Fußgänger in Spanien angefahren: Der Fahrer haftet fast immer
Was passiert, wenn ein Fußgänger dort über die Straße geht, wo er nicht sollte, zwischen Autos hindurch, und ein Motorradfahrer nicht ausweichen kann? Der Fall eines Fahrers, der mit 20 km/h auf einer Straße mit 50 km/h-Limit unterwegs war, bei Grün und ohne Zebrastreifen, und am Ende mit einem verletzten Arm und einem Schrottmotorrad am Boden lag, veranschaulicht ein juristisches Labyrinth, in dem die Verantwortung nicht immer bei dem liegt, der den Fehler begangen hat. Das spanische Gesetz über die Haftpflicht und Versicherung von Kraftfahrzeugen ist eindeutig: Der Fahrer haftet für das durch das Fahren geschaffene Risiko und wird nur entlastet, wenn er nachweist, dass der Schau ausschließlich auf dem Verhalten des Geschädigten beruhte. In der Praxis ist dieser Nachweis fast unmöglich.
Der Unfall geschah, als der Fußgänger zwischen den Autos hervortrat und über einen baumbestandenen Mittelstreifen ging. Der Motorradfahrer sah ihn erst, als er schon direkt vor ihm war. Der Mann wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Der Fahrer erlitt Verletzungen am Arm und Schürfungen und brauchte einen neuen Helm, eine neue Jacke und neue Handschuhe, dazu die Reparatur des Motorrads: rund 1.000 Euro Kosten, die seine Haftpflichtversicherung nicht übernimmt. Die Polizei fertigte ein Unfallprotokoll an und führte einen Alkoholtest durch, den ersten in 15 Jahren Führerscheinbesitz, mit dem Ergebnis 0,0.
Das Gesetz, das den Fahrer fast automatisch verantwortlich macht
Der in der Diskussion zitierte Gesetzestext ist eindeutig: „Der Führer eines Kraftfahrzeugs haftet kraft des durch das Fahren geschaffenen Risikos für die Schäden, die Personen oder Sachen im Zusammenhang mit dem Verkehr entstehen." Eine Entlastung gibt es nur, wenn nachgewiesen wird, dass die Schäden ausschließlich auf dem Verhalten oder der Fahrlässigkeit des Geschädigten oder auf höherer Gewalt beruhten. Fahrzeugmängel oder das Brechen von Teilen gelten nicht als höhere Gewalt.
Das bedeutet: Obwohl der Fußgänger falsch über die Straße ging, muss der Fahrer beweisen, dass er nichts tun konnte, um den Unfall zu vermeiden. Und damit beginnt die Debatte über die angemessene Geschwindigkeit. Mehrere Beteiligte argumentieren, wenn keine Zeit zum Bremsen war, dann war er nicht mit einer Geschwindigkeit unterwegs, die ein Anhalten bei einem vorhersehbaren Zwischenfall erlaubt hätte. Andere halten dagegen, dass ein Fußgänger, der plötzlich zwischen Autos auftaucht, unvorhersehbar ist und dass bei 20 km/h der Reaktionssspielraum minimal ist. Die Diskussion spitzt sich zu, wenn behauptet wird, „das Unfallprotokoll gibt es meiner Ansicht nach nicht ohne vorherige Anzeige", und dass die Stadtpolizei für die Herausgabe Geld verlangt, was mehrere bestätigen.
Anzeige gegen den Fußgänger: der einzige Weg, um an das Geld zu kommen
Für den Motorradfahrer ist die Sache klar: Damit ihm jemand die 1.000 Euro Sachschäden ersetzt, muss er Anzeige gegen den Fußgänger erstatten. Tut er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen. Die Haftpflichtversicherung deckt die Schäden des Fußgängers, nicht aber die eigenen. Die Versicherung kann, so wird erklärt, im Namen des Versicherungsnehmers Regress nehmen, wenn dieser Anzeige erstattet, und es gibt eine Rechtsschutzdeckung von bis zu 600 Euro für Prozesse. Mehrere raten, die Versicherung zu kontaktieren, damit sie einen Anwalt benennt, während andere warnen, der Anwalt werde mehr kosten als der geforderte Betrag.
Auch die Frage, ob der Fußgänger eine Hausratversicherung hat, die seine Haftpflicht abdeckt, kommt zur Sprache. Der Motorradfahrer weiß nicht, ob er gegen das Vermögen oder gegen die Versicherung des Fußgängers vorgehen soll. Und es gibt die Angst, dass der Fußgänger oder die Sozialversicherung Anzeige erstatten, damit die Krankenhauskosten von der Versicherung des Motorradfahrers bezahlt werden – mit möglicher Prämien erhöhung. „Das Unfallprotokoll kann seine Versicherung anfordern", merkt ein Beteiligter an und betont, wie wichtig es ist, die Daten des anderen Beteiligten aufzunehmen, selbst wenn die Polizei sagt, dass es nicht nötig sei.
Was sagt die Rechtsprechung zu Unfällen mit Verschulden des Fußgängers?
Die Diskussion speist sich aus Urteilen. Ein Urteil der Provincial Court genannten Audiencia Provincial de Pontevedra vom Dezember 2010 wird erwähnt, und es wird festgestellt, dass „das alleinige Verschulden des Fußgängers beim Unfall die Pflicht der Versicherung zum Schadensersatz aufhebt." Auch ein echter Fall wird erzählt: Ein Fahrer erfasste mit weniger als 30 km/h einen Fußgänger, der falsch über die Straße ging; die Polizei stellte das Verschulden des Fußgängers fest, aber fünf Monate später zeigte dieser den Fahrer an, und die Versicherung einigte sich auf 16.700 Euro Entschädigung. Die Schlussfolgerung: Selbst mit einem günstigen Unfallprotokoll kann der Fahrer am Ende zahlen.
Ein anderer Bericht schildert einen Unfall in der Calle Atocha in Madrid, wo eine Fußgängerin hinter einem Transporter hervortrat, in die entgegengesetzte Richtung blickend; der Motorradfahrer bremste und lenkte, stieß sie aber mit der Front weg. Das Gesetz, so betonen alle, schützt den Fahrer nicht, selbst wenn der Fußgänger leichtsinnig handelt.
Geschwindigkeit und Bremsweg: das Argument, das nie fehlt
Einer der am häufigsten wiederholten Punkte ist der der angemessenen Geschwindigkeit. Es wird argumentiert, dass man bei 50 km/h fast 14 Meter pro Sekunde zurücklegt und dass man mit Reaktionsweg (3/4 Sekunde) und Bremsweg (mindestens 15 Meter) unmöglich anhalten kann, wenn jemand ohne Vorwarnung dazwischenläuft. Bei 30 km/h verbessert sich der Spielraum, aber sicher ist das auch nicht. Deshalb meinen manche, die Schuld lasse sich ohne Kenntnis des konkreten Falls nicht feststellen, und Pauschalisierungen seien absurd.
Dem hält die gegenteilige Position entgegen, der Fahrer müsse mit einer Geschwindigkeit fahren, die es ihm erlaubt, bei jedem Zwischenfall anzuhalten, und wenn er das nicht tat, sei er verantwortlich. „Wenn du ihn erfasst hast, hattest du keine Zeit zu bremsen; wenn du keine Zeit zum Bremsen hattest, hast du ihn nicht gesehen; wenn du ihn nicht gesehen hast, hättest du langsamer fahren müssen", fasst eine Nachricht zusammen. Die Diskussion artet in persönliche Angriffe aus und mündet in der Feststellung, dass die Straßenverkehrsordnung in der Praxis unmöglich einzuhalten ist.
Das bürokratische Labyrinth: Unfallprotokoll, Anzeige und Versicherung
Der Motorradfahrer beklagt, dass er das Unfallprotokoll nicht ohne vorherige Anzeige bekommt, und mehrere bestätigen, dass die Stadtpolizei dafür Geld verlangt. Geraten wird, es über die Versicherung anzufordern, die für solche Fälle eine Anwaltsdeckung hat. Erwähnt wird auch, dass es schwierig ist, Daten aufzunehmen, wenn der Fußgänger bewusstlos ist. Die allgemeine Empfehlung lautet, Anzeige zu erstatten, um sein Geld zu bekommen, allerdings mit dem Hinweis, dass das Verfahren lang und kostspielig werden wird.
Die Schlussfolgerung, die sich aufdrängt: In Spanien wird das Anfahren eines unvorsichtigen Fußgängers für den Fahrer teuer. Das Gesetz schützt den Fußgänger als schwächere Partei, und der einzige Weg zum Ausgleich ist die Anzeige und die Hoffnung, dass ein Richter das Verschulden feststellt. In der Zwischenzeit trägt der Motorradfahrer die Kosten. Wie ein Beteiligter zusammenfasst: „Den Unfall hast du verursacht, auch wenn der andere nicht hingeschaut oder falsch über die Straße gegangen ist." Eine bittere Ironie für jemanden, der einfach nur geradeaus gefahren ist.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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