La Manada Doku: Presse, Minderheitsvotum und Urteil

Die Netflix-Dokumentation „No estás sola“ über den La-Manada-Fall befeuert erneut die Debatte zwischen Medienkritik und dem abweichenden Richter-Votum im Urteil.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

La Manada Doku: Presse, Minderheitsvotum und Urteil
La-Manada-Doku entfacht Streit zwischen Presse und Justiz neu

Der Start der Dokumentation „No estás sola“ auf Netflix hat ein Thema zurück ins Rampenlicht gerückt, das lange in den Hintergrund getreten war: Wie wurde das Opfer behandelt und wie wurde die mediale Erzählung des Prozesses konstruiert? Die Ereignisse reichen zurück zu den Sanfermines in Pamplona im Jahr 2016, als eine Gruppe von fünf Männern beschuldigt wurde, eine junge Frau im Eingang eines Gebäudes sens missbraucht zu haben. Der Film lenkt den Fokus erneut auf die damalige Berichterstattung und das Urteil.

Die Reaktionen sind gespalten. Ein Teil wirft Medien und bestimmten Journalisten vor, das Opfer grausam behandelt zu haben; ein anderer Teil erinnert daran, dass es ein abweichendes Votum (Voto particular) eines Richters gibt und dass die rechtliche Einstufung Gegenstand eines langen Rechtsstreits war. Die Diskussion über die La-Manada-Doku ist daher nicht nur eine Diskussion über den Dokumentarfilm selbst.

Was ist „No estás sola“ und warum reaktiviert sie den Fall?

Der auf Netflix ausgestrahlte Dokumentarfilm beleuchtet den als „La Manada“ bekannten Fall und die Art seiner medialen Begleitung. Viele der geäußerten Reaktionen betonen denselben Punkt: die Behandlung des Opfers während des Verfahrens und in den Jahren danach. Es wird erwähnt, dass damals Frauen für Frauen auf die Straße gingen, und der Wunsch geäußert, dass solche Dokumentationen eines Tages nicht mehr nötig sein mögen.

Es gibt keinen Konsens in der Diagnose. Eine Seite behauptet, es handle sich um Indoktrination, und will den Film nicht sehen; andere Reaktionen konzentrieren sich auf die Behandlung des Opfers und den Kontext des Prozesses. Zwischen diesen Extremen wird die Debatte um die La-Manada-Doku zu einem Machtkampf darüber, wer die Narrative der Fakten kontrolliert.


Das abweichende Votum des Richters, der die Diskrepanz begründet

Das technische Element, das in der Diskussion am meisten Gewicht hat, ist das abweichende Votum (Voto particular) eines der Richter, die den Fall verhandelten. Dieser Richter, der Zugang zu allen Unterlagen, Aussagen und Aufnahmen hatte, sah keine Vergewaltigung, sondern – so argumentiert diese Strömung – einvernehmlichen Sens. Dass er der Mehrheitsmeinung nicht folgte, schürt Zweifel an dem Urteil, was angesichts einer jahrelangen Freiheitsstrafe problematisch sei.

Manche vergleichen die Situation mit dem Fall Rumasa, bei dem die Mehrheit der Richter einen Unternehmer verurteilte und stets der Verdacht blieb, ob das Verfahren eher politisch als juristisch motiviert war. Wenn etwas offensichtlich klar sei, passieren solche Dinge nicht, argumentiert diese Seite. Die praktische Konsequenz ist eine Kluft: Man fordert, die Angelegenheit nicht mit denen zu diskutieren, die vorher weder das Urteil noch das abweichende Votum gelesen haben.

Auf der anderen Seite steht ein grundlegendes Prinzip des Strafrechts: Ohne Beweis, der die Fakten jenseits vernünftiger Zweifel belegt, gibt es keine Verurteilung. Das Problem ist jedoch, dass daraus weder Unschuld noch Schuld folgt, sondern nur ein Standard. Und dieser Standard beruhigt niemanden.

Die angeprangerte Presse und der Umgang mit dem Opfer

Ein Teil der Reaktionen richtet sich direkt gegen Journalisten wegen ihrer Rolle bei der Berichterstattung über den Fall. Es werden konkrete Namen von Reportern und Moderatoren genannt, und es wird behauptet, sie hätten den Missbrauch in einen Zirkus verwandelt, statt sich aus der medialen Inszenierung herauszuhalten. Die Kritik zielt nicht nur auf die Vergangenheit: Es wird vertreten, dass genau diese Art der Berichterstattung täglich weiterhin stattfindet.

Der Vorwurf im Kern ist doppelter Natur. Zum einen, dass die Presse nicht objektiv war; zum anderen, dass die Pressefreiheit zu viel schützt und fast alles erlaubt. Dies ist eine bekannte Spannung: Dieselbe Freiheit, die Enthüllungen schützt, schützt auch Exzesse, und die Grenze zieht erst Jahre später ein Richter, wenn die öffentliche Meinung bereits gefestigt ist.

Vom Handydiebstahl zur rechtlichen Einstufung

Das materielle Detail, das immer wieder auftaucht, ist der Diebstahl des Mobiltelefons des Opfers nach den Taten. Für manche beweist dies, dass sich die Angeklagten wie gewöhnliche Kriminelle verhielten und deshalb dort landeten, wo sie nun sind; für andere ist es ein geringfügiges Delikt, das die Bewertung des Rests nicht belasten sollte. Ein Kommentar vergleicht es damit, jemandem auf einer unbewohnten Ebene das Pferd zu stehlen.

Hier kreuzen sich zwei Ebenen, die der Dokumentarfilm nicht trennt. Eine ist sarracena: Was wurde getan und was verdient Vorwurf? Die andere ist rechtlich: Was kann bewiesen werden und mit welchen Konsequenzen? Im Rechtsstaat sei es fundamental, zwischen Sarracena und Gesetz zu unterscheiden, heißt es, auch wenn dieser Satz später genutzt wird, um gegensätzliche Positionen zu verteidigen.

Das als Beweismittel genutzte Video steht im Zentrum vieler Streitpunkte. Es wird behauptet, die Aufnahmen widersprachen der ursprünglichen Aussage, und man fragt sich, ob das Material ohne Kopie zerstört wurde. Wenn Schlüsselmaterial verschwindet, bleibt jede Schlussfolgerung zumindest in der Luft.



Mit dem zirkulierenden Dokumentarfilm und dem abweichenden Votum auf dem Tisch ist der Dissens nicht beigelegt. Einige fordern eine Überprüfung der Berichterstattung über den Prozess; andere bestehen darauf, das Urteil zu lesen, bevor man eine Meinung bildet. Wo die Fakten enden, beginnt der Grabenkrieg.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (243 Antworten).

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