Mazda CX-3 mit Vibrationen: Händler sagt, das sei normal

Ein neuer Mazda CX-3 vibriert, und die Werkstatt sagt, das sei normal. Der Besitzer hat bereits ein baugleiches Fahrzeug ohne Vibrationen getestet und prüft eine Klage gegen Mazda wegen der Garantie.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Mazda CX-3 mit Vibrationen: Händler sagt, das sei normal
Vibrationen bei einem neuen Mazda CX-3: „Das ist normal“, sagt die Werkstatt

Ein Mazda CX-3 mit 120-PS-Benziner, sechs Monate alt. Motorvibrationen, die beim Gangwechsel spürbar sind, und ein Geräusch, das bei bestimmten Drehzahlen auftritt. Der Besitzer war zweimal in der Werkstatt, hat sich bei Mazda España beschwert und wartet immer noch auf einen dynamischen Test mit einem baugleichen Fahrzeug, um zu beweisen, dass seines nicht klingt wie die anderen. Die Antwort des Händlers ist vorläufig: Alles liegt im normalen Bereich. Das Problem: Der Besitzer hat bereits ein identisches Modell gefahren, und das vibrierte nicht.

Der Fall, der in einem Verbraucherforum geschildert wurde, fasst einen alten Streit zwischen Käufer und Marke zusammen: Wer muss beweisen, dass ein Neuwagen defekt ist? Der Käufer vertritt die Auffassung, dass die Beweislast in den ersten sechs Monaten umgekehrt ist. Die Marke reagiert derweil nicht. Und die Geschichte füllt sich mit gegensätzlichen Erfahrungen: von jemandem, der einen Rechtsstreit mit Mazda wegen einer Kupplung gewann, bis zu jemandem, der mit Marke und Händler vor Gericht landete, weil eine Reparatur nichts repariert hatte.

Wer zahlt den Sachverständigen, wenn die Marke sagt, alles sei in Ordnung

Die erste Frage ist die Beweisführung. Bei einem mechanischen Problem hat die Marke Mechaniker, der Kunde nicht. Die Antwort, die in dem Fall kursiert, ist konkret: Vor Gericht können Werkstattmechaniker nur als Zeugen, nicht als Sachverständige aussagen. Der Sachverständige muss ein bei den Gerichten akkreditierter Ingenieur sein. Und der Kunde kann einen eigenen mitbringen. Die Beweisführung ist zudem einfach: Es genügt, das betroffene Auto mit einem baugleichen zu vergleichen.

Der Käufer hat diese Arbeit bereits teilweise erledigt. Er hat einen Werkstattbericht vom vierten Monat nach der Auslieferung, was den Mangel in den Zeitraum einordnet, in dem nach dem Real Decreto Legislativo 1/2007 (dem spanischen Verbrauchergesetz) vermutet wird, dass die Abweichung bereits bei der Übergabe bestand. Artikel 123 sieht zwei Jahre Haftung des Verkäufers und sechs Monate Beweisvermutung zugunsten des Verbrauchers vor. Die Marke hat diesen Punkt nicht bestritten; sie hat laut Darstellung lediglich nicht akzeptiert, dass ein Mangel vorliegt.

Der Händler als einzige Anlaufstelle und ein Netz, das auf zwei geschrumpft ist

In Valencia besteht das Mazda-Netz nur noch aus zwei Namen: dem Händler, bei dem das Auto gekauft wurde, und einem weiteren in Gandía. Der erste bündelt den Großteil der Verkäufe der Region. Für eine Reklamation ist der Käufer sicher, dass er sich an den Verkäufer wenden muss, nicht an eine Werkstatt in einer anderen Provinz. Aber er hat auch eine Alternative für den technischen Service gefunden: Fujiyama Motor mit Werkstatt in der calle Literato Azorín, das den Mazda-Service fortführt, auch wenn außen eine andere Marke prangt.

Die Diskussion driftet zum Geschäftsmodell ab. Manche behaupten, der Händler verliere bei einer Garantiereparatur kein Geld, weil die Marke sie bezahlt; wenn er das Auto nicht repariere, dann nicht aus Eigennutz, sondern weil er es nicht könne. Das Fazit des Besitzers ist das gegenteilige: Entweder sie können es nicht, oder die Reparatur ist so teuer — Getriebe oder Antrieb, sogar Motor —, dass die Marke sie nicht freigibt. In beiden Fällen landet die Verantwortung bei Mazda.

Vom Beschwerdeformular bis zum Burofax an den Geschäftsführer

Der Weg, der in der Diskussion aufgezeigt wird, hat konkrete Schritte. Zuerst das Beschwerdeformular. Danach ein Burofax (ein eingeschriebenes Faxschreiben) an den Geschäftsführer des Händlers mit der Mitteilung, dass in einer anderen Werkstatt repariert und die Kosten für Reparatur, Gutachten, Anwalt und Gerichtskosten zurückgefordert werden. Parallel dazu der Weg über die Verbraucherzentrale: FACUA-Consumidores en Acción, eine spanische Verbraucherschutzorganisation, wird als Anlaufstelle genannt. Gespräche mit der Werkstatt aufzuzeichnen ist für eine natürliche Person, die daran beteiligt ist, legal — ohne Vorankündigung.

Die Kehrseite des Falls sind die gesammelten Erfahrungen. Ein Besitzer erzählt von einem Prozess gegen Mazda España und den Händler seiner Provinz wegen einer Rechnung für eine Reparatur, die den Mangel nicht behob; nach der Weigerung zu zahlen blieb das Auto neun Monate einbehalten. Ein anderer erinnert sich, dass Mazda einst auf den Konkurs eines Händlers reagierte und Autos an Kunden auslieferte, die mit leeren Händen dastanden. Die Marke, so diese Version, kümmere sich heute nicht mehr um den Kunden wie früher, als sie klein war.

Ein CX-3, der vibriert, und eine Marke, die nicht anruft

Der Besitzer wartet weiter auf den Anruf für den dynamischen Test mit einem anderen Fahrzeug. Derweil hält er den Klageweg offen und einen Gedanken: Bei jeder Marke gibt es Probleme, aber was eine Marke groß macht, ist, sie anzuerkennen und zu lösen. Das Auto ist sechs Monate alt. Die Marke hat den Fehler bislang nicht gefunden. Wie viel Zeit muss vergehen, bis „das ist normal“ keine Antwort mehr ist?

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (28 Antworten).

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