Tecnocasa kassiert 3.000 € für ein Angebot, das die Eigentümerin abgelehnt hat
Ein Käufer zahlt 3.000 Euro zuzüglich MwSt. an Tecnocasa, damit die Eigentümerin sein Angebot für eine Wohnung prüft, die deutlich unter dem ortsüblichen Preis angeboten wird. Fünfzehn Tage später lautet die Antwort: Nein, ein Verwandter wolle teurer verkaufen. Das Geld kommt zurück. Und die Wohnung ist weiterhin auf dem Markt.
Der Fall, Schritt für Schritt in einem Verbraucherforum geschildert, beschreibt ein Muster, das mehrere Beteiligte zu kennen scheinen: Die Agentur setzt einen Lockpreis fest, verlangt eine Reservierungsgebühr, um das Angebot zu „formalisieren“, und lässt den Käufer warten, während der Eigentümer entscheidet, ob er den Preis hochsetzt. Die Reservierungsgebühr wird erstattet, aber die Zeit und die Informationen nicht.
Was die 3.000-Euro-Gebühr ist und wer sie zahlt
Die Sache beginnt mit einer Wohnung, die Tecnocasa deutlich unter dem Preis anderer Agenturen der Gegend anbietet. Der Käufer besichtigt sie, ist interessiert, und der Makler teilt ihm mit, dass für die Reservierung 3.000 Euro zuzüglich MwSt. zu zahlen sind. Am Telefon hatte er das nicht erwähnt. Der Käufer schlägt vor, diesen Betrag vom Endpreis abzuziehen, sodass die Verkäuferin faktisch die Provision trägt. Am nächsten Tag zahlt er und erhält eine Quittung: Die Eigentümerin hat 15 Tage Zeit, das Angebot zu prüfen. Zieht der Käufer zurück, verliert er das Geld. Lehnt sie ab, wird es erstattet.
Manche sind der Ansicht, dass dieser Betrag rechtlich keine Reservierungsgebühr, sondern die als Reservierung getarnte Provision der Agentur ist. Andere weisen darauf hin, dass ein verbindliches Angebot mit einem notariellen Vorvertrag (Arras) vereinbart wird: Zieht sich der Käufer zurück, verliert er die Anzahlung; zieht sich der Verkäufer zurück, kann der Käufer das Doppelte verlangen. Hier gab es keinen solchen Vertrag. Nur eine Quittung.
Das sich wiederholende Muster: niedriger Preis, Warten, Preiserhöhung
Die Schilderung des Käufers passt zu einem Drehbuch, das mehrere Beteiligte unabhängig voneinander beschreiben. Erstens ein Lockpreis unter dem der Konkurrenz. Zweitens zwei Wochen Wartezeit, die Nervosität erzeugen. Drittens die Ablehnung des Angebots mit einer neuen Ausrede: Ein Verwandter taucht auf, der teurer verkaufen will, obwohl am ersten Tag nur eine Eigentümerin existierte. Viertens die Aufforderung, „ein kleines bisschen“ draufzulegen. Der Käufer legt nicht nach. Er verlangt sein Geld zurück und geht.
Die Agentur erstattet die 3.000 Euro und sagt, sie melde sich, wenn etwas Ähnliches angeboten wird. Gemeldet hatte sie sich in fünfzehn Tagen nicht. Der Käufer antwortet, er arbeite mit seriösen Leuten, auch wenn diese sich manchmal irren.
Provisionen von 3 % für den Käufer und 4 % für den Verkäufer
Der eigentliche Kern ist das Provisionsmodell. Ein Beteiligter berichtet, dass er 2003 beim Notartermin über dieses Netzwerk feststellte, dass die Agentur neben den 3 %, die ihm berechnet wurden, auch 4 % vom Verkäufer verlangte. Insgesamt 7 % des Kaufpreises. Der Käufer ist der Einzige, der Geld auf den Tisch legt; die anderen beiden teilen sich, was er zahlt.
Ein weiterer Fall, von einem Beteiligten geschildert: eine Wohnung, die der Eigentümer für 70.000 Euro anbot und die die Agentur für 75.000 Euro zuzüglich 5.000 Euro Provision anzeigte. Zehntausend Euro Differenz bei derselben Immobilie. Die Zahl ist nicht überprüft, aber das beschriebene Vorgehen ist dasselbe: Die Agentur akquiriert, erhöht den Preis und verdient an beiden Seiten.
Die Exklusivvereinbarung und der Vertrag, den der Verkäufer unterschreibt
Die zweite Baustelle ist die Exklusivvereinbarung. Eine Eigentümerin unterschrieb bis Oktober bei einer Agentur, die ihr Penthouse auf 220.000 Euro taxierte, obwohl Wohnungen in derselben Siedlung für unter 200.000 Euro verkauft worden waren, die letzte für 187.000. Die vereinbarte Provision: 4 %, knapp 9.000 Euro. Zwei Monate später, kaum Besichtigungen, senkte sie den Preis um 10.000 Euro. Die Agentur akzeptierte die Senkung, aber die Provision war bereits unterschrieben: weiterhin 9.000 Euro. Den Preisabschlag trug sie allein.
Manche verteidigen die Exklusivvereinbarung als Schutz des Verkäufers vor Zeitverlust durch Neugierige. Andere halten dagegen, dass sie die Wohnung an einen Vermittler bindet, der Monate brauchen kann, während der Eigentümer die Kosten jeder Preissenkung trägt.
Was der Käufer tun kann, bevor er etwas zahlt
Der häufigste Rat: kein Geld anzahlen, bevor der Preis schriftlich akzeptiert ist. Der vorgeschlagene Alternativweg: Notartermin und Unterzeichnungsdatum vereinbaren und den gesamten Betrag erst dann übergeben. Will der Verkäufer wirklich verkaufen, rührt er sich. Will er es nicht, riskiert der Käufer nichts.
Vor der Unterschrift empfehlen mehrere Beteiligte, das Grundbuchblatt beim Register anzufordern, mit Nachbarn und dem Vorsitzenden der Eigentümergemeinschaft zu sprechen sowie Lasten, rückständige Gemeinschaftskosten und Bewohner zu prüfen. Die Wohnung wird leer und ohne Mieter übergeben, und das steht schriftlich fest. Dem Makler zu vertrauen, weil er ein freundliches Gesicht hat, steht in keinem Protokoll.
Das Ergebnis: Geld zurück, Wohnung verloren
Der Käufer bekam seine 3.000 Euro zurück. Er verlor fünfzehn Tage und seine Hoffnung. Die Agentur verlor einen Verkauf und einen Kunden, der nicht wiederkommt. Die Wohnung ist weiterhin auf dem Markt, jetzt teurer, mit einem Verwandten in der Rechnung, der am ersten Tag noch nicht existierte.
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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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