Spaniens Rentenerhöhung 2027 bleibt dank IPC-Formel weit unter 8 Prozent

Die IPC-Formel ergibt eine durchschnittliche Rentenerhöhung von 3,33 %, nicht die befürchteten 8 %. Um auf diesen Wert zu kommen, müssten Oktober und November über 30 % im Jahresvergleich liegen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Spaniens Rentenerhöhung 2027 bleibt dank IPC-Formel weit unter 8 Prozent
Die Rentenerhöhung, die die IPC-Formel nicht zulässt

Die Anpassung der beitragsbezogenen Renten im Jahr 2027 kann die in manchen Kreisen befürchteten 8 % oder 10 % nicht erreichen. Seit 2022 wird die Erhöhung mit dem Durchschnitt des IPC (spanischer Verbraucherpreisindex) von Dezember bis November berechnet, und mit der vorläufigen Septemberzahl von 4,9 % liegt der Durchschnitt der zehn bekannten Monate bei 3,33 %. Damit der Durchschnitt 8 % erreichte, müssten Oktober und November jeweils über 30 % im Jahresvergleich liegen. Keine Prognose kommt auch nur nahe daran heran.

Die verfügbaren Schätzungen, einschließlich der von BBVA, weisen auf eine Spanne zwischen 3,3 % und 3,5 % hin, was bereits die größte Erhöhung seit 2024 wäre. Die Formel ist die Formel und lässt keine diskretionären Abkürzungen zu. Etwas anderes ist es, wenn die Regierung mitten im Wahlkampf beschließt, die Mindestrenten oder die nicht beitragsbezogenen Renten per Dekret anzuheben – das liegt in ihrer Macht und hat sie in anderen Jahren auch getan. Die allgemeine Anpassung folgt jedoch der automatischen Berechnung.

Was die Formel sagt und warum 8 % unmöglich sind

Der seit 2022 geltende Mechanismus ist einfach zu beschreiben und schwer zu umgehen: Man nimmt den Durchschnitt des IPC von Dezember des Vorjahres bis November des laufenden Jahres. Mit zehn abgeschlossenen Monaten und der vorläufigen Septemberzahl von 4,9 % liegt der kumulierte Durchschnitt bei 3,33 %. Damit dieser Durchschnitt auf 8 % springt, müssten die beiden verbleibenden Monate über 30 % im Jahresvergleich ausschlagen. Nicht einmal das katastrophalste Szenario sieht das vor.

Manche behaupten, die Regierung könne die Zahl per Dekret aufblähen. Das kann sie, aber nur in den Stufen, die von politischen Entscheidungen abhängen: Mindestrenten, nicht beitragsbezogene Renten und Zuschläge. Die allgemeine Anpassung der beitragsbezogenen Renten ist an den IPC gebunden und lässt sich nicht anfassen, ohne das Gesetz zu ändern. Der diskretionäre Spielraum existiert, ist aber eng und betrifft konkrete Geldbeutel, nicht das Gesamtsystem.

Die griechische Rettung und das Gelddrucken: die andere Achse der Angst

Parallel zur Berechnung driftet das Gespräch in das makroökonomische Szenario. Es wird argumentiert, eine Rettung nach griechischem Vorbild sei unvermeidlich, es gebe kein Geld einmal abgesehen davon, Frankreich zu stützen – das als schlechter dargestellt wird als Spanien –, und der einzige Ausweg sei das Drucken. Die Antwort auf diese These lautet: Die EZB kauft seit 2014 die Staatsschulden ihrer Mitglieder, darunter Anleihen aus Spanien, Italien, Frankreich und Griechenland, und dieser Mechanismus läuft bereits.

Die Angst vor einer Hyperinflation mit dem Laib Brot zu zehn Euro schließt den Kreis. Es ist eine Vorhersage, keine Tatsache, und sollte auch so behandelt werden. Die Inflation hat bereits einen Teil der Kaufkraft aufgefressen, und die automatische Anpassung ist genau der Flicken, der dafür entworfen wurde. Steigt der IPC, steigt die Rente; bleibt er in Grenzen, fällt die Erhöhung moderater aus. Das System regelt sich von itself, auch wenn dieses Design Kosten hat.

Das Decreto-Ley und die angerufene verfassungsrechtliche Grenze

Es taucht ein juristisches Argument auf, das man vom Lärm trennen sollte: Artikel 86 der Verfassung reserviert das Real Decreto-Ley (ein spanisches Notgesetz) für Situationen außerordentlicher und dringender Notwendigkeit, und eine geschäftsführende Regierung darf nur das indispensabel genehmigen, was für das Funktionieren des Landes notwendig ist. Nach dieser Lesart wären eine Rentenerhöhung per Dekret und Begnadigungen außerhalb des Rahmens und könnten aufgehoben werden, wenn die Regierung wechselt.

Das Argument hat doktrinäre Substanz, ist aber kein Urteil. Es hängt davon ab, wie die Dringlichkeit eingestuft wird und wer das Verfassungsgericht kontrolliert, wenn der Fall eintrifft. In der Zwischenzeit nimmt die Anpassung nach Formel ihren Lauf, und die Debatte über ihre Legalität bleibt offen.

Was auf dem Spiel steht: 3,3 % gegen 8 %

Der Unterschied zwischen beiden Szenarien ist nicht rhetorisch. Bei einer Durchschnittsrente bedeuten 3,3 % und 8 % einen Unterschied von Dutzenden Euro pro Monat und Hunderten pro Jahr. Wer mit der hohen Zahl plant, wird eine Ernüchterung erleben. Wer mit der niedrigen plant, liegt wahrscheinlich richtig.

Die vollständige Berechnung, Monat für Monat mit den bereits veröffentlichten Daten aufgeschlüsselt, lässt kaum Raum für Überraschungen. Die Erhöhung wird die größte seit 2024 sein, ja, aber bei Weitem nicht die, die manche vorhersagen.



Mit der Formel in der Hand ergeben die 8 % keinen Sinn. Die Vorhersage mit Vorbehalt lautet: Die allgemeine Anpassung wird bei etwa 3,3-3,5 % landen, und die Regierung wird politischen Nutzen suchen, indem sie die Mindestrenten und die nicht beitragsbezogenen Renten per Dekret anhebt. Wenn das geschieht, wird das Foto großzügig sein und die Rechnung geht an den, der sie später bezahlt.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (28 Antworten).

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