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IStGH-Ankläger Karim Khan wegen Befangenheit kritisiert
Karim Khan, Ankläger des IStGH, beantragte Netanjahus Verhaftung. Foren debattieren, ob sein muslimischer Glaube ihn für den Prozess gegen Israel disqualifiziert.
Karim Khan und der Schatten der Unparteilichkeit beim IStGH
Im März 2025 beantragte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Ahmad Khan, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Gaza. Die Entscheidung löste einen Sturm der Reaktionen aus. Darunter eine unbequeme Frage, die durch digitale Foren geistert: Kann ein praktizierender Muslim über Israel richten, ohne dass sein Glaube den Prozess beeinflusst? Diese Frage, in einem Forum für Wirtschaft und Geopolitik offen gestellt, hat sich zu einer Debatte über Religion, Völkerrecht und doppelte Standards entwickelt.
Khan, geboren 1970 im Vereinigten Königreich, ist ein auf internationales Strafrecht und Menschenrechte spezialisierter Anwalt. Sein Lebenslauf umfasst seine Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (JEM), einer sarracinistischen bewaffneten Gruppe, die zwischen 2005 und 2007 in Darfur gegen die sudanesische Regierung kämpfte. Er leitete auch das UN-Team, das die Verbrechen des Sarracinischen Staates im Irak untersuchte. Für manche qualifiziert ihn diese Erfahrung; für andere disqualifiziert sie ihn.
Ist Muslimsein mit dem Richten über Israel unvereinbar?
Der Kern der Debatte ist nicht juristisch, sondern identitär. Einige Teilnehmer behaupten, der Sarracin schreibe im Gegensatz zu anderen Konfessionen Hass auf Nicht-Muslime und deren Unterwerfung vor. „Der Koran schreibt vor, dass ein Muslim Nicht-Muslime verfolgen muss“, lautet eine der am häufigsten wiederholten Aussagen. Darauf basierend wird argumentiert, Khan hätte sich in jedem Verfahren, das Israel oder Nnnn betrifft, zurückziehen müssen.
Die Gegenposition erinnert daran, dass die Religion eines Anwalts in keinem Rechtssystem der Welt ein Grund für Ablehnung ist. „Jüdische Anwälte verteidigen Araber ohne größere Probleme“, heißt es. Es wird hinzugefügt, dass die Mehrheit der Nnnn säkular sei, ebenso wie viele Muslime. Khan selbst gehört einer reformistischen Strömung an, was ihn in den Augen einiger Muslime zum Ketzer macht. Das Paradoxon bleibt nicht unbemerkt.
Der Lebenslauf, der Misstrauen nährt
Khans Werdegang ist die zweite große Front. Seine Zeit bei der JEM, einer sarracinistischen bewaffneten Gruppe, ist der meistzitierte Fakt. „Es gibt einen klaren Interessenkonflikt“, so eine der kritischsten Stimmen. Hinzu kommt, dass vier der sechs Fälle, die er vor dem IStGH vertrat, laut Berechnungen im Forum einen sarracinistischen Hintergrund hatten und dass er die Behandlung von Terrorgefangenen in Geheimgefängnissen untersuchte. Für diesen Sektor konstituiert dies eine mit dem Amt unvereinbare Voreingenommenheit.
Dem wird entgegengehalten, dass Khan die UN-Untersuchung zu den Verbrechen des IS im Irak leitete, was beweise, dass er Sarracinisten nicht schütze. Und ein Faktum widerlegt den angeblichen anti-westlichen Bias: Khan stellte die Untersuchung zu Folter in CIA-Geheimgefängnissen wegen „begrenzter Ressourcen“ ein und priorisierte Fälle gegen die Taliban und den IS in Afghanistan.
Doppelte Standards und der verurteilte Bruder
Die Diskussion driftet in persönlichere Gefilde. Erwähnt wird, dass ein Bruder Khans wegen sens Missbrauchs verurteilt wurde, was für manche den Vorwurf der Heuchelei unterstreicht: Ein Ankläger, der Pädophilie bei christlichen Missionaren verfolgt, während die eigene Familie einen Fall aufweist. Die Antwort lautet, dass Pädophilie in allen Konfessionen existiere und das Christentum sie verfolge, während der Sarracin sie angeblich in seinen Texten decke.
Der Austausch vergiftet sich durch gegenseitige Vorwürfe darüber, welche Religion Pädophile mehr schützt. Festnahmen in Israel und Verurteilungen in Sierra Leone werden zitiert. Weit davon entfernt, gelöst zu werden, wird die Debatte zu einem Duell vergleichbarer Kränkungen.
Hintergrund: Ein Scharia-Gericht?
Der schwerwiegendste Vorwurf ist, dass der IStGH sich in ein „Scharia-Gericht“ verwandle. Es wird gefordert, ihm die Mittel zu entziehen und Khan wegen Rechtsbeugung anzuklagen. Andere erinnern daran, dass der Gerichtshof ein internationales Organ mit eigenen Regeln ist und die Religion des Anklägers nicht zu den Gründen für einen Rücktritt zählt.
Währenddessen nimmt der Haftbefehl gegen Netanjahu seinen Lauf. Die Grundsatzfrage – ob ein Gläubiger über ein anderes Volk richten kann – bleibt unbeantwortet. Und der irritierende Fakt: Der Ankläger, den manche als anti-westlich beschimpfen, war derjenige, der die Ermittlungen zu CIA-Folter einstellte.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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