Ayusos Partner vor Gericht wegen Steuerbetrugs

Eine Richterin in Madrid verweist Ayusos Partner wegen eines Steuerbetrugs von 350.910 Euro mit 15 gefälschten Rechnungen vor Gericht.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Ayusos Partner vor Gericht wegen Steuerbetrugs

Die stellvertretende Richterin des Ermittlungsgerichts Nr. 19 in Madrid, Carmen Rodríguez Medel, hat die Anklageerhebung gegen den Unternehmer Alberto González Amador, Lebenspartner der Präsidentin Isabel Díaz Ayuso, verfügt. Ihm werden zwei Delikte der Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung im Geschäftsverkehr, fortgesetzte Buchführungsdelikte und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Der Beschluss, über den EL PAÍS zuerst berichtete, ist der letzte Verfahrensschritt des Ermittlungsgerichts, bevor ein Strafgericht über eine Verurteilung entscheidet. Staatsanwaltschaft und staatliche Vertretung fordern drei Jahre und neun Monate Haft; PSOE und Más Madrid verlangen fünf Jahre.

Vorwürfe und Schadenssumme

Der Ursprung des Falls liegt in einer Überprüfung durch das Finanzamt (Hacienda), die im Mai 2022 begann und ergab, dass González Amador dem Staat 350.910 Euro mit Hilfe von 15 gefälschten Rechnungen entzogen hatte. Die Richterin hat die Anträge der Kläger übernommen: zwei Delikte der Steuerhinterziehung im Zusammentreffen mit einem Delikt der Urkundenfälschung im Geschäftsverkehr. Staatsanwaltschaft und staatliche Vertretung nehmen weder das fortgesetzte Buchführungsdelikt noch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung auf, wohl aber PSOE und Más Madrid, die als Nebenkläger auftreten.

Beide Parteien behaupten, dass González Amador und die vier Unternehmer, die die als falsch eingestuften Rechnungen ausstellten, eine kriminelle Gruppe bilden. Sie berufen sich auf Rechtsprechung, wonach – anders als bei einer kriminellen Organisation, die zeitliche Kontinuität erfordert – „eine kriminelle Gruppe lediglich den Zusammenschluss von mehr als zwei Personen und das Ziel voraussetzt, gemeinsam Straftaten zu begehen“. Hinsichtlich des Buchführungsdelikts erkennen sie an, dass die Rechtsprechung dieses unter das Steuerhinterziehungsdelikt subsumiert hat, und erklären, dass sie es aufgrund der Beschränkungen der Provinzgerichtshof (Audiencia Provincial) für die Qualifikation formulieren.

Wer sonst angeklagt wird

Der Beschluss schickt nicht nur den Unternehmer vor Gericht. Zusammen mit ihm werden die vier mutmaßlichen Komplizen sitzen: der Mexikaner Maximiliano Niederer und drei Männer aus Sevilla, David Herrera Lobato sowie die Brüder José Antonio und Agustín Carrillo Saborido. Das Ermittlungsverfahren wurde anderthalb Jahre lang von der Richterin María Inmaculada Iglesias geführt, die im August freiwillig in den Ruhestand ging. Der Beschluss wird von der Stellvertreterin Carmen Rodríguez Medel unterzeichnet, während auf die Amtseinführung des neuen Richters am Gericht, Antonio Viejo, gewartet wird.

González Amador wurde am 28. August wegen zwei mutmaßlicher Delikte der Steuerhinterziehung im Zusammentreffen mit einem weiteren Delikt der Urkundenfälschung im Geschäftsverkehr angeklagt. Er legte am 1. September beim Provinzgerichtshof von Madrid Berufung ein und argumentierte, dass seine Rechte während des Ermittlungsverfahrens verletzt wurden, weil von ihm beantragte Beweismittel nicht zugelassen wurden. Diese Berufung ist noch offen, und wenn sie Erfolg hat, könnte der Prozess ausfallen. Darüber hinaus steht der Unternehmer in demselben Gericht unter einer weiteren Untersuchung wegen mutmaßlicher Bestechung eines Managers der Gesundheitsgruppe Quirón.

Vom Sanitätstechniker zum Lieferanten des Madrider Gesundheitssystems

Der berufliche Aufstieg des Angeklagten ist einer der am häufigsten genannten Punkte bei der Analyse des Falls. Bevor er Unternehmer wurde, arbeitete González Amador als Sanitätstechniker. Ab 2020 beginnt er Rechnungen auszustellen, und im Jahr 2021, nachdem die Beziehung zu Díaz Ayuso öffentlich geworden war, vervielfacht er sein Geschäftsvolumen mit der Gruppe Quirón. Einige betonen diese zeitliche Abfolge als Hinweis darauf, dass das Wachstum nicht nur auf eigene Verdienste zurückzuführen ist; dagegen spricht das Argument, dass höhere Umsätze mit einem großen Kunden kein Verbrechen darstellen, und dass sich das Verfahren auf die Rechnungen und die Steuerjahre konzentriert, nicht auf die Herkunft des Kundenstamms.

Die Verteidigung der Präsidentin von Madrid stützt sich auf die Chronologie: Sie behauptet, die untersuchten Vorgänge seien vor der Beziehung erfolgt und sie habe in kein Verfahren eingegriffen. Die Nebenklage entgegnet, dass die Partnerschaft bereits im Mai 2021 öffentlich bekannt war und die untersuchten Steuerjahre – 2020, eingereicht 2021, und 2021 – mit dieser Phase zusammenfallen.

Vergleich mit dem Fall Begoña Gómez

Ein großer Teil der Debatte lenkt auf den Fall um Begoña Gómez, die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten. Das am häufigsten wiederholte Argument ist, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird: Für Ayusos Umfeld wird Rücktritt oder politische Erklärung verlangt, während man das Umfeld von Pedro Sánchez unbehelligt lässt. Die Antwort der Gegenseite lautet, dass die Situationen nicht vergleichbar sind: Im einen Fall wird die Nutzung von Ressourcen des Premierministerpalastes (La Moncloa) und Einflussnahme untersucht, mit möglicher direkter Beteiligung des präsidialen Umfelds, im anderen Fall sei nicht nachgewiesen, dass die Präsidentin von Madrid eingegriffen oder profitiert habe.

Die Diskussion verwickelt sich zudem in die Liste offener Verfahren beider Lager. Es werden rechtskräftige Verurteilungen von Politikern der PP genannt – darunter die des ehemaligen Vizepräsidenten der Autonomen Gemeinschaft Madrid, Alfredo Prada, zu sieben Jahren, oder des ehemaligen Präsidenten von Murcia, Pedro Antonio Sánchez – im Vergleich zu Verfahren gegen ehemalige Sozialisten-Funktionäre. Jede Seite zieht daraus die gegenteilige Schlussfolgerung, und die Aufzählung entwickelt sich zu einem Ping-Pong-Spiel.

Kommender Gerichtsprozess

Der Beschluss zur Anklageerhebung schließt nichts ab: Er öffnet die Tür für ein Strafgericht, das einen Termin festlegt. Zuvor muss die Berufung beim Provinzgerichtshof entschieden werden. Wenn ihr stattgegeben wird, entfällt die Anklage. Wenn sie abgewiesen wird, geht das Verfahren mit den bereits gestellten Strafanträgen weiter. Parallel dazu läuft das Verfahren wegen mutmaßlicher Bestechung des Quirón-Managers weiter, was den Druck auf denselben Beschuldigten erhöht.

Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren wegen organisierter Kriminalität – das schwerwiegendste in der Anklageschrift – die Prüfung durch das Strafgericht übersteht. Dies wird nur von den Nebenklägern vertreten und von der Staatsanwaltschaft nicht aufgegriffen. Hier kann der Fall entweder eskalieren oder sich abschwächen.

Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (115 Antworten).

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