Freiberuflich oder GmbH: Wann sich Steuerersparnis lohnt

GmbH-Vorteile gelten nur für einbehaltene Gewinne; Gehälter und Dividenden werden doppelt besteuert. Berechnungen zeigen Vorteile erst ab hohen Umsätzen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Freiberuflich oder GmbH: Wann sich Steuerersparnis lohnt
Freiberuflich oder GmbH: Wenn Bürokratie die Steuerersparnis frisst

Freiberufler mit hohen Einkommen erhalten oft den klassischen Rat ihres Beraters: gründet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL), zahlt Körperschaftsteuer (Impuesto de Sociedades) und spart bei der Einkommensteuer (IRPF). Das Problem zeigt sich bei einer genauen Kalkulation. Die Ersparnis besteht nur für Geld, das im Unternehmen verbleibt; entnommene Gehälter werden erneut der IRPF unterworfen, und Dividenden zahlen zusätzlich zwischen 19 % und 28 % auf der Sparebene. Wenn der Gewinn zum Leben benötigt wird, schmilzt der Vorteil dahin.

Die Ausgangsfrage war, ob der Verzicht auf eine SL verrückt ist. Die Antwort, die sich in der Diskussion durchsetzt, lautet nein: Es ist eine Kosten-Nutzen-Entscheidung, bei der die eigene Zeit einen Preis hat.

Umsatzschwelle für die Wirtschaftlichkeit der SL

Eine im Thread kursierende Berechnung setzt den Break-even-Punkt hoch an. Mit einer Körperschaftsteuer von rund 23-25 % für KMU und Dividendensteuern von 19-23 % liegt der kombinierte Satz bei etwa 36 %, bevor man die Buchhaltungskosten addiert, die für eine Gesellschaft 3.000 bis 5.000 Euro pro Jahr mehr kosten als für einen Freiberufler. Nach dieser Rechnung macht die Gesellschaft steuerlich erst ab einem Jahresgewinn von über 100.000 bis 120.000 Euro Sinn.

Unterhalb dieser Schwelle bleibt nur Papierkram. Buchhaltung, Inventar, Kasse, Lieferscheine, Kontenabstimmung: Verwaltungsarbeit, die bei physisch intensiven Tätigkeiten nicht einfach automatisierbar ist, egal welche Trend-Tools versprochen werden. Wer eine Gesellschaft geführt hat, fasst es so zusammen, dass derselbe Steuerberater plötzlich 50 % mehr verlangte.

Das Gehalt, das das Finanzamt vom Gesellschafter verlangt

Hier liegt die Nuance, die das Versprechen des Beraters entkräftet. Bei Dienstleistungsgesellschaften, die höchstpersönliche Leistungen abrechnen, erlaubt die Regel zu verbundenen Unternehmen dem Finanzamt, die Vergütung des Gesellschafters anzuerkennen, wenn sie mindestens 75 % des Ergebnisses vor Entlohnung erreicht. Bei kaufmännischen Tätigkeiten gibt es keinen festen Prozentsatz, aber es gilt das Kriterium des Marktwerts, und Betriebsprüfungen korrigieren Fälle, in denen die Gesellschaft keine eigenen Mittel hat und der gesamte Gewinn aus der Arbeit des Gesellschafters stammt. Manche behaupten, dass bei Pflichtgehältern von 70-85 % des Gewinns der Steuervorteil praktisch verschwindet.

Struktur, die die Diagnose ändert

Das Szenario verschiebt sich, wenn gemietete Räumlichkeiten und Angestellte vorhanden sind. Dort ist die Tätigkeit eindeutig unternehmerisch, das Finanzamt hat weniger Spielraum, eine Briefkastenfirma zu vermuten, und die Haftungsbeschränkung greift: Als Freiberufler haftet man mit dem Privatvermögen; mit der Gesellschaft grundsätzlich nur mit deren Vermögen, außer bei geleisteten Bürgschaften.

Das reale Risiko ist nicht die Rechtsform, sondern der Beweggrund. Der Wechsel vom Freiberufler zur Gesellschaft ohne Kapitalerhöhung, neue Gesellschafter oder zusätzliche Struktur öffnet die Tür für den Vorwurf der Steuerumgehung. Der Fall einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die Vorträge oder Beratungen abrechnet, die nur ihr Inhaber erbringen kann, ist das Beispiel, gegen das das Finanzamt mit Korrekturen und Sanktionen vorgeht.



Bleibt die Alternative des Abwartens. Angesichts des politischen Kalenders und eines Programms, das in Steuerfragen nichts Attraktives bietet, ziehen es viele vor, noch keine Entscheidung zu treffen. Die Analyse stockt genau dort: Niemand bezweifelt die Zahlen, aber es herrscht auch keine Gewissheit darüber, wie lange der Rahmen bestehen wird, der sie trägt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (35 Antworten).

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