Spanische Gefängnisbeamtin wegen Häftlingsbeziehung suspendiert

Eine Gefängnisbeamtin in Ourense wurde für drei Monate suspendiert, weil sie eine Beziehung zu einem Häftling hatte. Das TSXG bestätigte die Sanktion.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spanische Gefängnisbeamtin wegen Häftlingsbeziehung suspendiert
Öffentlicher Dienst, Zelle und Sanktion: Drei Monate wegen einer Beziehung zu einem Insassen

Eine im Gefängnis von Ourense eingesetzte Vollzugsbeamtin wurde für drei Monate vom Dienst und Gehalt suspendiert, nachdem ihre Beziehung zu einem Insassen der Einrichtung entdeckt worden war. Der Fall, über den La Voz de Galicia berichtete, weist eine bemerkenswerte Vorgeschichte auf: Die Mitarbeiterin war nach einer Abordnung (comisión de servicios) nach Galizien gekommen, nachdem ihr Ex-Partner, den sie kennengelernt hatte, als er in dem Gefängnis Lanzarote einsaß, wegen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen sie verurteilt worden war. In ihrer Beschwerde machte die Sanktionierte Feindseligkeit des Anstaltsleiters und unregelmäßige Zugriffe auf Datenbanken geltend; das Oberste Gerichtshof von Galizien (TSXG) sah diese Behauptungen jedoch nicht als belegt an.

Die Angelegenheit geht über das Verwaltungsakten hinaus. Sie berührt das Disziplinarrecht für Beamte, die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen, die Schichtorganisation in Gefängnissen und das schwierige Terrain, in dem öffentliche Autorität mit dem Privatleben derer kollidiert, die sie ausüben.

Was im Gefängnis von Ourense passierte

Die in der Akte festgehaltenen Fakten sind klar umrissen. Die Beamtin unterhielt eine Beziehung zu einem Häftling der Einrichtung, wurde entdeckt, und die Verwaltung verhängte eine dreimonatige Suspendierung vom Dienst und Gehalt. Das TSXG bestätigte die Sanktion, da es die von ihr im Berufungsverfahren geltend gemachten Unregelmäßigkeiten nicht anerkannte.

Die vorangegangene Entwicklung fügt weitere Ebenen hinzu. Dem Fallbericht zufolge lernte die Mitarbeiterin ihren damaligen Partner kennen, als dieser in Lanzarote inhaftiert war, wo sie tätig war. Es folgte eine Verurteilung wegen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen ihn und eine Versetzung per Abordnung nach Ourense, in die Nähe ihres Umfelds. Dort kam es erneut zu einer Beziehung mit einem Insassen.

Es gibt ein technisches Detail, das die Gewerkschaft der Vollzugsbeamten betont: Vollzugsbeamte gelten trotz wiederholter Bemühungen, ihnen diesen Status zu verleihen, nicht als Strafverfolgungsbehörden. Dies begrenzt den Sanktionsrahmen und vor allem die öffentliche Wahrnehmung des Falls.

Wie stark kann ein Beamter bestraft werden und wie stark wird tatsächlich bestraft?

Das Gesetz erlaubt Suspendierungen von bis zu sechs Jahren. Die verhängte Sanktion betrug drei Monate. Diese Distanz zwischen dem gesetzlichen Maximum und der tatsächlichen Bestrafung ist der Kern der häufigsten Kritik: Das Problem sei nicht die Norm selbst, sondern wer sie anwendet und nach welchen Kriterien.

Die Suspendierung vom Dienst und Gehalt birgt zudem eine oft ironisch kommentierte verwaltungstechnische Paradoxie: Während der Strafe wird nicht gearbeitet, aber die Stelle auch nicht verloren. Für den öffentlichen Dienst ist der einzige reale Ausweg das Versetzungsverfahren, das praktisch erfordert, erst einen anderen Posten anzunehmen, bevor man den nächsten beantragen kann.

Der Fall legt auch die Unmöglichkeit offen, einen Beamten auf Lebenszeit wegen eines solchen Verhaltens zu entlassen. Die Debatte darüber, ob dies eine Garantie oder ein Privileg darstellt, bleibt offen.

Die Debatte über Frauen in Einrichtungen mit männlichen Insassen

Ein Teil der Analyse vertritt die Ansicht, dass die überwiegende Einstellung von Frauen in neue Gefängnisschichten – bei Beförderungen wird von 70 % Frauenanteil gesprochen – die Zusammensetzung des Personals verändert hat, ohne dass die Protokolle überprüft wurden. Eine andere Strömung kontert, dass das Problem nicht das Geschlecht der Aufsichtführenden sei, sondern das Fehlen von Kontrollen und ernsten disziplinarischen Konsequenzen.

Das Argument der sogenannten Hybristophilie – Anziehung zu Personen, die Verbrechen begangen haben – taucht in der Diskussion als umstrittenes psychologisches Phänomen auf, nicht als abschließende Erklärung. Es wird auch erwähnt, dass Psychologinnen, Sozialarbeiterinnen, Anwältinnen und Krankenschwestern, die Gefängnisse frequentieren, ähnliche Episoden mit gewisser Regelmäßigkeit erleben.

Die unterschiedliche Behandlung je nach Geschlecht des Fehlenden ist ein weiterer Reibungspunkt: Es wird behauptet, ein männlicher Beamter, der mit einer Insassin erwischt würde, müsste sich Machtmissbrauchsvorwürfen und Haftstrafen stellen, während hier die Reaktion auf eine administrative Suspendierung beschränkt bleibt.

Was ungelöst bleibt

Die Akte ist geschlossen und die Sanktion bestätigt. Was nicht abgeschlossen ist, ist die Richtlinie. Bei einem gesetzlichen Maximum von sechs Jahren und einer Anwendung von drei Monaten fehlt weiterhin eine stabile Antwort auf die Frage, welches Verhalten welche Bestrafung verdient. Und solange bleibt die Stelle besetzt, kehrt das Gehalt in drei Monaten zurück und funktioniert das Versetzungssystem unverändert weiter.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (120 Antworten).

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