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CGPJ leitet Verfahren gegen Richter Carretero ein
Der CGPJ eröffnet Ermittlungen gegen Adolfo Carretero nach über 900 Beschwerden wegen seiner Befragung von Elisa Mouliaá im Fall Errejón.
Der Generalrat der Richterschaft (Consejo General del Poder Judicial, CGPJ) hat ein informelles Ermittlungsverfahren gegen Adolfo Carretero eingeleitet. Der Richter am Ermittlungsgericht Nr. 47 wird für seine Befragung von Elisa Mouliaá im Strafverfahren gegen Íñigo Errejón wegen mutmaßlicher sens Nötigung kritisiert. Die Entscheidung folgt auf mehr als 900 Beschwerden und Anzeigen über das Verhalten des Richters während der Aussage der Klägerin. Ricardo Conde, Disziplinarbeauftragter des CGPJ, leitete den Schritt ein; dies bedeutet vorerst keine negative Konsequenz für Carretero, sondern ist nur eine Voruntersuchung zur Klärung, ob ein förmliches Disziplinarverfahren eröffnet wird.
Carretero hat acht Tage Zeit, sich zu äußern, Erklärungen abzugeben und relevante Dokumente vorzulegen. Juristische Quellen, die Público befragte, betonen, dass das gerichtliche Verfahren unverändert weiterläuft. Die Verteidigung von Mouliaá könnte parallel zum Disziplinarverfahren einen Ablehnungsantrag gegen den Richter stellen, falls es dazu kommt. Dieselben Quellen warnen jedoch, dass eine Wiederholung der Befragung der Schauspielerin eher retraumatisierend als hilfreich wäre.
Was fragte der Richter Elisa Mouliaá?
Der Inhalt der Befragung löste die Kontroverse aus. Carretero stellte die Darstellung der Klägerin bezüglich der Nacht im September 2021, in der die Tat stattgefunden haben soll, mehrfach infrage. Er warf ihr vor, in ihrer Anzeige nicht erwähnt zu haben, wie stark betrunken sie gewesen sei: „Ich erinnere mich, dass ich viel stärker betrunken war als normal, mir drehte sich alles, ich habe Erinnerungslücken“, erklärte sie. Der Richter hakte nach: „Das stand nicht in Ihrer Anzeige. Waren Sie wirklich so stark betrunken?“
Bezüglich des Moments, als beide während einer Party ein Zimmer betraten, bestand der Richter darauf zu klären, ob sie ihn aufgefordert habe, aufzuhören. Sie präzisierte, sie habe gesagt, sie fühle sich unwohl. Der Richter entgegnete: „Nein, nicht sehr unwohl. Sagen Sie, er soll Sie in Ruhe lassen, Sie nicht anfassen. Hat er etwas dergleichen getan?“ In einem anderen Teil der Befragung, bei dem er die Anzeige durchging, fragte er: „Er holte seinen Penis heraus. Wissen Sie wofür?“ Sie antwortete: „Vermutlich um mich zu verletzen.“ Der Richter fuhr fort: „Aber versuchte er, Ihnen den Slip herunterzuziehen? Wie lange hat er Ihnen an die Brüste gesaugt?“
Die 900 Beschwerden und der Zusammenbruch der CGPJ-Website
Das Ausmaß der Reklamationen ist der zweite Aspekt des Falls. Der CGPJ erhielt laut eigenen Daten über 900 Beschwerden und Anzeigen gegen Carretero wegen angeblicher Ungleichbehandlung von Mouliaá und Errejón. Diese Zahl ist im Vergleich zur normalen Arbeitslast des Gremiums ungewöhnlich hoch: Im gesamten Jahr 2024 gingen beim CGPJ 16.000 Beschwerden ein, allein in dieser Angelegenheit wurden bis Donnerstag mehr als 14.000 registriert, bevor die Website zusammenbrach und keine weiteren Proteste mehr annahm.
Manche argumentieren, diese Flut an Beschwerden zeige einen objektiven Vertrauensverlust in die spanische Justiz. Dagegen spricht, dass ein Teil der Reklamationen Teil einer koordinierten Kampagne sein könnte und nicht auf einer juristischen Analyse der Befragung beruht. Wie im Material erwähnt, bewertete Mouliaás eigener Anwalt die Befragung als angemessen, was die These erschwert, der Richter habe gegen die Interessen der Klägerin gehandelt.
Die konkrete Doppelstandards-Affäre bleibt vage
Der Vorwurf der Ungleichbehandlung steht im Zentrum der Beschwerden, doch das Material geht nicht ins Detail, wie genau Errejón behandelt wurde. Was deutlich wird, ist die Wahrnehmung, dass der Richter hart gegen die Klägerin und milde gegenüber dem Beschuldigten agierte. Diese Asymmetrie trieb Tausende dazu, sich beim CGPJ zu beschweren. Das informelle Verfahren präjudiziert nichts: Carretero kann Stellung nehmen und Unterlagen vorlegen, bevor der Disziplinarbeauftragte entscheidet, ob ein förmliches Verfahren nötig ist.
Parallel läuft das strafrechtliche Verfahren weiter. Die Verteidigung der Schauspielerin prüft einen Ablehnungsantrag. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass Beweiserhebungen wiederholt werden müssten, was einige Quellen als schädlicher denn nützlich für die Klägerin ansehen. Die Situation bleibt somit unverändert: kein festes Disziplinarverfahren, kein eingereichter Ablehnungsantrag und keine Termine für beides.
Was riskiert der CGPJ mit diesem Schritt?
Das informelle Verfahren bringt das Organ der Selbstverwaltung der Richterschaft in eine heikle Lage. Wird es eingestellt, muss der CGPJ erklären, warum 900 Beschwerden kein förmliches Verfahren rechtfertigen. Wird es eröffnet, begibt man sich auf das Terrain der Bewertung von Verhörmethoden, was viele Richter als Eingriff in ihre richterliche Unabhängigkeit sehen. Die Anzahl der Beschwerden hat einen internen Verwaltungsakt bereits in ein Thema der öffentlichen Meinung verwandelt.
Verwirrend ist zudem, dass das Verfahren nicht primär von der Schwere der Fragen abhängt, sondern davon, ob der Richter Prozessrecht verletzt hat. Bisher wurde jedoch kein konkreter Paragraf benannt, gegen den verstoßen worden sein soll.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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