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Dänischer Künstler behält 71.371 Euro für leere Leinwände
Jens Haaning behielt 71.371 Euro vom Kunsten-Museum nach Lieferung leerer Rahmen. Ein dänisches Gericht fordert nun Rückzahlung.
Dänischer Künstler behält 71.371 Euro für leere Leinwände
Das Kunsten Museum of Modern Art in Aalborg, Dänemark, zahlte dem Maler Jens Haaning 532.000 dänische Kronen (ca. 71.371 Euro), um zwei Szenen mit den Durchschnittseinkommen der Dänen neu zu gestalten. Der Künstler lieferte 2021 leere Rahmen unter dem Titel „Take the Money and Run“ ab. Das Museum stellte die Werke aus und forderte später die Rückerstattung des Betrags. Da Haaning sich weigerte, klagte das Institut, und ein Gericht in der dänischen Hauptstadt hat den Maler nun zur Rückzahlung von 71.371 Euro verurteilt.
Die Paradoxie ist kaum zu übertreffen: Das Werk, das die Arbeitsbedingungen des Künstlers kritisiert, ist gleichzeitig der Vertrag, den er gebrochen hat. Haaning gibt das Geld nicht nur nicht zurück, sondern beansprucht Honorare für die geleistete Arbeit. „Vertragsbruch ist Teil der Arbeit“, erklärte er. Er machte den Rechtsstreit zur Plattform und ermutigte andere mit „elenden“ Arbeitsbedingungen, es ihm gleichzutun.
Bestellung vs. Lieferung
Der Auftrag war konkret: zwei Werke, die das durchschnittliche Gehalt des Landes darstellen. Das Museum zahlte im Voraus. Haaning lieferte zwei Rahmen ohne bemalte Leinwand zurück. Die Institution, die sich seit Ende des 19. Jahrhunderts der dänischen Kunst widmet, entschied sich dennoch zur Ausstellung. Für einen Teil des Publikums werden die leeren Rahmen dadurch zum ausgestellten und somit ausgeführten Werk.
Hier liegt der juristische Knotenpunkt. Wenn das Museum sie aufhängte, akzeptierte es dann das Ergebnis? Dies ist das häufigste Argument: Wer etwas ausstellt, validiert es. Die Verteidigung des Künstlers konzentrierte sich jedoch auf arbeitsrechtliche Forderungen, nicht auf die künstlerische Natur des Weißen. Viele sehen darin eine Schwäche: Der Hinweis auf die öffentliche Ausstellung hätte möglicherweise ausgereicht, um die Klage zu entkräften.
Weißes Monochrom ist nichts Neues
Weiße Monochrome sind keine Neuheit. Es gibt Referenzen: Eine Leinwand namens „White“ im Art Institute of Chicago und Joan Mirós „Landschaft“, die bis auf einen blauen Punkt weiß ist und in seinem Museum in Barcelona verwahrt wird. Auch Piero Manzoni, der seine eigenen Exkremente in Dosen verkaufte, oder Willem de Kooning, dessen Striche von Robert Rauschenberg gelöscht wurden, werden oft zitiert.
Der Unterschied zu Haaning ist nicht formell, sondern vertraglich. Manzoni verkaufte, was er produzierte. Haaning erhielt Geld für etwas, das er beschloss, nicht zu produzieren, und betitelte die Geste mit expliziter Verhöhnung seines Auftraggebers. Das ändert alles: Das Kunstwerk ist der Vertragsbruch, nicht die Leinwand.
„Kein Diebstahl, sondern Vertragsbruch“
Die Verteidigung des Malers ist wörtlich: „Die Arbeit bestand darin, ihnen ihr Geld wegzunehmen. Es ist kein Diebstahl. Es ist Vertragsbruch, und Vertragsbruch ist Teil der Arbeit.“ In einem dänischen Radiointerview ging er weiter: „Wenn Sie in einem Scheißjob sitzen, der nicht bezahlt – oder Sie sogar dafür zahlen lässt –, dann nehmen Sie, was Sie können, und verdienen Sie.“
Das Problem dieses Arguments ist die Summe. 71.000 Euro für zwei Bilder sind kein prekärer Lohn, sondern ein gut bezahlter Auftrag. Die arbeitsrechtliche Forderung kollidiert mit der Höhe des Betrags. Argumentiert wird, dass Künstler nicht für Stunden, sondern für das Werk bezahlt werden und das Museum die Geste behalten habe, ohne den Rest zu zahlen. Die Diskussion über faire Arbeit vermischt sich mit der Frage nach dem vollendeten Werk.
Wer profitiert vom Skandal?
Eine Berechnung fehlt in den Abrechnungen des Museums: die Publicity. Der Titel „Take the Money and Run“ kursierte weltweit. Die Medienwirksamkeit, die der Künstler selbst nutzte, um seine Arbeitsbedingungen hervorzuheben, hat einen schwer quantifizierbaren, aber offensichtlichen Marktwert. Die Sichtbarkeit könnte mehr eingebracht haben als die strittigen 71.371 Euro.
Das Museum hingegen befindet sich in einer unbequemen Position: Es zahlte, stellte aus und klagte. Jede Entscheidung ist einzeln verteidigbar; zusammen zeichnen sie eine Institution, die das Werk zunächst validierte und dann das Geld zurückforderte. Die offene Frage ist, ob das dänische Gericht anders entschieden hätte, wenn nicht ein solches Megafon involviert gewesen wäre. Das Urteil fordert die Rückzahlung. Die Erzählung bleibt leer.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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