Vom Beleg von 1957 bis zur "hohen" IBI gegen Spekulation
Es gibt eine Steuer, die kaum jemand leidenschaftlich verteidigt und die dennoch auf jeder Liste der abzuschaffenden Abgaben steht. Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI, spanische Grundsteuer) wird in Spanien lange vor ihrer heutigen Namensgebung erhoben: Ein Teilnehmer behauptet, den ersten Beleg der alten urbanen Beitragspflicht für seine Wohnung aus dem Jahr 1957 zu besitzen. Siebzig Jahre später kommt der Beleg weiterhin an, auch wenn sich der Grund für den Ärger geändert hat. Die grundlegende Diskussion bleibt jedoch immer dieselbe: Was bekommt man im Gegenzug für die IBI?
Von der urbanen Beitragspflicht zum Beleg der Gemeindeverwaltung
Der Ursprung der Abgabe wird heftig diskutiert. Einige sehen sie in der Steuerreform der späten 70er Jahre als neue Erfindung im Zuge des modernen Steuersystems; andere erinnern daran, dass sie bereits in der Nachkriegszeit unter einem anderen Namen erhoben wurde und ihre Logik – die Finanzierung der Straßen und Dienstleistungen rund um die Wohnung – sich seit Jahrzehnten nicht geändert hat. In dieser Debatte wird das Amtsblatt BOE von 1967 als Beweis dafür angeführt, dass der Mechanismus viel älter ist als das aktuelle Regime.
Was weniger diskutiert wird, ist ihre Natur. Die IBI ist eine kommunale Steuer, zweckgebunden und unterscheidet sich kaum von den großen staatlichen Abgaben. In der Praxis finanziert der Beleg keine konkrete Dienstleistung – Müllabfuhr, Wasser –, sondern fließt in eine gemeinsame Kasse, aus der Straßenbeleuchtung, Kanalisation, Parks oder die örtliche Polizei bezahlt werden. Diese mangelnde Nachvollziehbarkeit ist für Kritiker das Kernproblem: Man zahlt unter Zwang, ohne zu wissen, in welche Position das Geld am Ende fließt.
Vom 10% zum 25% des BIP für Sozialausgaben
Den allgemeinen Rahmen skizziert ein Vergleich eines Forumsmitglieds: Die Summe der Ausgaben für Renten, Arbeitslosigkeit, Gesundheit und Bildung lag vor einigen Jahrzehnten bei etwa 10 % des BIP und würde heute 25 % überschreiten. Daraus ergibt sich der klassische Verweis auf den mittelalterlichen Zehnt – 10 % der Ernte – im Gegensatz zu einer Steuerlast, die in bestimmten Bereichen als nahe an 50 % beschrieben wird. Bis zu dem Punkt, dass eine unter Teilnehmern kursierende Berechnung besagt, dass etwa 75 % dessen, was ein Durchschnittsarbeiter verdient, beim Staat landen würde, zwischen direkten Steuern, indirekten Steuern und Gebühren.
Die Beschwerde bezieht sich nicht nur auf das Volumen, sondern darauf, was man im Gegenzug erhält. Es werden schmutzige Straßen, löchrige Autobahnen, monatelange Wartelisten, schlecht ausgestattete Polizei und Armee sowie eine mittelmäßige Gesundheits- und Bildungsversorgung aufgezählt. Das Gegenargument – dass Steuern die Dienstleistungen finanzieren, die alle nutzen – lässt sich zusammenfassen mit: Ohne Einnahmen gibt es keine Krankenhäuser, keine Schulen und keine Straßen ohne Löcher.
Warum die IBI Kritik besser verträgt als die Einkommensteuer
Weil sie das Eigentum an einem Gut besteuert, das direkt von seiner Umgebung profitiert. Dies ist die am häufigsten wiederholte Verteidigung: Wenn es ein Haus gibt, muss jemand den Müll abholen, die Straße beleuchten und die Kanalisation instand halten. Die Diskussion über die Höhe wird akzeptiert – sie gilt in Spanien eher als niedrig –, aber nicht über das Konzept. Selbst wer eine Senkung der Mehrwertsteuer von 21 % auf 16 % oder die Abschaffung der Kfz-Steuer, der Wertzuwachssteuer oder Baukostenabgaben fordert, ordnet die IBI einer anderen Kategorie zu.
Der Kontrast besteht zur Einkommensteuer (IRPF). Dort ist der Vorwurf anders und radikaler: Es wird argumentiert, dass Arbeitseinkommen keine Steuern zahlen sollten, weil der Arbeitnehmer bereits einen Teil des Werts seiner Arbeit abgibt und der Staat fast das gesamte Gehalt als Gewinn behandelt. In dieser Logik ist die überflüssige Abgabe die, die das Gehalt besteuert; was man anfassen kann, sind Kapitalgewinne und Unternehmensgewinne. Die praktische Antwort lautet, dass das Gehalt schnell und günstig einzuziehen ist und keine Regierung auf diesen Shortcut verzichtet.
Eine "hohe" IBI versus Befreiung der Hauptwohnung
Es gibt einen dritten Weg, der den Ansatz umkehrt. Statt sie zu senken, erhöhen: eine hohe und brutale IBI für alle, sodass Boden und Wohnungen nicht mehr Objekt von Schiebereien und Renteneintreibern sind. Die chirurgischere Version unterscheidet nach Nutzung: Befreiung für die Hauptwohnung und für vermietete Wohnungen, hohe steuerliche Bestrafung für leerstehende oder gehortete Immobilien. Das erklärte Ziel ist es, durch Dekret ein Überangebot an Wohnraum zu erzwingen, mit Absetzbeträgen für Vermieter und Zuschlägen für Nicht-Vermieter.
Die ehrgeizigste Reform bleibt nicht bei der IBI und betrifft das gesamte Modell: Finanzierung von Gesundheit und Renten durch jährliche Neuberechnung der Beiträge zu Nullkosten – zweckgebundene und leistungsbezogene Abgaben – und Aufrechterhaltung der restlichen Verwaltung nur durch pogre Steuern auf Kapitalgewinne und Gewinne. Das genannte Hindernis ist nicht technischer, sondern gewohnheitsmäßiger Natur. Solange das aktuelle System auf dem Gehalt basiert, bleibt jede Alternative in der Luft.
Wer trägt die Last: 8 Millionen Steuerzahler
Hinter jeder Debatte über Entlastungen taucht dieselbe unbequeme Frage auf: Wer zahlt? Die genannten Zahlen stammen von zwei Wirtschaftspublikationen, die von einem Teilnehmer zitiert wurden, und stimmen nicht überein. Eine beziffert die Netto-Steuerzahler mit positiven Erklärungen im Jahr 2022 auf 14 Millionen; ein früheres Diagramm einer anderen Zeitung sprach von 20,6 Millionen Steuererklärern. Bemerkenswert ist die Konzentration: 90,4 % der Einnahmen würden von nur 8 Millionen Steuerzahlern stammen. Bei einem Land mit 47,5 Millionen Einwohnern und maximal 20,5 Millionen Beschäftigten – einschließlich aller öffentlichen Bediensteten und der von öffentlichen Mitteln abhängigen Jobs – ist die Basis, auf der das System ruht, sehr schmal.
Senkung der IBI für kinderreiche Familien und deren Interpretation
Das Thema sprang in die Kommunalpolitik mit einem Vorschlag zur Senkung der IBI für kinderreiche Familien, eingereicht von Vox in einer Gemeindeverwaltung. Die Maßnahme wurde von der Gegenseite als Entlastung interpretiert, die nur jene erreicht, die bereits Wohneigentum haben. Diese Kreuzinterpretation – dass der steuerliche Vorteil ein konkretes Profil von Eigentümern zeichnet – ist bereits Teil des Arguments, unabhängig davon, wie viel jeder einzelne Beleg einspart.
Der dahinterliegende Verdacht betrifft alle Parteien: Dass sich steuerpolitische Positionen nach Umfragen richten und nicht nach dem Gesetz, wie ein Teilnehmer behauptet. Eine Senkung verspricht im Wahlkampf gut und wird im Haushalt vergessen. Da die kommunalen Ausgaben für Grunddienstleistungen keinen Spielraum für Kürzungen haben, kann sich keine Gemeindeverwaltung leisten, eine ihrer wenigen Einnahmequellen zu verlieren.
Und die Frage bleibt offen, die niemand vollständig geklärt hat: Wenn die IBI das Haben eines Hauses besteuert und nicht das Verdienen damit, hat jemand berechnet, wie teuer es wäre, sie abzuschaffen, ohne die Hälfte der Dienstleistungen zu streichen, die von diesem Beleg abhängen?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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