Bis zu 42 Jahre Haft für Vergewaltigung in Puerto Rico

Vier Verurteilte erhalten zwischen 36 und 42 Jahren Haft wegen Gruppenvergewaltigung einer Touristin auf Gran Canaria, doch die tatsächliche Strafverbüßung wird deutlich kürzer ausfallen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Bis zu 42 Jahre Haft für Vergewaltigung in Puerto Rico
Urteil bis zu 42 Jahre Haft für die Gruppenvergewaltigung in Puerto Rico

Vier Männer verurteilt. Über ein Jahrhundert Gefängnis zusammengezählt. Und der oft wiederholte Verdacht, dass ein Großteil dieser Jahre nie abgeleistet werden wird. Das Urteil wegen der Gruppenvergewaltigung einer Touristin in Puerto Rico, im Süden von Gran Canaria, hat zwei alte Diskussionen neu entfacht: die Verhältnismäßigkeit der Strafen und die Kluft zwischen dem, was ein Gericht beschließt, und dem, was tatsächlich verbüßt wird.

Der Fall wurde durch eine Agenturmeldung und ein lokales Medium bekannt, weit unter dem Lärmpegel, den damals Episoden vergleichbarer oder sogar geringerer Schwere erzeugten. Diese Informationsasymmetrie ist für viele die andere Hälfte der Nachricht.

Was geschah in Puerto Rico und welche Strafe wurde verhängt?

Die vier Verurteilten wurden wegen des sens Missbrauchs einer norwegischen Touristin schuldig gesprochen. Laut den verbreiteten Daten dauerte der Angriff vier Stunden an, von elf Uhr abends bis drei Uhr morgens. Die Mechanik der Strafen — eine Verurteilung wegen Vergewaltigung pro Täter plus Beihilfe zu den Taten der anderen — hebt die individuellen Strafen auf eine Spanne von zwischen 36 und 42 Jahren.

Puerto Rico ist keine Insel der Karibik. Es ist ein touristischer Ort im Süden von Gran Canaria, entfernt von der Hauptstadt und mit einem hohen Anteil ausländischer Residenten. Die Verwechslung mit dem karibischen Territorium war konstant. Weniger anekdotisch ist die Frage, die über dem Fall schwebt: Was wäre anders gewesen, wenn das Opfer spanischer Nationalität gewesen wäre?

Warum kann eine Vergewaltigung mehr Jahre ergeben als ein Mord

Die elementare Logik eines vernünftigen Strafsystems ist die Verhältnismäßigkeit: Je schwerer das Verbrechen, desto höher die Strafe. Und Vergewaltigung, obwohl sie ein extrem schweres Verbrechen ist, sollte Mord nicht übertreffen. Die Anhäufung von Urteilen bricht jedoch dieses Gleichgewicht und stellt die Summe weit über das, was üblicherweise für einen einfachen Totschlag verhängt wird.

Einige argumentieren, dass die Unverhältnismäßigkeit einen perversen Anreiz schafft: Wenn das Töten des Opfers die Strafe kaum ändert, würde das Gesetz in die falsche Richtung drängen. Diese Überlegung ist unbequem, wird aber beharrlich wiederholt. Dem gegenüber steht der reale angerichtete Schaden, der keine einfachen Vergleiche zulässt. Die Aufschlüsselung der Strafrahmen für beide Delikte hinterlässt ein Ungleichgewicht, das Erstbeobachter überrascht.

Es lohnt sich, daran zu erinnern, dass die überprüfbare lebenslange Freiheitsstrafe die höchste Strafe im spanischen Rechtsrahmen ist und trotz ihres Namens die Tür zur Überprüfung nicht verschließt. Das ist die Obergrenze. Alles andere sind Additionen.

Die Berechnung der effektiven Verbüßung: die Jahre, die nicht abgesessen werden

Der zweite Teil des Problems ist nicht die Verurteilung, sondern die Entlassung. Das Maximum der effektiven Verbüßung liegt bei rund 20 Jahren, egal wie hoch das Urteil ausfällt. Ab diesem Punkt greift das System der Vollzugslockerungen — das bereits viel früher beginnt — und später die bedingte Freilassung.

Die kursierenden Prognosen sind unterschiedlich. Manche berechnen zwischen 10 und 12 Jahren tatsächlicher Haftzeit, andere vertrauen darauf, dass mit einem ausländischen Opfer und diplomatischem Druck ein großer Teil der Strafe abgeleistet wird. Der Abstand zwischen den Szenarien ist enorm. Und dieser Abstand erklärt, warum das Vertrauen in die justizielle Reaktion bröckelt.

Die grundlegende Diskussion ist eine andere. Ob eine jahrzehntelange Haftstrafe sinnvoll ist, wenn die Verbüßung an eine Decke stößt. Ob es Sinn macht, dass der Verurteilte seine Strafe in seinem Herkunftsland absitzt. Ob der Weg über Vereinbarungen mit Drittstaaten führt. Das sind Vorschläge, die vorerst im Bereich der Meinung geblieben sind. Tatsache ist jedoch, dass die Kosten für die Unterbringung eines Inhaftierten über zwei Jahrzehnte vom Steuerzahler getragen werden.

Medienberichterstattung und Herkunft des Opfers

Einer der häufigsten Vorwürfe ist die unverhältnismäßige Berichterstattung. Fälle von multiplen sens Übergriffen mit Tätern spanischer Nationalität waren monatelang auf den Titelseiten. Dieser Fall wurde durch eine Agenturmeldung und ein Inselmedium bekannt. Zufall oder Bias? Die Antwort hängt davon ab, wen man fragt.

Der Schatten des Falls „La Manada“ in Pamplona liegt über der gesamten Diskussion. Dort legten die Verurteilten audiovisuelles Material vor und die Verteidigung stellte die Aussage des Opfers infrage. Hier kehrt sich die Frage um und weist auf einen unbequemen Bias hin: Wird die Version des Opfers infrage gestellt, wenn die Angeklagten Migranten sind? Das ist keine Frage, die sich mit einer Schlagzeile klären lässt.

In all dem steckt etwas Spiegelbildliches. Dasselbe System, das jahrzehntelange Strafen häuft, ist auch dasjenige, das erlaubt, dass sie nur zu einem Bruchteil verbüßt werden; und dieselben Medien, die einen Fall ignorieren, blasen ihn auf, wenn er in ihr Narrativ passt.

Bei Strafen, die Jahrhunderte summieren, und Verbüßungszeiten, die sich auf eine Handvoll Jahre belaufen können, lautet die Kernfrage nicht mehr, wie viel Gerichte verhängen, sondern wie viel die Verwaltung garantieren will. Wie viele dieser 42 Jahre werden tatsächlich verbüßt?

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (143 Antworten).

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