Interims prüfen Strafanzeigen gegen Richter wegen TJUE-Urteil

Der EuGH entschied am 13. Juni, dass Interimsbeamte mit über drei Jahren Dienstzeit fest angestellt werden müssen. Nun drohen Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Interims prüfen Strafanzeigen gegen Richter wegen TJUE-Urteil
Interimsbeamte erwägen Strafanzeigen gegen Richter, die das EuGH-Urteil ignorieren

Ein Gericht in Barcelona legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Vorabentscheidungsfragen vor, um zu klären, ob spanische Behörden Interimsbeamte mit mehr als drei Jahren ununterbrochener Vertragslaufzeit in Festanstellungen übernehmen müssen. Der EuGH entschied am 13. Juni 2024: Da es auf nationaler Ebene keine Maßnahmen gibt, die den Missbrauch befristeter Beschäftigung verhindern und sanktionieren, erlaubt Klausel 5 der Rahmenvereinbarung die Umwandlung in unbefristete Verhältnisse für die Kläger. Das Urteil lässt keinen Spielraum, doch in Spanien führt dies zu einem Machtkampf zwischen Gerichten. Minister Escribá behauptet, es gebe „kein Problem“ bei diesem Thema. Unterdessen hat ein Anwalt in einer Diskussion den strafrechtlichen Weg vorgeschlagen: Anzeige wegen Rechtsbeugung gegen Behörden und Richter, die die Ansprüche nicht anerkennen. Dieser Weg sei kostengünstiger als der verwaltungsrechtliche.

Was genau besagt das EuGH-Urteil vom 13. Juni?

Die Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen C-331/22 und C-332/22 interpretiert Klausel 5 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge. Die Schlussfolgerung lautet, dass mangels angemessener Maßnahmen im nationalen Recht zur Verhinderung und Sanktionierung von Missbräuchen durch aufeinanderfolgende Befristungen – einschließlich verlängerter unbefristeter Nicht-Festangestellten – die Umwandlung in Festanstellungen eine mögliche Antwort ist. Der EuGH gibt damit dem Obersten Gerichtshof von Madrid grünes Licht, die Kläger ohne Angst vor einer Rechtsbeugungsvorwurf fest anzustellen, wie aus dem Text hervorgeht.

Die Reaktion im Forum ließ nicht lange auf sich warten. Einige erinnern daran, dass der 13. Juni bereits ein Jahr her ist und bis heute nichts passiert ist. Andere behaupten, der Oberste Gerichtshof verweigere systematisch die Umsetzung von Anweisungen einer hierarchisch übergeordneten Institution. Die Sozialkammer des TS habe zwar angekündigt, das Urteil zu respektieren, äußere aber „Zweifel“ an der konkreten Anwendung. Mehrere Oberlandesgerichte nutzen offenbar noch nicht geänderte Rechtsprechung, um die Festanstellung abzulehnen.

Rechtsbeugung: Der strafrechtliche Weg gegen Richter und Behörden

Der kursierende Ansatz ist eindeutig. Wenn Ansprüche nicht positiv beschieden werden, sollen Behörden und Richter, die das EuGH-Urteil missachten, strafrechtlich angezeigt werden. Das Argument lautet, dass die Prozesskosten im Strafverfahren deutlich niedriger sind als im Verwaltungsprozess. Die Warnung wird namentlich ausgesprochen: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung.

Die rechtliche Grundlage ist der Vorrang des Unionsrechts. Bei Konflikten zwischen europäischem und nationalem Recht hat das europäische Recht Vorrang. Andernfalls könnten Mitgliedstaaten ihr innerstaatliches Recht über das primäre oder abgeleitete EU-Recht stellen, was die Erreichung der Ziele der Union unmöglich machen würde. Der EuGH ist die höchste Instanz für die Auslegung des europäischen Rechts; seine Entscheidungen stehen sogar über verfassungsrechtlichen Normen, betonen die Befürworter dieser These.

Konflikt mit der Verfassung: Gleichheit, Eignung und Leistung

Der Hauptwiderstand ist nicht geringfügig. Die Artikel der Verfassung von 1978 zum Zugang zum öffentlichen Dienst legen die Grundsätze der Gleichheit, der Eignung und der Leistung fest. Kritiker argumentieren, dass die Übernahme von Interimsbeamten ohne vorherige Prüfung diese Prinzipien aushöhlt. Die Frage lautet, welche europäischen Normen dieses Vakuum füllen sollen. „Werden wir sehen, wie der EuGH sagt, dass verfassungsrechtliche Grundsätze der Gleichheit, Eignung und Leistung für Interimsbeamte nicht gelten, weil sie einfach so sind?“, ironisiert ein Teilnehmer. Der TS widersetzt sich gerade deshalb, weil er eine schriftliche Klarstellung verlangt.

Dagegen steht die Gegenargumentation, dass der EuGH keine Verfassungsänderung anordnet. Er besagt lediglich, dass bei fehlender konformer Interpretation die nationale Norm unangewendet bleiben muss, da das europäische Recht vorgeht. Eine Verfassungsänderung folgt einem eigenen Verfahren und ist nicht der Kern des Streits. Der Beitritt zur EU erforderte die Akzeptanz des Vorrangs; eine vollständige Überprüfung aller Gesetze eines Landes vor dem Beitritt ist unrealistisch. Bei offenen Inkompatibilitäten wird das Gesetz geändert, wie beim passiven Wahlrecht europäischer Bürger bei Kommunalwahlen geschehen.

Festanstellung ja, Beamtenstatus nein: Die ungeklärte Unterscheidung

Eine häufige Verwirrung besteht zwischen dem Status als fest Angestellter und als Beamter auf Lebenszeit. Die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bedeutet nicht automatisch die Verbeamtung. Das Urteil verlangt keine Verbeamtung auf Lebenszeit, sondern nur die Festanstellung im bisherigen Posten, wie eine Richterin in Alicante bereits vor Jahren urteilte. Dies ist die Position der Befürworter der Umwandlung. Gegner argumentieren, dass Interimsbeamte dieselbe Arbeit verrichten wie verbeamtete Kollegen und daher dieselben Rechte haben sollten, was ihrer Meinung nach das Zugangssystem untergräbt.

Das Gefühl der Ungerechtigkeit ist das wiederkehrende Argument. Wer die Prüfung bestanden hat, sieht, wie der Platz jemandem geschenkt wird, der nur Verträge aneinandergereiht hat. „Charos Nichte bekommt die Stelle geschenkt, sobald sie auch nur einen Zigarettenstummel raucht“, fasst eine Nachricht zusammen. Andere weisen darauf hin, dass einige Interimsbeamte seit elf Jahren tätig sind und eine Belastung für den Dienst darstellen, während andere, die die Stabilisierung nicht schafften, in Katalonien je nach Gewerkschaftsangaben mit 5.000 bis 10.000 Euro abgefunden wurden. 90 % davon wurden erneut eingestellt.

Die Falle der drei Jahre: Entlassung vor Fristablauf

Ein perverser Effekt ist bereits zu beobachten. Liegt die Schwelle bei drei Jahren ununterbrochener Verträge, haben Behörden einen Anreiz, Interimsbeamte kurz vor Ablauf dieser Frist zu entlassen. „Ich beobachte, dass man dich entlässt, bevor du die drei Jahre mit demselben Vertrag voll hast“, merkt ein Teilnehmer an. Dies ist die zynischste Anwendung der Norm: Statt den Missbrauch zu verhindern, wird er verwaltet, um die Grenze nicht zu überschreiten.

Das Grundproblem ist das Fehlen von Sanktionen gegen den Missbrauch durch Arbeitgeberbehörden. Europa fordert Sanktionen im nationalen Recht. Da es diese derzeit nicht gibt, ist die Gewährung der Festanstellung für Antragsteller eine durchaus gangbare Option, die über nationalen Bestimmungen steht, selbst über verfassungsrechtlichen. Die Paradoxie besteht darin, dass das Fehlen einer Sanktion den Weg zur Umwandlung ebnet.

Der Fall im Gesundheitswesen: Strukturelle Belegschaften ohne feste Stellen

Nicht alle Interimsbeamten sind Verwaltungskräfte. Es gibt Ärzte und Pflegekräfte, die jahrelang befristete Verträge von drei, sechs Monaten und dann jährlich sowie fünf Jahre als Interimsbeamte aneinandergereiht haben. Sie gehören zu einer strukturellen Belegschaft, in der nur 20–25 % eine feste Stelle besitzen. Sie haben keinen unbefristeten Vertrag, weil keine Prüfungen ausgeschrieben werden. Sie befinden sich in einem Gesetzesbruch, und ohne sie bräche das Krankenhaus zusammen. Der Unterschied zu Verwaltungskräften, die Papier bewegen, ist offensichtlich, doch das Gesetz unterscheidet nicht.

In Katalonien wurden einige befristete Kräfte, die die Stabilisierung nicht schafften, mit 5.000 bis 10.000 Euro entschädigt. 90 % wurden wieder eingestellt, der Rest wechselte den Job oder ging in Rente. Festangestellte durch Prüfung wählen zuerst im Versetzungsverfahren. Die Regionalregierung von Valencia hat automatische Freistellungen für Interimsbeamte verboten, deren Stellen stabilisiert wurden: Es wurde festgestellt, dass über 60 % der Kandidaten, die ein Auswahlverfahren bestehen, eine automatische unbezahlte Freistellung beantragen, weil sie im öffentlichen Sektor tätig sind. Der Flickschuster ist die Norm.



Der Machtkampf geht weiter. Der EuGH hat gesprochen. Der Oberste Gerichtshof muss entscheiden, ob er seine Doktrin ändert. Währenddessen lehnen die Oberlandesgerichte die Festanstellung ab. Und die Interimsbeamten, die Klagen eingereicht haben, warten. Die Frage bleibt, ob jemand tatsächlich wegen Rechtsbeugung angeklagt wird. Bisher gibt es nur angekündigte Strafanzeigen.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (171 Antworten).

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