Madrid verbietet private Ferienwohnungen: Wer profitiert vom Ausstieg der Kleinvermieter?

Der Plan RESIDE in Madrid untersagt privaten Vermietern touristische Wohnungen im Zentrum und verschärft die Debatte über die Gewinner, wenn kleine Immobilienbesitzer sich zurückziehen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Madrid verbietet private Ferienwohnungen: Wer profitiert vom Ausstieg der Kleinvermieter?
Warum kleine Immobilienvermieter ihre Wohnungen schließen statt vermieten

Im Mai 2025 verabschiedete die Stadtverwaltung von Madrid den Plan RESIDE. Die Vorschrift verbietet touristische Wohnungen in Privatbesitz im Zentrum der Hauptstadt und erlaubt die Nutzung als Feriendomizil nur noch für Käufer ganzer Gebäude. Für Eigentümer einzelner Apartments ist die Botschaft eindeutig: Ihr Modell ist beendet. Für Fonds, die bereits ganze Blöcke kontrollieren, wächst der Wettbewerbsvorteil.

Das ist die These, die die Analyse zum kleinen Immobilienvermieter in Spanien durchzieht. Die Regulierung vertreibt gelegentliche Eigentümer nicht per Dekret, aber sie schmilzt ihre Marge, erhöht das rechtliche Risiko und erschwert den Ausstieg. Das Ergebnis, so argumentieren Marktbeobachter, ist ein Angebot, das sich bei denen konzentriert, die es sich leisten können, durchzuhalten. Und wer durchhält, ist fast nie Herr Müller mit zwei geerbten Wohnungen.


Was ändert der Plan RESIDE für private Vermieter?

Der kommunale Plan skizziert ein Szenario mit zwei Geschwindigkeiten. Touristische Wohnungen in Privatbesitz sind im Zentrum von Madrid verboten. Sie dürfen eine Unterkunft nur betreiben, wenn Sie das GANZE Gebäude kaufen. Der Eigentümer, der sein Zweitobjekt an Besucher vermietete, ist ausgeschlossen; der Betreiber mit einer kompletten Immobilie im Portfolio bleibt im Spiel.

Hinzu kommt die schleichende Regulierung der letzten Jahre: Begrenzung der Mietsteigerungen, zunehmende Schwierigkeiten, pflichtbewusste Mieter nicht zu kündigen, und das neue Verbleiberecht. Es wird argumentiert, dass ein Vermieter mit abgelaufenem Vertrag und solventem Mieter möglicherweise keine rechtlichen Mittel hat, seine Wohnung zurückzuerlangen. Die Rechtssicherheit ist damit keine bloße Übertreibung mehr.


Die Zahlen, die für den Zwei-Wohnungs-Vermieter nicht aufgehen

Hier taucht die am häufigsten zitierte Berechnung auf. Der Bau einer Standardwohnung kostet in Spanien rund 1.200 Euro pro Quadratmeter, während in anderen europäischen Ländern leicht 2.000 bis 3.000 Euro überschritten werden. Hundert Bruttoquadratmeter – ein Haus mit 70 bis 75 Nutzquadratmetern – kosten etwa 120.000 Euro. Kein professioneller Investor würde, inklusive Grundsteuer (IBI), Wartung und Sonderumlagen, weniger als 7 % Bruttorendite akzeptieren: das sind 8.400 Euro pro Jahr oder 700 Euro monatlich. Das ist die absolute Untergrenze.

Die vollständige Aufschlüsselung dieses Experiments führt zu einer unbequemen Schlussfolgerung für alle, die günstige Mieten von Privatpersonen erwarten. Wenn der kleine Eigentümer aussteigt, füllt nicht der wohlwollende Vermieter die Lücke, sondern der Betreiber, der Preise basierend auf den Wiederbeschaffungskosten festlegt. Manche sehen bereits Ein-Zimmer-Lofts über 1.500 Euro und Drei-Zimmer-Wohnungen über 2.500 Euro, denn darunter rechnet sich das Geschäft für Unternehmen nicht.


Wer gewinnt, wenn sich private Eigentümer zurückziehen?

Die Paradoxie, auf die mehrere Analysen hinweisen, lautet: Die Norm, die Mieter schützen soll, könnte den Markt an institutionelle Vermieter übergeben. Beschrieben wird ein Szenario der Angebotskonzentration, maßgeschneiderter Verträge und eines gefangenen Marktes, wobei öffentliche Mietzuschüsse als mögliche nächste Stufe gelten. Das bedeutet, öffentliches Geld zur Rechtfertigung steigender Preise, die der normative Rahmen selbst angeheizt hat.

Gegen diese pessimistische Lesart warnt eine andere Strömung davor, dass auch Großvermieter die Preise nicht senken werden: Ein professionelles Immobilienunternehmen vermietet niemals unter den Wiederbeschaffungskosten des Objekts inklusive Grundstückswert. Und erschlossenes Bauland ist nicht gratis. Beide Thesen teilen eine Prämisse: Der Private verschwindet vom Radar, und wer ihn ersetzt, wird die Preise nicht senken.


Wohnung schließen, nicht verkaufen: Der Ausweg des Vermieters

In den Berichten kleiner Vermieter – Menschen mit zwei oder drei Objekten – ist die dominante Strategie nicht der Verkauf. Wenn der aktuelle Mieter auszieht, lassen viele die Wohnung leer stehen und vermieten jahrelang nicht, bestenfalls leihen sie Bekannten. Verkaufen? Kommt gar nicht infrage. Die Folge ist ein Angebot, das verdampft, ohne dass ein Transaktionsprozess stattfindet.

Und es gibt ein Detail, das Befürworter der Eigentümer hervorheben: Wenn der spanische Markt die ihm zugeschriebene Rechtsunsicherheit böte, würden internationale Fonds nicht so aggressiv kaufen. Diese Unsicherheit scheint, so die Kritik, für Kleine gemacht und für Große perfekt toleriert.


Enteignungen, Erbschaften und andere unbewiesene Hypothesen

Im spekulativeren Bereich wird von einem Langzeitplan gesprochen: Verbote beim Vererben von Wohnraum oder das Warten auf den Tod der Eigentümer, um den Bestand zu übernehmen. Es wird daran erinnert, dass es bereits Gesetzgebung geben könnte, die Enteignungen von Strandapartments erlauben würde, die vorerst nicht angewendet wird, um keinen Aufruhr zu provozieren. Dies sind Hypothesen, die als solche präsentiert werden, ohne dokumentarische Untermauerung, und müssen entsprechend gelesen werden.

Weniger spekulativ sind die Daten zu erzwungenen Umzügen: In den letzten fünf Jahren haben explodierende Mietpreise unfreiwillige Mieterwechsel massiv angeregt. Hier spaltet sich die Diagnose unversöhnlich. Einige sehen Gier der Vermieter. Andere einen Rechtsrahmen, der Eigentümer zum Ausstieg drängt und das Geschäft in wenigen Händen konzentriert.

Was niemand bestreitet, ist, dass der kleine Vermieter gerade die Tür schließt. Wenn die Lösung am Ende in Enteignungen besteht, muss man sehen, wer dran ist, wenn der Blockbesitzer eine eigene Anwaltskanzlei hat und der klassische Kleinvermieter nicht mehr gebraucht wird.


Fazit: Die Analyse stößt an dieselben Grenzen wie immer. Wenn das Ziel Mieterschutz war und die Wirkung Angebotskonzentration ist, muss jemand erklären, wem das Design wirklich nützt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (217 Antworten).

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