Modelo 720 und Krypto: die Steuergreyzone, die niemand erklärt

Das spanische Modelo 720 verlangt die Meldung von über 50.000 Euro im Ausland, doch ob Krypto auf einer Börse oder in einer Wallet dazuzählt, ist weiter ungeklärt.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Modelo 720 und Krypto: die Steuergreyzone, die niemand erklärt
Modelo 720 und Krypto: die Steuergreyzone, die die spanische Steuerbehörde nicht klärt

Wer mehr als 50.000 Euro in Kryptowährungen auf einer ausländischen Börse verwahrt, muss theoretisch das Modelo 720 einreichen, die Informationsmeldung über Vermögenswerte und Rechte außerhalb Spaniens. In der Praxis ist die Debatte weiter offen: Es gibt keine offizielle Stellungnahme dazu, ob Kryptos als „Vermögen im Ausland" zählen, ob eine Hardware-Wallet „im Ausland" ist oder ob das Finanzamt Daten mit Plattformen abgleichen kann, die nicht einmal unter europäischer Aufsicht operieren. Die seit Ende 2017 offene Debatte hat bis heute keine offizielle Antwort.

Was ist das Modelo 720 und warum stößt es auf so viel Ablehnung

Das Modelo 720 ist eine Informationsmeldung: Man zahlt nichts für die Abgabe, aber wer sie unterlässt oder verspätet einreicht, riskiert Strafen, die in der ursprünglichen Fassung bis zu 150 % des nicht angegebenen Betrags erreichten. Diese Missverhältnis —eine Strafe höher als das versteckte Vermögen selbst— hat die Vorschrift zum Symbol für das gemacht, was viele als Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU betrachten. Manche behaupten, der Sanktionsregime sei von europäischen Instanzen gekippt worden; andere erinnern daran, dass die Meldepflicht weiterhin gilt und dass, solange es kein rechtskräftiges Urteil und keine Gesetzesänderung gibt, das Risiko bestehen bleibt.

Die Pflicht wird ausgelöst, wenn der Gesamtsaldo von Konten, Wertpapieren oder Forderungen im Ausland zum 31. Dezember 50.000 Euro übersteigt. Und hier beginnt das Labyrinth: Wächst das Vermögen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 20.000 Euro, muss erneut gemeldet werden. Mit der Volatilität der Kryptos wird diese Schwelle mit einer Leichtigkeit überschritten, die ins Absurde grenzt.

Zählt eine Wallet als Vermögen im Ausland?

Die entscheidende Frage hat keine offizielle Antwort. Eine zu Hause aufbewahrte Hardware-Wallet ist in keinem Land „angesässig": Die Schlüssel, die die Gelder kontrollieren, existieren in einer verteilten Datenbank ohne Jurisdiktion. Wer diese Auslegung vertritt, argumentiert, dass ohne ausländische Verwahrstelle nichts im 720 anzugeben ist. Das Problem taucht auf, wenn diese Gelder auf eine Börse bewegt werden, um sie in Euro zu tauschen: Das Finanzamt sieht nur eine Überweisung von einer ausländischen Plattform auf ein spanisches Konto. Die Nachvollziehbarkeit ist gebrochen — und damit die Ausrede.

Manche behaupten schlicht, das Finanzamt habe technisch keine Möglichkeit herauszufinden, was auf einer ausländischen Börse oder einem PayPal-Konto liegt. Diese Intransparenz kollidiert jedoch mit dem Automatic Exchange of Information (AEOI), dem internationalen Rahmen, der Banken —und nach manchen Lesarten auch Börsen— verpflichtet, Daten mit den Steuerbehörden zu teilen. Die Frage, ob Krypto-Plattformen in diesen Austausch fallen, ist weiter ungeklärt.

Wird jeder Trade besteuert oder erst bei der Umrechnung in Euro?

Das ist der Punkt mit der größten Spannung. Eine Strömung von Steuerberatern vertritt die Auffassung, dass jeder Tausch zwischen Kryptowährungen eine Tauschgeschäft darstellt: Man tauscht Bitcoin gegen Ether, verändert sein Vermögen und erzeugt damit einen Vermögensgewinn oder -verlust, der in der IRPF (spanische Einkommensteuer) angegeben werden muss, auch wenn man keinen Euro angerührt hat. Das ist dieselbe Logik wie bei einem Aktientausch. Würde man diese Auslegung bis zum Äußersten treiben, müsste jemand, der hunderte Trades zwischen Altcoins getätigt hat, den Euro-Wert jedes einzelnen mit dem exakten Kurs des Tages und der jeweiligen Börse rekonstruieren.

Die andere, pragmatischere Strömung vertritt die Auffassung, dass erst bei der Umrechnung in Fiat-Währung besteuert wird. Sie argumentieren, es gebe keine spezielle Gesetzgebung zum Krypto-Trading und das Finanzamt akzeptiere mangels Daten Erklärungen, die auf dem Euro-Fluss von und zur Bank basieren. Eine vollständige Berechnung, Trade für Trade, ist für eine Einzelperson mit intensiver Aktivität materiell unmöglich: Manche behaupten, zig Millionen Trades auf mehr als einem Dutzend Plattformen getätigt zu haben.

Der Weg der freiwilligen Vermögenserklärung

Angesichts der Unsicherheit schlagen manche eine defensive Strategie vor: die Vermögensteuer freiwillig abgeben —obwohl sie erst ab 700.000 Euro verpflichtend ist— mit einer Notiz, in der man erklärt, nichts verbergen zu wollen. Das Ziel ist nicht zu zahlen, sondern sich für eine künftige Prüfung abzusichern: Stellt das Finanzamt fest, dass man stets transparent gehandelt hat, verliert der Vorwurf der Verschleierung an Kraft. Wenn die Zeit zum Verkaufen kommt, wird der Gewinn als Vermögenszuwachs erfasst.

Das eigentliche Problem ist, dass es kein klares Gesetz gibt. Alles sind Annahmen, Auslegungen von Beratern und verbindliche Auskünfte, die von Devisen sprechen, nicht von Kryptowährungen. Solange der BOE (das spanische Staatsanzeiger) keine spezielle Norm veröffentlicht und ein offizieller Sprecher erklärt, wie sie anzuwenden ist, navigiert jeder Steuerzahler blind. Und die Angst vor Rückwirkung —wie sie einst Sportwetter überraschte— schwebt über jeder Entscheidung.

Die Frage, die in der Luft bleibt, ist nicht, wie man deklariert, sondern ob das System so konzipiert ist, dass jemand es richtig machen kann. Mit den verfügbaren Daten lautet die Antwort dieselbe wie vor Jahren: Niemand weiß es.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (99 Antworten).

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