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Ankläger des IStGH will Verhaftung Netanjahus in der EU
Der Ankläger des IStGH beantragt Haftbefehle gegen Netanjahu, Gallant und Sinwar. Deutschland, Frankreich und Norwegen wollen sie vollstrecken.
IStGH-Ankläger beantragt Verhaftung Netanjahus bei Aufenthalt in der EU
Der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat beim Gericht die Erlassung von Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Hamas-Führer Yahya Sinwar wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Der Antrag, eingereicht im Rahmen der Situation zum Staat Palästina, umfasst Vorwürfe der Auslöschung, des Hungernlassens als Kriegsmethode, der Verweigerung humanitärer Hilfe und vorsätzlicher Angriffe auf Zivilisten. Es ist kein rechtskräftiger Befehl, sondern ein Antrag, der nun von drei Richtern genehmigt werden muss. Doch das politische Beben ist bereits spürbar.
Was genau hat der Ankläger beantragt und was steht noch aus?
Verwirrung ist die erste Schlacht in dieser Angelegenheit. Der Ankläger beantragt; er erlässt keine Befehle. Ein Haftbefehl existiert erst, wenn die Vorverfahrenskammer ihn genehmigt, und gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel möglich. Wer die Erklärung hastig liest, könnte glauben, Netanjahu sei bereits auf dem Weg nach Den Haag. Das ist nicht der Fall. Was vorliegt, ist ein formeller Antrag mit Namen, etwas, das bisher noch nie gegenüber einem amtierenden israelischen Premierminister geschehen ist.
Das zweite Missverständnis betrifft die Zuständigkeit. Israel ist kein Unterzeichner des Römischen Statuts, was das zentrale Argument derer ist, die behaupten, das Gericht überschreite seine Grenzen. Die Antwort des Gerichts lautet, dass Palästina seit 2015 Vertragspartei ist und die Handlungen auf seinem Territorium stattfanden. Daher trägt das Verfahren buchstäblich den Titel Staat Palästina. Für manche Analysten zeigt dieses Detail die Schwächen des Gerichts; für andere ist es einfach die Anwendung des Vertrags.
Wer würde die Verhaftung vollstrecken und wer nicht?
Hier wird es interessant. Deutschland hat erklärt, den Befehl zu vollstrecken, falls er erlassen wird. Auch Frankreich und Norwegen haben dies zugesagt. Das bedeutet, dass Netanjahu heute zweimal überlegen müsste, ob er durch europäischen Luftraum fliegt: Jeder Vorfall könnte eine Landung auf einem Flughafen erzwingen, wo der Befehl vollstreckbar ist. Das ist keine Science-Fiction, sondern die normale Funktionsweise der justiziellen Zusammenarbeit.
Der Gegenpunkt liegt in der Erfahrung. Die meisten Führer mit IStGH-Haftbefehl führen ihr Leben ohne große Störungen weiter: Von etwa sechzig sind nur wenige in Haft gelandet. Es gibt auch ein jüngeres Beispiel, das oft zitiert wird: Die venezolanische Vizepräsidentin Delcy Rodríguez landete in Madrid (Barajas) und nichts passierte. Manche argumentieren, der Unterschied sei, dass Netanjahu sein Ansehen in Westeuropa wichtig ist, anderen Führern aber nicht.
Die Auswirkung auf Netanjahus Position
Der Schaden ist nicht die Verhaftung selbst, sondern die Erosion. Ein Premierminister, der die Hälfte Europas nicht ohne rechtliches Risiko betreten kann, verliert diplomatischen Spielraum, und das wirkt sich auf jede Verhandlung aus. Die Frage ist, wie schwer dieser Abnutzungseffekt im Vergleich zur politischen Basis wiegt, die ihn stützt. Bislang bleibt die Antwort offen.
Manche gehen weiter und behaupten, der Befehl sei eine Farce, damit die EU unabhängig wirke, und dass absolut nichts passieren würde, wenn Netanjahu in Berlin landen würde. Andere erinnern daran, dass das Gericht selbst eine Genozid-Beschwerde Südafrikas prüft, die noch nicht bewiesen wurde. Zwei verschiedene Fälle, zwei verschiedene Tempi und die ständige Versuchung, sie zu vermengen.
Die innere Front: Hamas, Sinwar und doppelte Maßstäbe
Der Antrag umfasst auch die Hamas-Führer. Das erschwert die Erzählung derer, die die Entscheidung als exklusiven Angriff auf Israel darstellen. Es öffnet eine weitere Front: Wenn das Gericht eine gewählte Regierung und eine bewaffnete Organisation im selben Dokument gleichsetzt, wird die Diskussion über Verhältnismäßigkeit und Völkerrecht unweigerlich politisch.
Parallel dazu hat der Krieg die Nahtstellen multinationaler Organisationen offengelegt, deren Fähigkeit, eigene Entscheidungen durchzusetzen, bestenfalls fragwürdig ist. Der IStGH kann Befehle erlassen; er kann nicht verhaften. Diese Kluft zwischen dem, was unterzeichnet wird, und dem, was erfüllt wird, ist wahrscheinlich das eigentliche Kernthema.
Wie geht es weiter?
Die Richter prüfen den Antrag. Wenn sie ihn genehmigen, wird Netanjahu der erste amtierende Regierungschef mit einem aktiven IStGH-Haftbefehl. Wenn sie ihn ablehnen, hat der Ankläger politisches Kapital vergeudet. In beiden Szenarien bleibt die unbequeme Frage bestehen: Wozu dient internationale Gerechtigkeit, wenn sie nur jene erreicht, die bereit sind, sich greifen zu lassen?
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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