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Der Generalstreik am 11. November in Spanien und das Gesetz, das ihn illegal macht
Artikel 11 des Real Decreto-Ley 17/1977 erklärt Streiks aus politischen Gründen in Spanien für illegal. Der für den 11. November angekündigte Streik kollidiert direkt mit dieser Norm.
Der Streik am 11. November in Spanien stößt an die Grenzen des Gesetzes von 1977
Eine Norm, die älter ist als die Verfassung, das Real Decreto-Ley 17/1977 vom 4. März über Arbeitsbeziehungen, legt bis heute fest, welche Streiks in Spanien legal sind. Ihr Artikel 11 ist eindeutig: Ein Streik ist illegal, wenn er aus politischen Gründen begonnen oder aufrechterhalten wird oder einem anderen Ziel dient, das nicht im beruflichen Interesse der betroffenen Arbeitnehmer liegt. Der für den 11. November angekündigte Streik, von einigen Teilnehmern als Reaktion auf die Wahllage dargestellt, ist der Auslöser eines juristischen Machtkampfs, der seit einem halben Jahrhundert ungelöst ist.
Auffällig ist nicht der Wortlaut. Auffällig ist, dass ihn niemand in fast fünfzig Jahren angetastet hat. Manche halten dafür, dass das Thema Gewerkschaften ein Terrain ist, das so unangenehm ist, dass sich keine Regierung an eine Reform wagte; andere lesen es umgekehrt: Die Norm funktioniert, und deshalb überlebt sie mit kosmetischen Auffrischungen. In beiden Fällen steht der Artikel weiterhin da, und sein Wortlaut lässt wenig Spielraum: Ein Streik mit politischem Ziel ist illegal, was Regierungen danach tun oder unterlassen, ist eine andere Frage.
Was Artikel 11 genau sagt
Die Vorschrift spricht nicht von vagen Absichten. Sie zählt konkrete Fälle auf, und der erste ist der politische. Der Schlüssel liegt in der Formulierung „berufliches Interesse der betroffenen Arbeitnehmer“, die einen Arbeitskampf von einem anderen unterscheidet. An dieser Grenze entzündet sich der gesamte Konflikt.
Die Verteidigung des Streikaufrufs bedient sich einer Verrenkung: Der Streik sei ein Streik für Rechte, nicht politisch, denn hinter Wohnung oder existenzsicherndem Lohn stehe arbeitsrechtliche Materie. Das Argument hat seine innere Logik, verlangt aber eine erhebliche Dehnung der gesetzlichen Definition. Ein Aufruf, der als Warnung an die Wählerschaft vor einer Wahl daherkommt, ähnelt wenig einem kollektiven Arbeitskonflikt in einem Betrieb.
Ein präventiver Streik gegen eine Regierung, die es noch gar nicht gibt
Das Detail, das viele irritiert, ist die Chronologie. Zu einem Generalstreik wird gegen eine Regierung aufgerufen, die noch gar nicht gebildet ist. Es ist, wie Beobachter des Themas sagen, der erste präventive Generalstreik der neueren Geschichte. Die Paradoxie ist schwer zu überbieten: protestiert wird gegen das, was geschehen könnte, nicht gegen das, was geschehen ist.
Die übliche Antwort auf diese Paradoxie lautet immer gleich: Die Menschen haben ein Recht, ihre Meinung zu äußern, und der Wahlkampf reiche nicht aus, um über das aufzuklären, was auf dem Spiel steht. Wer diese These vertritt, fügt hinzu, dass Wählen Nachdenken verlange und dass bestimmte Alltagsrechte sich über Nacht ändern könnten. Das ist ein politisches, kein juristisches Argument – und als solches trägt es oder trägt es nicht.
Das Gegenargument, das niemand widerlegt
Wenn das Ziel Aufklärung ist, stellt sich die Frage von selbst: Wozu dient dann der Wahlkampf? Aufklären kann man nachmittags, abends, am Wochenende oder per E-Mail, ohne die Wirtschaft lahmzulegen. An diesem Punkt wird die Verteidigung der Rechtmäßigkeit schwierig.
Manche erinnern daran, dass das Gesetz den Streik als Mittel vorsieht, um Forderungen durchzusetzen, die den Arbeitsplatz unmittelbar betreffen, und dass ein Generalstreik gegen eine schädliche Arbeitsmarktreform Sinn ergeben hätte. Als Präzedenzfall werden die Reformen von 2006 und 2011 genannt. Außerhalb dieses Rahmens wird die rechtliche Grundlage eng.
Der vorgeworfene doppelte Maßstab
Die Diskussion verlagert sich auf das Feld der Konsequenz. Man wirft vor, dass der Maßstab davon abhängt, wer den Streik ausruft. Als der Aufruf von der anderen Seite kam, gekoppelt an eine Investiturvereinbarung, war der Eifer, Artikel 11 anzurufen, deutlich geringer. Der Vorwurf ist als politische Beobachtung berechtigt, löst aber die eigentliche Rechtsfrage nicht.
Und die bleibt seit 1977 dieselbe: eine vorkonstitutionelle Norm, die die Arbeitsbeziehungen ordnet, alle Parlamentsmehrheiten überlebt hat und die niemand umschreiben wollte. Solange sie in Kraft ist, wird jeder Generalstreikaufruf erneut auf dieselbe Frage stoßen. Kann ein Streik für illegal erklärt werden, weil seine Organisatoren es laut sagen?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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