TSJM hebt Madrids Umweltzonen wegen fehlender Wirtschaftsprüfung auf

Das TSJM annulliert die Umweltzonen in Madrid: Centro und Plaza Elíptica fallen wegen eines unzureichenden Wirtschaftlichkeitsberichts. Revision beim Obersten Gerichtshof möglich.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

TSJM hebt Madrids Umweltzonen wegen fehlender Wirtschaftsprüfung auf
Ende der Umweltzonen in Madrid: TSJM hebt Centro und Plaza Elíptica auf

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts am Obersten Gerichtshof von Madrid hat die Low Emission Zones (LEZ) der Hauptstadt aufgehoben. Nicht die gesamte Mobilitätsverordnung fällt, sondern die Teile, die den Geltungsbereich der LEZ im gesamten Stadtgebiet definieren, sowie jene, die die beiden besonders geschützten Zonen Distrito Centro und Plaza Elíptica schaffen. Der Rest der Verordnung bleibt gültig, einschließlich der Artikel, die sich allgemein auf zukünftige LEZ beziehen. Das Urteil gibt der Klage der Vox-Fraktion teilweise statt. Und das Argument, das die Norm zu Fall bringt, ist so unspektakulär wie ein schlecht geführtes Verfahren: der Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen.

Was das TSJM aufhebt und was bestehen bleibt

Der Senat weist die Behauptungen der klagenden Partei bezüglich Unregelmäßigkeiten im Genehmigungsverfahren der Verordnung zurück. Hier sieht er keine Probleme. Wo er jedoch einen Mangel feststellt, sind die Vorab-Berichte: Er erkennt eine „offensichtliche Unzulänglichkeit“ des Berichts über die wirtschaftlichen Auswirkungen, in Übereinstimmung mit der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Ausarbeitung kommunaler Verordnungen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; dagegen kann Revision beim Dritten Senat des Obersten Gerichtshofs, zuständig für Verwaltungsstreitigkeiten, eingelegt werden. Übersetzung: Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Warum fällt die Norm, wenn das Gericht ihr Ziel nicht infrage stellt?

Weil das Problem nicht das Ziel ist, sondern die Bürokratie. Die Richter stellen weder die Befugnis des Rathauses, Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu ergreifen, noch die Notwendigkeit infrage, die durch die Richtlinie 2008/50/EG festgelegten Grenzwerte für Luftverschmutzung einzuhalten. Sie betrachten diese Verpflichtung als gegeben. Was hakt, ist die Abwägung: Sie verlangen eine Bewertung der Kosten-Nutzen-Bilanz und der Möglichkeit weniger restriktiver Maßnahmen mit gleichem Effekt. Dies ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Umweltrecht, gemäß der Rechtsprechung des EuGH und des Obersten Gerichtshofs. Und dies wurde nicht getan.

Der Bericht, der die Menschen ohne Auto-Wechsel-Möglichkeit ignorierte

Hier liegt der wirtschaftliche Kern des Urteils. Die Beschränkungen betreffen mutmaßlich Personen mit geringerer finanzieller Leistungsfähigkeit, denen der Zugang zu Fahrzeugen, die die Umweltanforderungen erfüllen, verwehrt oder stark eingeschränkt wird. Dies ist zumindest die Lesart des Urteils, das hervorhebt, dass einkommensschwache Haushalte ihre Fahrzeuge nicht erneuern können. Das Urteil betont, dass diese Bewertung trotz des Gesetzes 7/2021 über Klimawandel und Energiewende, das das Prinzip des gerechten Übergangs verankert – allgemeine Pläne und konkrete Unterstützungsmaßnahmen für vulnerable Gruppen –, nicht durchgeführt wurde. Der andere große Abwesende in den Berichten ist der kleine Gewerbebereich: Selbstständige, Kleinstunternehmen und KMU, mit Tausenden betroffenen Nutzfahrzeugen und direkten Folgen für die Wettbewerbsbedingungen.

EU-Strafen, lokale Bußgelder und das Gnadenjahr

Die Aufhebung der LEZ ist nicht kostenlos, so argumentiert zumindest ein Teil der Analyse. Mit der gekippten Norm riskiert Spanien EU-Strafen wegen Nichteinhaltung der Verschmutzungsgrenzen, und die damit verbundenen Atemwegserkrankungen bleiben bestehen, warnen die schärfsten Kritiker des Urteils. Auf der anderen Seite behaupten einige, die LEZ habe als indirekte Steuer für those funktioniert, die ihr Auto nicht erneuern können: Es kursiert die Zahl von 300 Millionen Euro an gesammelten Bußgeldern, eine Angabe ohne offizielle Bestätigung. Während das Urteil verdaut wird, hat das Rathaus bereits reagiert mit einer Verlängerung: Ein Jahr Erlaubnis für Autos ohne Umweltplakette, die in Madrid gemeldet sind, und der 1. Januar 2025 wird als Datum genannt, um die Beschränkung auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen.

Madrid als regulatorische Ausnahme

Das Urteil wird auch als weiteres Kapitel der madrilenischen Besonderheit in regulatorischen Fragen gelesen: Weniger Beschränkungen, weniger eigene Steuern, maßgeschneiderte Kriterien. Manche sehen darin ein wiederkehrendes Muster, andere kontern mit einem unbequemen Fakt für die interventionistische Erzählung: Dass Madrid erstmals seit Jahren die europäischen Anforderungen erfüllt hat und der Smog-Kappe verschwunden ist. Vielleicht schließt das eine das andere nicht aus. Und keines der beiden wird vor Gericht gelöst.

Wo der Hase begraben liegt

Bleibt die Grundfrage: Kippt dies die Politik der Beschränkungen oder nur die Art ihrer Genehmigung? Theoretisch reicht es, den Wirtschaftsbericht mit den fehlenden Zahlen neu zu erstellen und die Verordnung erneut zu genehmigen. In der Praxis bedeutet dies, schriftlich festzulegen, wer die Transition bezahlt und wer nicht – genau die Debatte, die man vermieden hatte. Das Urteil legt den Ball ins Feld der Kommunalverwaltung und, nebenbei, des Obersten Gerichtshofs. Und die Frage, die niemand abschließend klärt, ist, ob die Norm wegen Formmängeln fiel oder weil der Inhalt nie wirklich durchdacht war.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (253 Antworten).

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