Für eine Wohnung zahlen, ohne sie gesehen zu haben: Die neue Realität der Interimslehrkräfte
Was ist eine Stelle als Interimslehrkraft wert? Für viele ist die Antwort eine Wohnung, die sie nie betreten haben, zwei Monatsmieten Kaution und die Hoffnung, dass die Fotos kein Schwindel sind. Wenige Wochen vor Schulbeginn unterschreiben Hunderte von Lehrkräften, die gerade ihren Einsatzort erfahren haben, Mietverträge im Blindflug, getrieben von der Angst, obdachlos zu werden. Die Facebook-Gruppen für Interimslehrkräfte sind voll mit Anzeigen, in denen Dringlichkeit die Vorsicht verdrängt: Manche überweisen Geld, ohne die Wohnung je gesehen zu haben.
Ein gefangener Markt: Von September bis Juni, ohne Sicherheitsnetz
Der Schuljahreskalender macht die Interimslehrkraft zu einem atypischen Mieter. Ihr Vertrag dauert nur so lange wie das Schuljahr, ihr Einsatzort wird erst wenige Wochen vorher bekannt gegeben und wenn sie die Stelle ablehnen, können sie sie verlieren. Diese Kombination bringt sie in die schlechteste Verhandlungsposition. Die Preise in den Anzeigen sprechen Bände: Ein Ein-Sterne-Hotel in einer teuren Gegend kostet etwa 550 Euro pro Monat von Montag bis Donnerstag, während die vergleichbare Wohnung bei rund 1.500 Euro liegt. Ein Zimmer in Málaga-Stadt, beschrieben als „schäbig“ und in einem Randviertel, wurde sogar für 900 Euro angeboten, exklusive Nebenkosten.
Die Alternative, abzuwarten, anzureisen und in Ruhe zu suchen, ist nicht immer machbar. Eine Interimslehrkraft in Marbella steht vor einem Markt, auf dem Wohnungen innerhalb weniger Tage verschwinden, und der Rat, „in einem Hotel zu wohnen, während man sucht“, kollidiert mit der Realität, dass dieses Hotel das Gehalt auffressen kann. Verzweiflung hat einen Preis, und er wird im Voraus bezahlt.
Die Falle des Saisonmietvertrags: Zwei Monate Kaution und weniger Rechte
Es gibt ein juristisches Detail, das viele zu spät entdecken. Der Vertrag von September bis Juni ist kein Wohnraummietvertrag, sondern ein Saisonmietvertrag, geregelt in Artikel 3.2 des spanischen Gesetzes über Mietverhältnisse (Ley de Arrendamientos Urbanos). Der Unterschied ist nicht bürokratisch: Er ändert die Garantien. Bei der Vermietung von dauerhaftem Wohnraum beträgt die obligatorische Kaution eine Monatsmiete; bei Saisonmietverträgen können zwei verlangt werden, und das ist legal. Zudem ist die Hinterlegung dieser Kaution nicht in allen Regionen garantiert. Andalusien, Asturien, Kantabrien, Extremadura, Murcia, Navarra und La Rioja haben keine Registrierungspflicht, was den Mieter ohne Beleg lässt, der eine Rückforderung ermöglichen würde.
Dazu kommen die Filter der Versicherer. Wer keine stabile berufliche Historie nachweisen kann, auch wenn er Miete vorauszahlt, kann scheitern, weil er den Algorithmus der Versicherungsgesellschaft nicht besteht. Das Ergebnis ist, dass die Gruppe mit dem größten Druck, eine Wohnung zu mieten, gleichzeitig am wenigsten Schutz genießt.
Der Betrug mit der Geisterwohnung: 3.000 Euro, die sich in Luft auflösen
Die Kombination aus Dringlichkeit und Vorauszahlungen ist der perfekte Nährboden für Betrug. Es kursieren bereits Fälle von Lehrkräften, die Kaution und Monatsmieten überwiesen haben und bei ihrer Ankunft feststellten, dass die Wohnung nicht existierte oder vom echten Eigentümer bewohnt wurde. Ein frisch bestandener Lehrer für Wirtschaftswissenschaften an einer weiterführenden Schule soll etwa 3.000 Euro an einen vermeintlichen Vermieter gezahlt haben, der danach nicht mehr ans Telefon ging. In anderen Fällen ist die Wohnung real, gehört aber nicht dem Inserenten: Das Geld geht an einen Betrüger, der nie Schlüssel hatte.
Die Empfehlung, die sich unter Betroffenen wiederholt, ist minimal, aber effektiv: Den Beleg der Kautionshinterlegung bei der regionalen Behörde prüfen und, wenn möglich, die Schulleitung oder das Reinigungs- und Hausmeisterpersonal kontaktieren, die oft günstigere und zuverlässigere Kontakte haben als Portale. Der institutionelle Weg funktioniert nicht immer, aber Mundpropaganda in der Schule bleibt das beste Gegenmittel gegen Betrug.
Die Politik, die nicht ankommt, und die Ironie des „Genießt es“
Unter den Betroffenen verteilt sich der Unmut zwischen Markt und Politik. Einige behaupten, das Problem sei nicht das Angebot, sondern das Gehalt: Mit 1.200–1.600 Euro monatlich kann man kaum mit jemandem konkurrieren, der für eine Wohnung das Doppelte zahlt. Andere weisen auf den Mangel an Neubauten und die Konzentration des Eigentums hin. Und es fehlt nicht an jenen, die den Lehrkräften mit „Genießt eure Wahlentscheidung“ antworten – ein ideologischer Streit, der kein Leck stopft.
Tatsächlich passen die Daten nicht zu den Parolen. Man schätzt, dass etwa 700.000 Lehrkräfte Unterkunft benötigen könnten, gegenüber rund 19 Millionen Arbeitnehmern mit Gehältern unterhalb der Spanne der Lehrkräfte. Der Wohnungsmarkt in angespannten Gebieten unterscheidet nicht nach Ideologie: Er unterscheidet zwischen denen, die mehr zahlen können, und denen, die es nicht können. Und in diesem Rennen startet die Lehrkraft, die im September ankommt, mit einem Nachteil. Das Schuljahr beginnt, die Klassenräume warten und zu diesem Zeitpunkt ist das größte Hindernis für Unterricht in Spanien weder der Lehrplan noch die Bürokratie. Es ist, einen Platz zum Schlafen zu finden. Jemand sollte das der Spekulation erklären.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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