Fahrradanhänger und Tandemstangen für Kinder: in Europa legal, in Spanien eine Grauzone

Die spanische Vorschrift begrenzt Anhänger auf die Hälfte des Fahrradgewichts, das Parlament forderte 2009 und 2011 Gesetze: Der Fahrradweg zur Schule bleibt zwischen Bußgeld und…

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Fahrradanhänger und Tandemstangen für Kinder: in Europa legal, in Spanien eine Grauzone
Fahrradanhänger für den Schulweg: in Europa legal, in Spanien eine Grauzone

Ein Vater, der seine Kinder mit dem Fahrrad zur Schule bringt, stößt auf eine unbequeme Frage: Kann ein Polizist ihn bestrafen, weil er ein Kind in einem zertifizierten Anhänger zieht, der in Frankreich täglich benutzt wird, in Spanien aber gar nicht verkauft wird? Die kurze Antwort lautet: Das weiß niemand so genau, denn die Verordnung, die das klären sollte, schwebt seit Jahren im Niemandsland. Die lange Antwort füllt mehrere Seiten Vorschriften, widersprüchliche kommunale Satzungen und einen Artikel 12 der spanischen Allgemeinen Verkehrsordnung (Reglamento General de Circulación), der wörtlich gelesen fast jeden Anhänger verbietet.

Der Ausgangspunkt ist hausgemacht: Benzin ist teuer, und der Fahrradweg zur Schule spart Geld, das ohnehin knapp ist. Zweifel entstehen, wenn der Weg länger wird und das Kind müde wird. Dann kommen Tandemstangen wie der Trailgator ins Spiel, mit denen das Kinderfahrrad an das des Erwachsenen gekoppelt und geschoben werden kann, wenn die Beine nachlassen. In Frankreich funktioniert das problemlos. In Spanien ist es, je nach Betrachtungsweise, ein Tandem, ein Anhänger oder ein potenzieller Verstoß.

Was Artikel 12 über Fahrradanhänger sagt

Im Zentrum der Kontroverse steht Artikel 12 der Allgemeinen Verkehrsordnung, erlassen durch das Königliche Dekret 1428/2003. Angewandt auf ein Fahrrad von 15 oder 20 Kilogramm lässt die Formulierung einen lächerlich geringen Spielraum: Der Anhänger darf nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs wiegen. Übersetzt: rund zehn Kilogramm für Rahmen und Ladung. Jeder Aluminiumanhänger mit einem Kind darin überschreitet das deutlich.

Manche lesen diesen Artikel und schließen daraus, dass jeder Anhänger mit Personen verboten ist. Andere vertreten das Gegenteil: Bleibt das Kinderfahrrad auf dem Boden und tritt das Kind selbst, liege kein Anhänger, sondern ein Tandem vor, und Fahrräder unterlägen keiner Fahrzeugtypzulassung. Die Diskussion verwickelt sich in die CE-Kennzeichnung, die die Produktsicherheit bestätigt, nicht aber die Zulässigkeit im Straßenverkehr. Auch eine Waschmaschine auf Rädern trägt ein CE-Zeichen.

Das Detail, das alles verkompliziert, ist der Zusatz in der Verordnung: Kommunale Satzungen dürfen eigenständig regeln. Was in der einen Gemeinde legal ist, ist in der Nachbargemeinde ein Bußgeld. Spanische Kohärenz.

Das gesetzgeberische Niemandsland, das niemand schließt

Im Dezember 2009 forderte das spanische Parlament auf Initiative von ERC die Regierung auf, Fahrradanhänger für Kinder gesetzlich zu regeln. Im Februar 2011 gab es einen zweiten Anstoß. Seitdem: nichts. Das Ergebnis ist eine Lücke, die manche Gemeinden eigenmächtig gefüllt haben: Laut einem Forumsnutzer, der sich als Anhängerverkäufer vorstellt, haben Madrid und Barcelona zertifizierte Anhänger in ihre Satzungen aufgenommen, und mehrere Kleingemeinden haben dies auf Bewohnerwunsch übernommen.

Während die Norm auf sich warten lässt, bewegt sich der Markt. Spanische Firmen verkaufen Anhänger und Lastenräder mit Platz für zwei Kinder, mit Elektrounterstützung ab unter tausend Euro. Lastenräder vom Typ Bullitt, dänische Modelle um die 2.000 Euro, umgehen das Anhängerproblem, weil der Mitfahrer direkt auf dem Rad sitzt: Es sind Fahrzeuge, die für den Transport mehrerer Personen gebaut wurden, keine angehängten Wägelchen.

Bußgeld und Beschwerde in Straßburg?

Die Frage, die über der ganzen Sache schwebt, lautet: Was passiert bei einer Kontrolle? Wer täglich mit Kindersitzen durch Madrid fährt, berichtet, dass die Polizei keine Probleme macht. Anders beim Anhänger. Dort gibt es keine klare Rechtsprechung, und der Ermessensspielraum des Beamten hängt von der jeweils geltenden Satzung ab.

Der laut diskutierte Weg zu europäischen Institutionen ist kein einfacher: Die CE-Kennzeichnung schützt die Nutzung im öffentlichen Raum nicht, und die Verkehrsordnung geht vor dem Produktlabel. Die europäische Harmonisierung gilt für den Verkauf, nicht für den lokalen Straßenverkehr. Der Stau bleibt vorerst, wo er war.

Auch verfügbar auf: English

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (42 Antworten).

Weitere Zusammenfassungen

Alle Zusammenfassungen auf Deutsch →

-
Volver