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Baseballschläger zur Selbstverteidigung: Was in Spanien legal ist
Ein Baseballschläger zu Hause zu besitzen ist legal, ihn zur Verteidigung zu benutzen kann aber vor Gericht enden. Vollständige Notwehr führt zu keinem Schadensersatz, unvollständige dagegen schon.
Einen Baseballschläger zu Hause zu haben ist legal; ihn zur Verteidigung zu benutzen ist eine andere Geschichte
Einen Baseballschläger zu Hause zu besitzen ist legal. Ihn zur Selbstverteidigung zu benutzen ist eine andere Geschichte. Die Paradoxie: Das spanische Recht bestraft nicht den Besitz eines Gegenstands, der in der Praxis nur als Waffe dient. Das Problem beginnt, wenn der Schläger aufhört, ein Andenken an deinen Großvater zu sein, und zum Beweis dafür wird, dass du dich verteidigen wolltest.
Was das Gesetz über einen Baseballschläger zu Hause sagt
Es gibt keine Straftat, wenn man einen Schläger zur Verteidigung besitzt. Er gilt nicht als verbotene Waffe, und das Gesetz über öffentliche Sicherheit (Ley de Seguridad Ciudadana) bestraft das Führen, Zeigen oder Verwenden verbotener Waffen, nicht deren Aufbewahrung im Abstellraum. Die Geldstrafe von 601 bis 30.000 Euro nach Artikel 36.10 betrifft das Führen, Zeigen oder Verwenden, nicht den bloßen Besitz. Etwas anderes gilt, wenn der Richter bei einer Nutzung davon ausgeht, dass du den Schläger für die Verteidigung bereithattest. Dann wird es kompliziert.
Notwehr: Es geht nicht um Verhältnismäßigkeit, sondern um vernünftige Erforderlichkeit
Das Gesetz verlangt keine Verhältnismäßigkeit, sondern die vernünftige Erforderlichkeit des eingesetzten Mittels. Das ist nicht dasselbe. Wenn jemand mit einem Messer in dein Haus eindringt und du mit einem Schläger antwortest, ist das Mittel vernünftig. Ist der Eindringling ein alter Mann, der Birnen aus dem Garten stiehlt, kann der Schläger übertrieben sein. Artikel 20.4 des Strafgesetzbuchs verlangt drei Dinge: einen rechtswidrigen Angriff, keine Provokation und die vernünftige Erforderlichkeit des Mittels. Nichts weiter.
Die zivilrechtliche Haftung ist das andere Minenfeld. Artikel 118 des Strafgesetzbuchs listet die Rechtfertigungsgründe auf, die nicht vom Schadensersatz befreien, und die Notwehr gehört nicht dazu. Bei vollständiger Notwehr gibt es weder Strafe noch zivilrechtliche Haftung: Die Handlung war rechtmäßig. Bei unvollständiger Notwehr, gemäß Artikel 21.1, gibt es ein reduziertes Urteil und doch die Pflicht zum Schadensersatz. Artikel 114 erlaubt dem Richter, diesen Schadensersatz zu mildern, wenn das Opfer zum Geschehen beigetragen hat. Die Angst, am Ende die Familie des Angreifers zu unterstützen, ist nicht unbegründet, stammt aber vom unvollständigen Rechtfertigungsgrund, nicht von einer Verdrehung des Gesetzes.
Holz, Aluminium oder Stahl: die falsche Frage
Die Debatte über das Material ist zweitrangig. Holz lässt sich leicht bearbeiten, splittert aber. Aluminium ist leicht und robust, und sein metallischer Klang hat einen filmischen Ruf. Stahl ist schwer und in engen Räumen schwer zu handhaben. In der Praxis zählt, wie du den Besitz rechtfertigst und ob der Einsatz notwendig war. Manche verweisen auf Werkzeuge, die sich leichter verteidigen lassen, als Arbeitsgegenstände: eine flache Schaufel, ein Werkzeugstiel, ein großer Rohrzangen- oder ein Hockeyschläger. Und dann ist da noch der Trick mit der Socke: Er dient nicht dazu, Verletzungen zu verringern, sondern den Schläger nicht zu verlieren, wenn man ihn dir abnimmt. Du wirfst ihn, holst die Waffe zurück und der andere bleibt mit der Socke stehen.
Die eigentliche Frage ist nicht, welchen Schläger man kaufen soll, sondern wie viel man vor Gericht zu verlieren bereit ist. Und wenn der, der in dein Haus eindringt, 120 Kilo wiegt und unbewaffnet ist?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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