Das Verfassungsgericht reißt die Mauer des gemeinschaftlichen Eigenverbrauchs ein
Das Urteil des Tribunal Constitucional vom 25. Mai hob den Artikel des Real Decreto 900/2015 auf, der mehreren Verbrauchern verbot, sich an eine gemeinsame Solaranlage anzuschließen. Die Entscheidung, die dem Rechtsmittel der Generalitat de Catalunya stattgab, ebnet den Weg für gemeinschaftlichen elektrischen Eigenverbrauch in Eigentümergemeinschaften, eine Möglichkeit, die seit Oktober 2015 durch eine Norm verboten war, die es offen aussprach: «In keinem Fall darf ein Generator an das Innenleitungsnetz mehrerer Verbraucher angeschlossen werden». Was das TC nicht sagt, ist, dass dies umgesetzt werden muss; nur dass das Verbot verfassungswidrig war.
Was genau hebt das Urteil auf?
Bis zum Urteil war der einzige legale Weg der Eigenverbrauch für Gemeinschaftsteile — Garage, Treppenhauslicht, Aufzug — oder dass jeder Nachbar seine eigene individuelle Anlage in einem Gemeinschaftsbereich errichtete, als würde er in einem Einfamilienhaus leben. Die Entscheidung kippt diese Einschränkung und setzt einen zweiten Akzent: Die Eintragung und Verwaltung des Registers der Anlagen liegt nicht in der Zuständigkeit des Staates, sondern der autonomen Regionen. Das Gutachten fügt hinzu, dass diese Anlagen der Weg zu Gebäuden mit nahezu null Energieverbrauch sind, die die Europäische Union ab 2020 verlangt.
Für die Photovoltaik-Branche war die gefallene Norm ein «Unsinn». «Wir wissen, dass viele autonome Regionen positiv eingestellt sind und beabsichtigen, die Fristen zu beschleunigen», erklärt die Unión Española Fotovoltaica. Andere Gemeinschaften wie Madrid sind der Ansicht, dass das Urteil ausreicht, um kollektive Anlagen zu fördern, und dass keine neue regionale Regulierung erforderlich ist.
Eigentümergemeinschaft: Von der Versammlung zum Veto des Verteilernetzbetreibers
Der Anwalt Luis Pérez de Ayala von Cuatrecasas behauptet, man müsse auf niemanden warten: «Jede Eigentümergemeinschaft könnte heute damit beginnen, ihre Anlage zu beauftragen». Dem gegenüber empfiehlt der Präsident des Consejo General de Colegios de Administradores de Fincas das Gegenteil: Abwarten, bis die autonomen Regionen regulieren, um später nicht gezwungen zu sein, die Anlage zu ändern. Und eine Warnung aus der Branche: «Die Stromversorger würden es keineswegs einfach machen». Hinzu kommt eine praktische Warnung: Es ist wahrscheinlich, dass der Verteilernetzbetreiber die Anlage erst legalisiert, wenn alle Zweifel ausgeräumt sind.
Wie viel kostet eine Solaranlage und wie viel spart sie?
Die im Thread kursierenden Zahlen sind plausibel. Eine im Diskurs zitierte Quelle beziffert ein Modul mit 245 W auf etwa 600 Euro, mit einer Produktion von etwa 350 kWh pro Jahr; bei einer Lebensdauer von 25 Jahren läge der Kilowattpreis bei etwa 6 Cent, basierend auf 3,3 täglichen Spitzen-Sonnenstunden für Südspanien, nach einer Berechnung, die auch ein anderer Teilnehmer wiedergibt. Die Zahl ist umstritten: Einige behaupten, dieser Preis sei unrealistisch und dass große Kraftwerke, die Auktionen zu 6 Cent gewinnen, Verluste machen.
In der Praxis sind die Fälle, die einige Forumsteilnehmer berichten, bescheiden. Zwei Module mit 350 W und Batterien aus zweiter Hand kosten zusammen etwa 1.250 Euro für Module, Ausrüstung und Speicher und betreiben einen A+-Kühlschrank, einen Router, mehrere IP-Kameras, einen kleinen Fernseher und das Laden eines Laptops. Und laut einem anderen Teilnehmer würde ein Vier-Personen-Haushalt mit geringem Verbrauch, Gaskocher und Gasheizung seinen Bedarf größtenteils mit weniger als 2.000 Euro decken. Demgegenüber erinnert das skeptische Szenario daran, dass eine Inselanlage den Austausch von Batterien und Modulen erfordert und den Verbrauch einschränkt: Keine Heizkörper im Winter und keine Waschmaschine am Nachmittag.
Die «Sonne-Steuer» und wer das Netz bezahlt
Die sogenannte «Sonne-Steuer» wird im Thread auf etwa 9 Euro pro Jahr und installiertem kW beziffert. Ihre Befürworter nutzen diese Zahl, um zu leugnen, dass sie etwas bremst; ihre Kritiker bezeichnen sie als vernachlässigbar im Vergleich zu den Gesamtkosten. Das wahre Hindernis, so argumentieren Letztere, ist das Fehlen von Net-Metering: In Spanien gibt es Bußgelder für die Einspeisung von Überschüssen ins Netz, sodass Selbstversorger Begrenzer installieren, um nichts einzuspeisen. In einem kompensierten System würde der mittägliche Überschuss nachts ohne Geldtransfer zurückgeholt werden.
Eine wiederkehrende Kritik im Thread weist darauf hin, dass die Norm maßgeschneidert für die großen Stromkonzerne war, und erinnert an die spätere Einstellung des damaligen Industrieministers bei Iberdrola. Auf der anderen Seite kommt die symmetrische Warnung: Die Einspeisung nutzt fremde Infrastruktur, und jemand muss dafür bezahlen.
Null-Einspeisung: Was bereits ohne Genehmigung installiert wird
Während die Details diskutiert werden, funktionieren einige Anlagen außerhalb des Registers. Ein Forumsteilnehmer berichtet, dass in seinem Dorf Dächer mit Modulen von 2,5 bis 5 kW, mit Null-Einspeise-System und ohne Anmeldung, keine Seltenheit sind, einige laufen seit fast drei Jahren. Und ein Kritiker des Eigenverbrauchs erinnert an die unbequeme Konsequenz: Solange die Anlage nicht angemeldet ist, wird der Systemmehrpreis auf alle anderen umgelegt.
Das Beispiel, das schräg betrachtet wird, liegt im Ausland. Laut den Teilnehmern, die den Eigenverbrauch verteidigen, hat Deutschland 1,5 Millionen private Photovoltaikanlagen und über 50.000 Eigenverbrauchssysteme mit Batterien, und eine im Thread zitierte Schlagzeile spricht sogar von Spitzenwerten, bei denen 85 % der Nachfrage durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Berechnungen der häuslichen Leistung sind ebenfalls nicht astronomisch: Nach einer kursierenden Berechnung würde in einer sechsstöckigen Gemeinschaft die Deckung der Hälfte des Verbrauchs etwas mehr als 100 Quadratmeter Modulfläche erfordern, bei 200 W pro Quadratmeter.
Das Urteil ist geschrieben. Die Gemeinschaft kann beauftragen. Der Verteilernetzbetreiber muss legalisieren. Und die autonome Region muss entweder regulieren oder wegsehen. In diesem Dreisprung — rechtlich, administrativ und kommerziell — bleibt die Sache hängen: Das Recht sagt ja, die Infrastruktur sagt warten, und niemand unterschreibt endgültig die Lösung.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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