Kanzlei fordert nach 700.000-Euro-Zahlung an Rivera 1,3 Millionen zurück

Die Klage gegen Albert Rivera wegen unlauteren Wettbewerbs wurde von sechs auf 1,3 Millionen Euro reduziert; der Anwalt erhebt Gegenklage.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Kanzlei fordert nach 700.000-Euro-Zahlung an Rivera 1,3 Millionen zurück
Albert Rivera und die Forderung von 1,3 Millionen Euro wegen unlauteren Wettbewerbs

Die Zahl, die den Fall am besten zusammenfasst, ist eine Differenz. Die Kanzlei Martínez Echeverría soll Albert Rivera 700.000 Euro gezahlt haben, während dieser angeblich nur Rechnungen über 82.000 Euro ausstellte. Nun fordert dieselbe Kanzlei 1,3 Millionen Euro wegen unlauteren Wettbewerbs zurück, nachdem die ursprüngliche Summe bei sechs Millionen gelegen hatte. Man wirft ihm nicht Faulheit vor, sondern dass er sich angeeignet habe, was ihm nicht zustand. Er hat mit einer Gegenklage reagiert. Die Paradoxie hat ihren Reiz: Man bezahlte ihn für das, was er bringen konnte, und verklagt ihn nun für das, was er angeblich genommen hat.

Warum wird ihm unlauterer Wettbewerb vorgeworfen?

Der Kern der Anschuldigung richtet sich nicht gegen schlechte Leistung, sondern gegen den Missbrauch seiner Position. Nach Auffassung der Klägerseite habe Rivera Kontakte und Kundenstämme innerhalb der Kanzlei genutzt, um Mandanten in seine eigene Struktur abzuzweigen. Das ist im Wesentlichen der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs: Es geht nicht darum, wenig gearbeitet zu haben, sondern darum, sich anzueignen, was einem anvertraut wurde.

Demgegenüber vertreten einige Stimmen die Ansicht, dass die Anschuldigung in sich widersprüchlich sei. Wenn man ihn aufgrund seiner Verbindungen und des erwarteten Einflusses eingestellt hat, erscheint es zumindest widersprüchlich, ihm später vorzuwerfen, dieses Netzwerk nicht genutzt zu haben. Manche fassen es ironisch zusammen: Man kaufte Nebel und erhielt Nebel – es gibt keinen Grund zur Beschwerde.

Was außer Frage steht, ist die Größe des gescheiterten Investments. 700.000 Euro für einen Neuzugang zu zahlen, der kaum 82.000 Euro Umsatz generierte, ist für jede Kanzlei ein Loch, das gegenüber den Gesellschaftern schwer zu erklären ist.

Der Vertrag, den niemand erklären konnte

Ein oft zitiertes Detail ist die Stellenbeschreibung im Vertrag: „Unterstützung bei Investitions-, Fusions-, Akquisitions- oder Veräußerungsvorgängen sowie strategische Begleitung bei der Schaffung von Chancen und Lösungen im globalen Rahmen“. Ein Absatz, der wie eine Selbstverständlichkeit klingt und auf den ersten Blick keine konkreten Verpflichtungen begründet.

Diese Ambiguität ist laut einer der im Fall kursierenden Lesarten der Schlüssel zum Verständnis. Er sei als Türöffner eingestellt worden: Jemand, der nicht selbst arbeiten sollte, sondern Türen öffnen musste, die andere nicht öffnen konnten. Als Präzedenzfall wird der Wechsel von Führungskräften zu Investmentbanken vor politischen Umbrüchen genannt, wo man eher für das Netzwerk als für die Schreibtischarbeit zahlte. Der Unterschied, so wird argumentiert, sei, dass solche früheren Einstellungen echte Macht berührten, diese hier aber nicht.

Wenn dieser Zugang nicht realisiert wird – weil die Partei, die ihn unterstützte, an Einfluss verliert oder sein Kalender nur soziale Termine enthält –, wird der Vertrag dem unangenehmsten Licht ausgesetzt: dem der Zahlen. Und dem einer Kanzlei, die zudem entschieden hat, eine Forderung öffentlich zu machen, die ihr auch als Schaufenster dient, so eine weitere Interpretation des Falls.

Gegenklage und Panikattacke bei der Aussage

Auch der Austausch von Klagen hilft nicht, die Fakten zu klären. Auf die Forderung der Kanzlei reagierte Rivera mit einer Gegenklage. Details dieses juristischen Schlagabtausches sind kaum bekannt, aber die Abfolge deutet auf eine berufliche Trennung mit gegenseitigen Vorwürfen hin.

Während seiner Anhörung vor Gericht soll der Anwalt, Berichten zufolge, eine Panikattacke erlitten und den Saal verlassen haben. Die offene Frage ist, wie das Gericht diesen Vorfall wertet und ob eine durch medizinische Gründe unterbrochene Aussage für ungültig erklärt werden kann und wiederholt werden muss. Eine abschließende Antwort gibt es nicht.

Bezüglich der Höhe weichen die Darstellungen ab. Während einige Quellen von einer ursprünglichen Summe von sechs Millionen sprechen, geben andere an, dass es immer noch sechs Millionen seien, von denen 4,7 Millionen auf den Zivilweg entfielen. Die Spanne ist kein Detail: Sie markiert den Unterschied zwischen einer Schadensersatzforderung und einer bloßen Warnung.

Die Trennung von Malú und das 600-Quadratmeter-Haus

Zum juristischen Aspekt kommt der private hinzu. Die Beziehung zur Sängerin Malú soll,根据 veröffentlichten Informationen, beendet sein, obwohl beide Seiten Privatsphäre baten, als sie darauf angesprochen wurden. Das Thema schwelte seit Monaten.

Mittlerweile taucht immer wieder ein immobilienbezogener Fakt auf: Das Wohnhaus des Paares, mit fast 600 Quadratmetern Wohnfläche auf einem 3.000-Quadratmeter-Grundstück. Ein Haus, das Berichten zufolge ihr gehörte. Man sollte die private Sphäre nicht mit der Sache selbst vermischen, aber der Imageverlust in einem Prozess wegen unlauteren Wettbewerbs bemisst sich nicht nur in Euro.

Was noch offen bleibt

Der Fall ist weiterhin offen, mit gekreuzigten Anschuldigungen und Gegenklagen ohne erkennbares Ende. Fragen häufen sich: Wie viele der ihm zugeschriebenen Mandanten wechselten tatsächlich von einer Kanzlei zur anderen? Reicht ein schlecht definierter Vertrag aus, um eine Millionenforderung zu stützen? Und was passiert, wenn der Star-Neuzugang null Rendite bringt?

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (159 Antworten).

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