Montero plantet nationale Erbschaftsteuer

Ein Mindestsatz von 15 % für Erbschaften und Vermögen entfacht eine neue Steuerdebatte: 30.000 Euro Barzahlung für eine 200.000-Euro-Wohnung.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Montero plantet nationale Erbschaftsteuer
Montero reaktiviert die Erbschaftsteuer mit nationalem Anspruch

Die Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in ganz Spanien, gekoppelt an einen Mindestsatz von 15 %, der parallel zur Vermögenssteuer laufen soll. Dies ist der Ansatz, der Montero zugeschrieben wird und der einen scheinbar eingefrorenen Steuerstreit neu entzündet hat. Es gibt noch keinen Gesetzestextentwurf: Auf den Tisch gelegt wird ein gemeinsamer Mindeststandard, der es den autonomen Regionen verbieten würde, die Steuer so stark zu reduzieren, dass sie praktisch null wird. Im Hintergrund steht eine Empfehlung der OECD aus dem Jahr 2021, die bereits damals forderte, Befreiungen und steuerliche Vergünstigungen zu kürzen, da sie als ungerechtfertigt und „regressiv“ eingestuft wurden. Und damit stellt sich die alte Frage: Wo endet das Recht auf Erbschaft und wo beginnt das Recht des Staates auf Besteuerung?

Was geplant ist und wen es wirklich trifft

Der Kern ist ein Mindestsatz von 15 %, der sowohl auf Erbschaften und Schenkungen als auch auf die Vermögenssteuer angewendet werden soll. Übersetzt in einen typischen Fall: Eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro führt zu einer Rechnung von 30.000 Euro in bar, die bezahlt werden muss, um das Haus behalten zu können. Kritiker berechnen, dass dieser Satz, wenn er dauerhaft gilt, das Familienvermögen innerhalb weniger Jahre ausradiert. Daraus ergibt sich die Empörung: Die Steuer zwingt zum Notverkauf einer Wohnung, die vielleicht gar nicht verkauft, sondern nur geerbt werden sollte. Eine weitere Warnung lautet, dass sieben Jahre konsequenter Anwendung dazu führen könnten, dass man ohne Vermögen dasteht.

Es gibt eine zweite, technischere Ebene des Arguments. Die Erbschaftsteuer besteuert keine neuen Einkünfte, sondern die Übertragung von Gütern, die bereits bei ihrer Entstehung versteuert wurden. Für ihre Gegner ist dies eine versteckte Doppelbesteuerung; für ihre Befürworter ist sie unerlässlich, damit sich Vermögen nicht über Generationen hinweg konzentriert, ohne je zur Kasse gebeten zu werden. Der eigentliche Streitpunkt ist, was als legitimer Reichtum und was als fremdes Einkommen gilt, auf das der Staat einen Anspruch hat.

Warum haben die nordischen Länder diese Steuer abgeschafft?

Das meistzitierte Vorbild stammt nicht aus einem liberalen Labor, sondern aus den sozialdemokratischen Ländern Nordeuropas. Schweden schaffte die Erbschaftsteuer ab, nachdem man zu dem Schluss kam, sie sei aufgrund der Doppelbesteuerung unmoralisch und unfair und hemme die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen. Ein bekanntes Detail wurde hinzugefügt: Große Vermögen konnten die Steuer legal umgehen, indem sie einfach ins Ausland umzogen. Wer diese These vertritt, fragt, warum man diese nordischen Modelle oft als Vergleich heranzieht, wenn es um die PSOE oder SUMAR geht, aber deren Steuerpolitik nicht kopiert.

Auf der anderen Seite steht ein weiteres Argument, das in der Diskussion präsent ist: Wenn große Vermögen bereits über den Weg des steuerlichen Wohnsitzes entkommen, liegt das Problem nicht an der Steuer selbst, sondern an der territorialen Ungleichheit, die es einigen Regionen erlaubt, sie auf null zu setzen, während andere sie hart gegen den Durchschnittserben durchsetzen. Die Steuervermeidung der Reichen, so heißt es, sei kein Grund, auf die Besteuerung zu verzichten.

Die Erbwelle der Babyboomer-Generation

Der Zeitplan spielt dem Fiskus in die Karten. Die Generation der Babyboomer erreicht langsam das Ende ihres Lebenswegs, und mit ihr werden Tausende von Wohnungen durch Todfall übertragen. Wohnungen, die oft nicht touristisch vermietet werden können, für die es wegen der Preise kaum Mieter gibt und die plötzlich zum steuerpflichtigen Objekt werden. Es scheint kein Zufall, dass die Debatte hervorhebt, dass die Eigentumsübertragung durch Tod bisher unangetastet blieb, während beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung bereits eine Grunderwerbsteuer (ITP) von 8–10 % plus Notar-, Register- und Nebenkosten anfallen.

Zusammengefasst von einer der schärfsten Stimmen: In einem Land, das kaum neuen Wohlstand generiert, ist das Erben zur größten verfügbaren Einnahmequelle geworden. Wenn Immobilien nicht rotieren, muss das Geld dort geholt werden, wo es ankommt. Dabei besteht die wiederkehrende Sorge, dass der Schlag nicht das gut beratene Großvermögen trifft, sondern den Mittelklasse-Erben mit einer Wohnung und wenig liquiden Mitteln.

Sind Madrid und Katalonien keine Gegensätze mehr?

Die Kluft zwischen den Regionen ist der am wenigsten ideologische Aspekt der Angelegenheit. In Madrid wurde die Steuer so weit reduziert, dass sie praktisch nicht anwendbar ist; in Katalonien wird sie gezahlt. Das zeichnet ein Bild, in dem derselbe Erbe mit derselben Wohnung radikal unterschiedliche Rechnungen erhält, je nachdem, wo der Verstorbene lebte. Manche sehen darin einfach einen steuerlichen Vorteil für Madrid, andere lesen es umgekehrt: Dass große Vermögen nirgends zahlen und die Last auf denen liegt, die nur eine einzige Wohnung erben.

Hier taucht auch das verfassungsrechtliche Argument mit Kraft auf: Alle Spanier sind gleich in Rechten und Pflichten, und eine Steuer, die vom Wohnort des Verstorbenen abhängt, bricht diese Logik. Ein staatlicher Mindestsatz wäre theoretisch das Instrument, um die Kluft nach unten zu schließen, also das Niveau anzugleichen, statt es zu erhöhen. Die Zweifel bestehen darin, ob die Harmonisierung tatsächlich den Boden hebt oder einfach die gleiche Last auf mehr Schultern verteilt.

Schenken zu Lebzeiten oder das Erbe in die Schweiz verschieben

Die diskutierten Auswege haben Haken. Der häufigste Vorschlag ist, Schenkungen zu Lebzeiten vor Inkrafttreten etwaiger Änderungen vorzuziehen, um die aktuellen Freibeträge und Vergünstigungen zu nutzen; es gibt Fälle von Familien, die dies bereits bei ihren Kindern getan haben. Dies funktioniert für jene, die zeitlichen Spielraum und Liquidität haben, nicht für überraschte Erben. Der zweite Weg ist anderer Natur: Die Übertragung der Eigentümerschaft an eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland, sodass die Erben Anteile erhalten und keine Immobilien, wodurch die spanische Steuer sie nicht betrifft. Dies erfordert jahrelange Planung und steuerliche Kohärenz und ist nur für große Vermögen machbar, nicht für den Erben einer einzelnen Wohnung.

Beide Wege bestätigen dieselbe unbequeme Diagnose: Die Steuer wird auf Immobilienvermögen konzipiert, aber wer sich Beratung leisten kann, umgeht sie, und wer nicht kann, zahlt. Der Unterschied zwischen Zahlen und Nichtzahlen war nie so sehr eine Frage davon, wie viel man hat, sondern wie lange man sich darauf vorbereitet.

Was könnte als Nächstes passieren?

All dies bleibt bisher ein Vorschlag, keine Norm. Da die Zuständigkeit bei den Regionen liegt und das parlamentarische Spektrum keine Unterstützung garantiert, ist es wahrscheinlich, dass die Idee erst im Wahlkampf auftaucht, bevor sie im BOE (Staatsanzeiger) erscheint. Falls sie kommt, wird sie in Euro gemessen: 30.000 Euro für ein Erbe von 200.000 Euro ist die Zahl, die entscheiden wird, ob die Steuer bleibt oder fällt. Und falls sie nicht kommt, bleibt die Warnung: Das Vermögen der Babyboomer ist im Visier, mit oder ohne Montero.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (230 Antworten).

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