Neun Jahre Haft für WhatsApp-Drohungen gegen Sánchez

Der Oberste Gerichtshof bestätigt eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten für einen Sicherheitsbeamten, der via WhatsApp den Mord an Pedro Sánchez plante.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Neun Jahre Haft für WhatsApp-Drohungen gegen Sánchez
Oberster Gerichtshof bestätigt neunjährige Haft wegen WhatsApp-Drohungen

Eine WhatsApp-Gruppe namens Terrasa por España. Juni 2018. Ein Sicherheitsbeamter, Sohn des letzten Franco-Bürgermeisters von Rubí (Barcelona), entlädt seinen Widerstand gegen die Exhumierung Francos. Zwischen den Nachrichten: wiederholte Absichten, den Regierungschef zu töten. Dies führte zur Verurteilung von Manuel Murillo zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis, bestätigt durch den Tribunal Supremo. Die Debatte bleibt gespalten: Manche sehen ein juristisches Unrecht, andere die einzige Antwort auf einen Mann mit illegalen Waffen.

Von den Nachrichten im Juni 2018 bis zur Festnahme im September

Die Fakten konzentrieren sich auf ein Quartal. Ab Juni 2018 veröffentlichte der Verurteilte seine Ablehnung der Franco-Exhumierung und äußerte in Gruppen- und Privatnachrichten die Absicht, den Premierminister zu töten. Die Sequenz endet im September 2018 mit seiner Festnahme. Es gab keinen Anschlag, keinen Versuch und keine konkreten Schritte dazu. Auf dieser Basis – geschriebene Worte und ein konkretes Ziel – wurde eine Strafe von fast neun Jahren verhängt.

Das Profil des Falls zeigt weitere Facetten: ein Sicherheitsbeamter mit Schießausrüstung zu Hause und unterschiedlich bewerteten Waffenkenntnissen. Diese Details prägen die öffentliche Wahrnehmung stärker als juristische Überlegungen.

Ist eine Strafe von fast neun Jahren für Drohungen verhältnismäßig?

Hier wird der Fall zum Stimmungsmesser. Kritiker nennen Zahlen: zweieinhalb Jahre für den Besitz einer Spitzhacke, neun bis achtzehn Jahre für Drohungen gegen den Premierminister, deutlich laxer bei Steuerbetrug. Das Strafgesetzbuch scheint nicht das abzubilden, was es messen soll.

Gegner argumentieren mechanischer: Die Strafe stützt sich nicht nur auf Worte, sondern auf den Kontext: Ein Mann mit illegalen Feuerwaffen – gekürzte Flinten oder Militärgewehre –, die er laut Gesetz nicht besitzen durfte. Ohne dieses Arsenal wäre die Haftstrafe wohl ausgeblieben.

Eine dritte Lesart ist unbequem. Wäre der Autor politisch anders ausgerichtet, so Debattenteilnehmer, hätte man Terrorismus, versuchten Mord und illegale Vereinigung angeklagt, mit dreißig Jahren Forderung. Dies ist eine Hypothese, erklärt aber, warum der Fall eher als Ungerechtigkeit denn als Rechtsfrage wahrgenommen wird.

Ist WhatsApp privat? Verschlüsselung und Anzeige aus der Gruppe

Wie landeten Inhalte vor Gericht, wenn die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Dritte ausschließt? Die kurze Antwort: Verschlüsselung schützt den Transportweg, nicht die Empfänger. Ein Screenshot genügt.

Genau dies soll passiert sein: Eine Empfängerin, damals lokale Vox-Funktionärin, informierte die Justiz. Es war kein technischer Leck oder Massenüberwachung, sondern jemand aus dem Bekanntenkreis, der entschied, es weiterzugeben.

Hinzu kommt: Messenger-Dienste unterliegen gerichtlichen Anfragen. Nutzer akzeptieren diese Bedingungen bei der Installation. Die Schlussfolgerung lautet daher: Eine Chatgruppe war nie ein sicherer Hafen.

Das häusliche Arsenal, das die Verurteilung trägt

Überraschend wenig hängt am Mobiltelefon. Viele Verfahren wegen Bedrohung mit Waffen führen zu schweren Strafen wegen absolut illegalen Waffenbesitzes: gekürzte Flinten, Militärgewehre. Wenn Drohungen von realen Mitteln begleitet werden, ändert sich die Bewertung; technische Details wiegen schwerer als Adjektive.

Ein kleines Detail illustriert die Informationsverwirrung. In einem Video beschreibt ein Büchsenmacher den Verurteilten als schlechten Schützen; im Textartikel gilt er als experten Schütze. Dies ändert nichts am Urteil, aber die Wahrnehmung: Ein Experte ist gefährlich, ein schlechter Schütze ist ein Mann mit Waffen und geringem Können.

Kein Konsens, auch jetzt nicht. Der Fall hat jedoch etwas Ungewöhnliches geleistet: Er brachte das Strafgesetzbuch, Messaging-Verschlüsselung und ein häusliches Arsenal in dieselbe Debatte. Das juristische Ende ist gesetzt. Offen bleibt die Kernfrage: Wie viel ist Absicht, wie viel nur Lärm in einer geschlossenen Gruppe?

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (249 Antworten).

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