Gesetz klärt nicht, wer die kaputte Glühbirne im Mietverhältnis zahlt
Das Gesetz über städtische Mietverhältnisse (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU) löst die Frage nicht. Es verkompliziert sie. Artikel 21 der LAU von 1994 legt die kaputte Glühbirne je nach Absatz entweder dem Vermieter oder dem Mieter auf. Absatz 21.1 verpflichtet den Vermieter, alle Reparaturen zu finanzieren, die nötig sind, um die Wohnung bewohnbar zu halten. Absatz 21.4 weist dem Bewohner die kleinen Reparaturen zu, die durch den gewöhnlichen Gebrauch verschlissen werden. Und in dieser Lücke – ist eine Birne Wartung oder Verschleiß? – hat noch niemand eine rechtlich bindende Antwort gegeben.
Das Ergebnis ist eine Diskussion, die alle paar Monate aufflammt und fast nie vor Gericht landet. Aus einem einfachen Grund: Der Streitgegenstand kostet etwa 3 Euro. Niemand klagt dafür. Und wenn niemand klagt, schreibt am Ende die Vereinbarung zwischen den Parteien die Norm.
Was Artikel 21 der LAU sagt und warum niemand wegen 3 Euro vor Gericht geht
Absatz 21.1 ist das Ass des unzufriedenen Mieters: Wenn die Wohnung unbewohnbar wird, zahlt der Vermieter. Absatz 21.4 ist das Gegenargument: Was durch normalen Gebrauch kaputtgeht, geht auf Kosten des Bewohners. Eine kaputte Glühbirne passt, je nach Blickwinkel, in beide Kategorien.
Die verbreitete Doktrin ist eindeutig: Für 3 Euro bewegt sich niemand. Weder der Vermieter noch ein Anwalt. Mit Ironie zusammengefasst: Wer wegen einer Birne vor Gericht will, nur zu, "auch ihre Lordschaften verdienen etwas Unterhaltung". Der Rechtsweg existiert. Er lohnt sich einfach nicht.
Daraus entsteht die ungeschriebene Regel der Verbrauchsgüter: Für viele Beteiligte werden Glühbirnen, Leuchtstoffröhren und LED-Panels als Ausgabe des Bewohners angesehen. Die Grenze liegt woanders. Ein defekter Kessel, Feuchtigkeit oder kaputte Haushaltsgeräte gelten nicht als gewöhnlicher Verschleiß und fallen, wie mehrere Teilnehmer betonen, wieder in die Zuständigkeit des Eigentümers. Diese Aufteilung wird ihrer Meinung nach faktisch angewandt.
Die dreckige Wohnung, der Schwamm und eine Birne mehr
Der Auslöser dieser Konflikte ist meist nicht der Preis. Es ist der Kontext. Der Fall, der diese Konversation auslöste, illustriert es: Ein Mieter mietet mitten im August ein Zimmer und findet eine Wohnung, die er als Desaster beschreibt. Seine Partnerin widmet zwei volle Tage dem Schrubben, um den Dreck zu entfernen; die Putzmittel gehen auf ihre Kosten. Obendrauf streichen sie einen Hocker, um ihn präsentabel zu machen.
Wochen später brennt das Licht im Wohnzimmer durch. Sie rufen den Vermieter an. Alles eskaliert, denn die Birne – betonen sie – ist nicht das Problem. Das Problem ist die Geste: Möbel aus einer anderen Epoche, ein Kühlschrank, der friert, wann er will, ein Röhrenfernseher. Und vor allem eine Rechnung, die der Eigentümer laut seiner Darstellung versprochen hatte, nicht zu stellen, am Ende aber stellte.
Die Schlussfolgerung, die viele wiederholen, ist lehrbuchmäßig: Vor der Unterschrift Fotos von allem, Inventar und Zustand der Wohnung schriftlich festhalten. Wer akzeptiert, in eine Ruine einzuziehen, akzeptiert ihren Zustand. Anders sieht es aus, wenn man etwas in gutem Zustand mietet und feststellt, dass auch die außerordentliche Wartung nicht bezahlt wird.
Ein LED-Panel, eine Waschmaschine und ein Sensor: Wo endet der normale Verschleiß
Die Zweifel wiederholen sich bei jedem Gerät. Wechselt der Vermieter oder der Mieter ein durchgebranntes LED-Panel? Die gängige Antwort lautet: Grauzone, und praktisch übernimmt es, wer es vor sich hat. Aber manche widersprechen, mit Recht.
Der Fall der Waschmaschine ist aufschlussreicher. Eine neue Maschine, die schlecht wusch, entpuppte sich als Verwechslung der Programme; dann machte sie ein seltsames Geräusch und es war nur der Filter voll. Keines der beiden Probleme war ein Maschinenschaden. Es zeigt etwas Unbequemes: Viele der Reparaturen, die beim Eigentümer landen, sind keine Reparaturen. Andere Teile sind Birnen, Lichtsensoren und Verbrauchsmaterialien, die der Mieter gar nicht in Betracht zieht, selbst zu zahlen.
Normaler Verschleiß definiert sich letztlich durch Verhandlung, Erschöpfung oder Höflichkeit. Und wer schlecht verhandelt beim Einzug – ohne Fotos, ohne Inventar, ohne vorherige Absprache über Reinigung oder Anstrich – trägt diesen Nachteil während des gesamten Vertrags mit sich.
Brüssel für 700 Euro und der Mieter, der nie anruft
Im Hintergrund taucht ein Preisvergleich auf, der Vorsicht erfordert. Ein Mieter berichtet, dass er in Brüssel Zentrum ein möbliertes und ausgestattetes Studio für 700 Euro pro Monat gemietet habe, inklusive Internet, Nebenkosten und Steuern, mit Quartalsvertrag; der Vermieter kam nach zwei Wochen vorbei, um einen neuen Boiler zu installieren. Mit diesem Datenpunkt ist der Hinweis auf "ganz Europa" eine Abkürzung, die der Prüfung nicht standhält, aber der Kontrast zu dem, was man in Spanien vorfindet, hinterlässt ein schlechtes Gefühl.
Auf der anderen Seite stehen die Eigentümer, die ihre Frustration nicht verbergen. Ein Vermieter gibt zu, dass er die Miete für seinen pflichtbewussten und pünktlichen Mieter im nächsten Vertrag erhöhen wird, nicht aus Gier: Weil ein Mieter, der zahlt und keinen Ärger macht, in seiner Werteskala ein knappes Gut ist. Die Kernbotschaft ist, dass der Konflikt um eine Birne selten um die Birne geht. Es geht um die gesamte Beziehung.
Und um ein Recht auf Wohnraum, in dem das billigste Verbrauchsmaterial des Marktes plötzlich zur Grenze zwischen zwei Auffassungen eines Vertrags wird.
Wer sollte die durchgebrannte Birne zahlen? Das Gesetz sagt immer noch nicht, wer, mit der Birne in der Hand, hinuntersteigen muss, um sie zu wechseln.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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