Spanischer Unternehmer: Nur 1% Steuer in Luxemburg

Ein spanischer Unternehmer behauptet, Gewinne nach Luxemburg zu verlagern und nur 1% Steuern zu zahlen. Kritiker widersprechen mit dem dortigen Regelsatz von rund 30%.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spanischer Unternehmer: Nur 1% Steuer in Luxemburg
Sitz in Spanien, Gewinne in Luxemburg: Das 1%-Paradoxon

Kann man von Spanien aus fakturieren, etwa zwanzig Mitarbeiter beschäftigen und die Gewinne in Luxemburg parken, wo man nur 1% zahlt? Ein Unternehmer aus der Büroausstattungsbranche sagt ja und erklärt es im Detail. Er spricht von einem Rekordhalbjahr bei den Gewinnen, einer zufriedenen Kundenbasis und Preisen, die „sehr niedrig“ seien, wie seine Konkurrenz sage. Seine Erklärung lässt sich in zwei Sätzen zusammenfassen: Die spanische Gesellschaft rechnet ab, die luxemburgische kassiert.

Die Geschichte kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit in Steuersachen, geplant für den 1. Januar 2013, beendet das Bankgeheimnis zwischen den Mitgliedstaaten. Ein sauberes Konstrukt hilft wenig, wenn die Nachbarverwaltung Daten vom Bankier anfordern kann.

So funktioniert das Modell mit zwei Gesellschaften

Der Mechanismus ist, wie beschrieben, recht simpel. Das spanische Unternehmen – das „alteingesessene“ – stellt den Endkunden Rechnungen und zahlt die Löhne. Die Ware jedoch kauft es von einer anderen Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg, die sie wiederum beim Lieferanten bezieht. Der Verrechnungspreis wird so kalkuliert, dass die spanische Gesellschaft kaum Gewinn macht und die gesamte Marge auf der anderen Seite der Grenze anfällt.

Die deklarierten Kosten dieser Operation betragen 1% Steuern plus weitere 1% Verwaltungskosten, im Vergleich zu den 25% Körperschaftsteuer in Spanien. Die unausweichliche Frage – warum macht das nicht jeder? – beantwortet der Protagonist selbst: Die Beratungsfirma bewegt sich nicht für Geschäfte im Wert von 10.000 Euro. Die Gründung der luxemburgischen Gesellschaft kostete ihn 30.000 Euro, eine Summe, die nicht verloren geht, da sie das Eigenkapital des Unternehmens erhöht.

Zahlt Luxemburg wirklich nur 1% Körperschaftsteuer?

Hier bröckelt die Erzählung. Der Unternehmer behauptet, seine luxemburgische Gesellschaft zahle nur 1%, weil sie als Vermögensverwaltungsgesellschaft (société patrimoniale) konstituiert sei. Berechnungen anderer Diskussionsteilnehmer zeigen genau das Gegenteil. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Luxemburg liegt bei rund 30%, und eine reine Vermögensgesellschaft darf nicht einfach Büroausstattung kaufen und verkaufen: Mit Kapital handeln ist etwas anderes als Stühle fakturieren.

Der Einwand wird mit verschiedenen Worten wiederholt. Wenn der Zweck die Investition ist, passt der Geschäftsbetrieb nicht dazu. Wenn der Betrieb kommerziell ist, passt die 1%-Steuer nicht dazu. Die Verteidigung bleibt immer gleich: Man geht nicht auf technische Details ein, dafür bezahlt man schließlich die Manager. Man beruft sich auf die Erfahrung anderer Unternehmer mit identischen Strukturen und darauf, dass seit der Einführung des Euros keine Probleme aufgetreten sind. Die Antwort darauf ist ebenfalls bekannt, formuliert von einem Forennutzer: Solange die Provision gezahlt wird, schmeckt die Pille süß.

12.000 Euro Gehalt und 25 Mitarbeiter

Abseits des Gesellschaftslabyrinths gibt es ein Geschäft, das auf dem Papier funktioniert. Es beschäftigt 20 Mitarbeiter und plant, vor der Auslagerung des Versands auf 25 zu wachsen. Der Unternehmer deklariert ein Bruttogehalt von 12.000 Euro pro Jahr, eine Zahl, die ihm laut eigener Aussage erlaubt, die Lohnsteuer zurückzufordern, da er den Mindestbetrag nicht erreicht, während die spanische Gesellschaft ohne Gewinn dasteht. Die Anekdote, die er selbst erzählt – dass Leute lachen, wenn sie sein deklariertes Gehalt hören – sagt viel über den Boden aus, auf dem sich die Sache bewegt.

Der nebenbei angestellte Vergleich ist nicht geringfügig: SICAVs wurden für hundert Nutzer konzipiert, wurden aber letztlich von Familienmitgliedern, Mitarbeitern und Nachbarn gefüllt, um die Quote zu erreichen. Also hundert Strohmänner aus dem Lehrbuch.

Frankreich trägt das Halbjahr, während der spanische Markt stagniert

Es gibt einen Aspekt, der zwischen all der Steuerplanung untergeht und vielleicht wichtiger ist. Das Wachstum kommt nicht von der Steueroptimierung, sondern aus Südfrankreich. Ein Provisionsvertreter, als „Wilde Sau“ beschrieben, verkauft Produkte „wie verrückt“ jenseits der Pyrenäen. Der spanische Markt, heißt es, ist flach. Die Expansion in Frankreich gleicht die Trägheit der inländischen Nachfrage aus, sodass die Logistik möglicherweise ausgelagert werden könnte, wenn das französische Volumen weiter steigt.

Informationsaustausch ab 2013 und nicht registrierte Dokumente

Die schärfste Gegenreaktion zielt nicht auf die Legalität der Struktur, sondern auf ihre praktische Tragfähigkeit. Die Richtlinie über die verwaltungsmäßige Zusammenarbeit, deren Inkrafttreten für den 1. Januar 2013 vorgesehen war, erlaubt es einem Mitgliedstaat, Informationen von einem anderen anzufordern, auch wenn diese bei einem Finanzinstitut liegen. Hinzu kommt das Kriterium des steuerlichen Wohnsitzes, das einige Teilnehmer anführen: Wo eine Gesellschaft ihren tatsächlichen Leitungssitz hat, dort versteuert sie sich, unabhängig vom Gründungsland. Luxemburg unterhält zudem 22 Doppelbesteuerungsabkommen, was nach Ansicht einiger die Prüfungsbereiche erweitert statt sie zu schließen.

Die Gegenantwort beruft sich auf Schlupflöcher. Es ist die Rede von luxemburgischen Kanzleien, deren Bevollmächtigte gleichzeitig als Geschäftsführer von Dutzenden Gesellschaften eingetragen sind, und von Vollmachtsdokumenten, die nicht mehr elektronisch registriert werden, um Lecks zu vermeiden. Eine einzelne Person führt hundert Firmen, wird behauptet, mit der Selbstverständlichkeit eines Formelrezitators. Wer damit arbeitet, räumt das offensichtliche Risiko ein: Kapitalflucht. Ein Unternehmen versteuert sich dort, wo es gegründet wurde, insistieren sie. Zu beweisen, wo tatsächlich entschieden wird, ist eine andere Sache, und darin herrscht kein Konsens.

Mit 1% Steuern und 1% Kosten geht die Rechnung auf. Aufzubauen ist es leicht. Sie einem Prüfer zu erklären, ist eine andere Geschichte.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (176 Antworten).

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