Spanien: Invalidenrente wegen Marokko-Reisen ausgesetzt

Eine Frau verliert ihre nicht beitragsgestützte Invalidenrente durch Reisen nach Marokko. Das TSJC verurteilt sie zur Rückzahlung von 32.857 Euro. Der Gesamtbetrug übersteigt 165.000 Euro.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Nicht beitragsgestützte Rente und Reisen nach Marokko: TSJC ordnet Rückzahlung von 32.857 Euro an

Eine marokkanische Frau mit einer nicht beitragsgestützten Invalidenrente hat ihre Leistung verloren, nachdem die Sozialversicherung (Seguridad Social) feststellte, dass sie sich längere Zeit in Marokko aufhielt. Das Oberste Gericht von Katalonien (TSJC) verurteilte sie zur Rückzahlung von 32.857 Euro, die zwischen 2013 und 2023 zu Unrecht bezogen wurden. Die Frau, die 2013 begann, die Rente zu beziehen, lebte gewöhnlich in Marokko, obwohl sie in Barcelona gemeldet war. Ihre Reisen überschritten die zulässige Höchstzahl der Tage für den Anspruch auf die Hilfe. Zudem erhielt auch ihre Tochter eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wodurch der gesamte Betrugsbetrag laut Berechnungen der Steuerzahler auf mehr als 165.000 Euro steigt.

Das Urteil ist exemplarisch, obwohl niemand erwartet, dass das Geld in die öffentlichen Kassen zurückfließt. Unterdessen zahlt die Sozialversicherung weiterhin Zehntausende ähnlicher Leistungen ohne wirksame Kontrolle des Wohnsitzes.

Verwandte Diskussionen im Forum

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (110 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

-
Volver