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Spaniens zweites Wohnungsdekret im Amtsblatt
Das Königliche Dekret-Gesetz 27/2026 verlängert Mietverträge automatisch und verpflichtet Vermieter zu Entschädigungen.
Das Königliche Dekret-Gesetz 27/2026, das bereits im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde, verlängert Mietverträge automatisch in Fünfjahresintervallen und verpflichtet den Vermieter, der nicht erneuert, zu einer Entschädigung von mindestens 12 Monatsmieten. Es gibt Ausnahmen, aber alle müssen schriftlich im Vorbescheid festgehalten werden.
Mietverhältnisse enden nicht mehr einfach so. Das **Königliche Dekret-Gesetz 27/2026** ist im **BOE** erschienen und ändert die Regeln für Wohnraumverträge: automatische Verlängerungen und Entschädigungszahlungen an Mieter, wenn der Vermieter nicht erneuert. Es tritt morgen in Kraft, am selben Tag, an dem der **Congreso** über die Konvalidierung abstimmt.
## Automatische Erneuerung: fünf Jahre mehr, und so weiter
Nach Ablauf von **5 Jahren** Vertragslaufzeit wird der Vertrag obligatorisch um weitere fünf Jahre verlängert, sofern niemand kündigt. Bei juristischen Personen als Vermieter betragen die Fristen **7** Jahre. Und so fort.
Um dies zu vermeiden, muss vorher gekündigt werden: Der Vermieter mit **6 Monaten** Vorlauf; der Mieter mit zwei.
## Wenn der Vermieter nicht erneuert, zahlt er
Das Minimum sind **12 Monatsmieten** für eine vergleichbare Wohnung, berechnet nach Möglichkeit anhand des staatlichen Referenzindex. Niemals weniger als eine Monatsmiete pro Jahr des Aufenthalts in der Wohnung. Die Zahlung erfolgt bei Übergabe der Wohnung.
## Verkauf löscht die Entschädigungspflicht nicht
Einige Medien berichteten, dass ein Verkauf der Wohnung die Pflicht eliminiere. Der **BOE** sagt das Gegenteil: Die Verpflichtung geht auf den Käufer über, der in den Vertrag eintritt. Wenn dieser nicht erneuert, muss er zahlen.
## Ausnahmen, die eine Zahlung verhindern
Der natürliche Person als Vermieter kann sich befreien, wenn er die Wohnung selbst oder für Verwandte bis zum zweiten Grad benötigt. Wenn er sie innerhalb von **3 Monaten** nicht nutzt, muss er zahlen. Auch keine Entschädigung, wenn der Mieter ohne gerechtfertigten Grund länger als **6 der letzten 12 Monate** nicht dort gewohnt hat oder wenn er eine geeignete andere Wohnung in derselben Gemeinde besitzt. Ebenso vermeidbar durch einen neuen Vertrag, wenn der Mieter ein formelles Angebot von mindestens **5 Jahren** (7 für juristische Personen) mit begrenzter Miete ablehnt, oder wenn der Vermieter Verwundbarkeit nachweist. Alles schriftlich im Vorbescheid.
Bestehende Verträge unterliegen diesen Regeln bei zukünftigen Fälligkeiten. Eine vorherige Ankündigung des Vermieters ist gültig und führt zu keiner Entschädigung. Wenn der Vertrag noch weniger als sechs Monate läuft, kann vier Monate vorher gekündigt werden.
Dies ist eine neu veröffentlichte Norm: Für konkrete Fälle konsultieren Sie den offiziellen Text oder einen Anwalt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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