Spanischer Staat kann über verwaiste Kontoguthaben verfügen

20 Jahre ohne Kontobewegung in Spanien und der Staat kann das Guthaben einziehen: Die Regel stammt von 1928 und gilt noch immer. Was als Kontoführung zählt und wie man das verhindert.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Zwanzig Jahre ohne das Konto anzufassen – und der Staat kassiert das Guthaben

Öffnen Sie Ihre Banking-App und schauen Sie auf den Kontostand. Diese scheinbar harmlose Geste trennt Ihr Geld von den Staatskassen. Nach zwanzig Jahren ohne „irgendeine Verwaltung“, die die Ausübung des Eigentumsrechts beinhaltet, gilt das Guthaben eines Girokontos als herrenlos und fällt an die spanische Verwaltung. Die Schlagzeile klingt beunruhigend, doch der Mechanismus ist fast ein Jahrhundert alt.

Was als „Verwaltung“ zählt und was nicht

Das Gesetz spricht nicht von „Bewegungen“, das ist das Wort aus der Mitteilung, die in sozialen Medien kursiert. Es spricht davon, dass „keine Verwaltung durch die Beteiligten stattgefunden hat, die die Ausübung ihres Eigentumsrechts beinhaltet“. Dieser Unterschied ist wichtig: Auch das Abfragen des Kontostands am Automaten oder in der Banking-App gilt als Kontoführung, gemäß der Orden EHA/3291/2008, die die Bank verpflichtet, dies zu prüfen, bevor sie irgendetwas erklärt.

Anders ausgedrückt: Wer sein Geld im Blick behält, ist aus dem Schneider. Wer es zwei Jahrzehnte lang ignoriert, nicht. Die Mitteilung mit dreimonatiger Vorfrist ändert nichts am Kleingedruckten: Nach Ablauf dieser Frist ohne Widerspruch ist das Guthaben weg.

Der eigentliche Verdacht: Dein Geld gehört dir nicht

Die Aufregung hat dazu geführt, dass viele wiederentdecken, dass die Regel nicht neu ist: Sie stammt aus dem Real Decreto Ley vom 24. Januar 1928 über verwaiste Guthaben und Einlagen, der später in Artikel 18 der Ley 33/2003 (Gesetz über das Vermögen der öffentlichen Hand) zusammengefasst wurde. Fast ein Jahrhundert Rechtsgeschichte, und die Geschichte wird als Coup verkauft.

Darunter schwingt das übliche Misstrauen gegenüber der spanischen Steuerbehörde und den Banken mit. Grob überschlagen hinterlässt eine Zweitimmobilie – zwischen 2 % jährlicher Einkommensteuer und weiteren 2 % Vermögensteuer – nach fünfundzwanzig Jahren beim Staat das Äquivalent des Immobilienwerts. Die Rechnung ist diskutabel, erklärt aber, warum eine so alte Nachricht kursiert, als wäre sie die Neuheit des Tages.

Verwirrend an der ganzen Sache ist das digitale Paradox. Die Generation, die ständig aufs Handy schaut, ist wahrscheinlich sicher. Diejenige, die ein vergessenes Sparbuch zurückließ und starb, ohne dass Erben nachsahen, nicht. Der Staat hat es nicht eilig. Er wartet nur.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (26 Antworten).

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