der die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die letzte Ironie: Laut Kommentaren in sozialen Medien erklärte die Betroffene, sie wolle das Geld zurückzahlen - unklar ist nur, ob bar oder per Bizum (einer spanischen Sofortzahlungs-App). Die Sozialversicherung will es vermutlich in bar.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (14 Antworten).

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