Mercadona entlässt Manager wegen einer Croquette aus dem Müll
Was ist eine Croquette wert, die gerade im Container landet? Für das Unternehmen, das sie wegwarf, 4,20 Euro pro Packung. Für denjenigen, der sie aß, sechzehn Jahre Betriebszugehörigkeit, eine Abfindung von 944,38 Euro und eine fristlose Entlassung. Die Szene spielt sich in einem Mercadona-Markt in Albacete ab, am Samstagabend des 8. Juli 2023. Das Rolltor war bereits geschlossen, das Personal räumte auf. Ein Mitarbeiter ging zur Abteilung für zubereitete Speisen, nahm eine Croquette aus einer Packung, die eine Kollegin gerade zum Entsorgen zurückgezogen hatte, und aß sie. Am folgenden Montag, dem 10. Juli, berichtete er freiwillig davon. Noch am selben Tag wurde er gekündigt.
Die Argumentation des Unternehmens und das Urteil des Gerichts
Mercadona behauptete, der Arbeitnehmer habe das Verbot gekannt, Produkte ohne Bezahlung zu konsumieren, auch wenn sie ohnehin im Müll gelandet wären. Das Unternehmen stufte den Vorfall als schweren Fehlverstoß gemäß dem Tarifvertrag ein: „Betrug, Untreue oder Vertrauensmissbrauch“ sowie „Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung“. Es warf ihm vor, eine ganze Packung im Wert von 4,20 Euro gegessen zu haben. Sechzehn Jahre Betriebszugehörigkeit, die Position eines Managers (Stufe A, Level 5) und ein monatliches Gehalt von 2.058 Euro verhinderten die fristlose Entlassung nicht; die Abfindung belief sich auf 944,38 Euro.
Das Oberlandesgericht Castilla-La Mancha entschied am 15. Oktober, dass die Entlassung unwirksam sei. Es wies die Berufung des Unternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil – das bereits ähnlich entschieden hatte – zurück und stellte fest, dass das Verhalten zwar mit einer Geldbuße geahndet werden könnte, aber „keinesfalls“ die schwerste Sanktion im Arbeitsrecht rechtfertige. Der Senat prüfte nicht, ob die Croquette appetitlich war. Er prüfte, ob ein Bissen eine Rauswurf durch die Hintertür rechtfertigt.
Die unbequeme Verteidigung der Null-Toleranz-Politik
Auf der anderen Seite gibt es ein Argument, das man hören sollte. Wenn heute Ware übrig bleibt und jemand sie mitnimmt, morgen noch mehr: Die Kontrolle über den Warenverlust bricht an der schwächsten Stelle zusammen, und die Ausnahme wird zur Gewohnheit. Befürworter einer harten Linie erinnern daran, dass die Regel vor Vertragsunterzeichnung bekannt ist und dass die Entscheidung dem Ermessen des jeweiligen Schichtleiters zu überlassen, Tür und Tor für Chaos öffnet. Überträgt man diese Logik auf andere Posten – Rabatte für Lieferanten, Rückgaben, Mängelware –, dient dieselbe Begründung dazu, keinen Zentimeter nachzugeben. Es ist die Logik, die besagt, dass der Produktwert irrelevant ist: Was geschützt wird, ist nicht die Croquette, sondern die Regel.
Die Kosten des Veteranen: Die These, die den Fall durchzieht
Mit der Croquette in der Hand liest sich die Sache anders, wenn man auf das Gehalt schaut. Ein Arbeitnehmer mit hoher Einstufung, sechzehn Jahren bei derselben Firma und einem Gehalt über zweitausend Euro ist ein teurer Aktivposten in jeder Gewinn- und Verlustrechnung eines Supermarkts. In dieser Lesart wäre es nicht schwierig, einen Grund zu finden, ihn durch eine günstigere Neueinstellung zu ersetzen. In der Debatte wird wiederholt darauf hingewiesen, dass in Spanien Kündigungen frei, aber nicht kostenlos sind, und dass das Unternehmen hier lieber die Unwirksamkeit akzeptierte, als den Mitarbeiter wieder einzustellen. Für Anhänger dieser These bestätigt dies, dass das Ziel nie die Croquette war.
Um das herum bleibt der Schaden, der im Urteil nicht sichtbar ist. Das Alter. Sechzehn Jahre Erfahrung in nur einer Branche. Ein Lebenslauf, der die Frage nach dem Grund der Trennung mit sich führt, und eine Antwort, die man in einem Vorstellungsgespräch besser nicht geben sollte. Die vollständige Berechnung dessen, was ein Arbeitnehmer in dieser Situation verliert – Abfindung, Arbeitslosengeld, Zeit bis zur Wiedereingliederung – ergibt ein deutlich schlechteres Ergebnis als die Schlagzeile vermuten lässt.
Wo liegt die Grenze: Eine Croquette, zwei, ein Kasten Bier?
Dies ist die Frage, die den gesamten Fall strukturiert, wenn man ins Detail geht. Wenn das Produkt ohnehin entsorgt wird, ist der buchhalterische Verlust null; wenn morgen eine Einheit toleriert wird, wird jemand bald die ganze Packung und dann den vollen Einkaufswagen fordern. Zwischen diesen beiden Positionen wählte das Gericht in Castilla-La Mancha einen Mittelweg: Strafe ja, Rausschmiss nein. Den Fall löste der Arbeitnehmer selbst aus, der den Vorfall am nächsten Tag seiner Koordinatorin gegenüber eingestand: Laut der Darstellung des Falls geschah dies freiwillig, obwohl in der Debatte angemerkt wird, dass er möglicherweise überwacht wurde, um die Entlassung zu provozieren.
Fälle, die nie vor Gericht landen
In der Diskussion werden vergleichbare Vorfälle bei anderen Ketten erwähnt – Entlassungen wegen einiger Bonbons aus einer offenen Dose –, die nie öffentlich werden. Und es wird der Fall eines Managers zitiert, der nach dem Mitnehmen einer Handcreme und eines Eau de Toilette beim Verlassen des Marktes suspendiert wurde, wobei die Kaufbelege überprüft wurden: ebenfalls eine fristlose Entlassung. Der Vergleich dient dazu, die Frage zu stellen, ob das Problem die Norm oder die Person ist, auf die sie angewendet wird. Es kursiert sogar die alte Anekdote von Kugelschreibern, die ein Angehöriger einer Führungskraft aus einem Büro mitnahm und zurückgeben musste, mit der Begründung, sie gehörten ihm nicht. Fremdes Eigentum wird mit Eifer verteidigt, wenn es nützlich erscheint.
Es bleibt die kalte Zahl. Die Croquette landete im Müll, der Arbeitnehmer auf der Straße. Das Unternehmen wird die Kosten für die unwirksame Entlassung tragen und dennoch gut schlafen. Keiner der beiden wird sich je wieder in der Abteilung für Fertiggerichte begegnen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
Die ganze Diskussion lesen (224 Antworten).