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Spaniens Oberster Gerichtshof stoppt Gesetz für Nachfahren
Das sogenannte Enkelgesetz wird ausgesetzt, da das Gericht eine ernste Gefahr für die Integrität der Wahlen sieht.
Der Spanische Oberste Gerichtshof hat die Anwendung des sogenannten Enkelgesetzes (Ley de Nietos) im Hinblick auf das Wählerverzeichnis gestoppt. Das Gesetz, das Nachfahren von Spaniern die Staatsangehörigkeit verleiht, stellt laut Gericht eine "begründete, reale und ernstzunehmende Gefahr" für die Wahlen dar. Die Auswirkungen der durch dieses Verfahren neu eingebürgerten Personen auf das Wählerverzeichnis werden vorläufig ausgesetzt.
Der Tribunal Supremo hat die Umsetzung des Enkelgesetzes in Bezug auf das Wählerregister blockiert und dabei eine "begründete, reale und ernstzunehmende Gefahr" für die Transparenz und Objektivität der Wahlprozesse angeführt. Die Entscheidung gewährt vorsorgliche Maßnahmen, die von den Parteien **Iustitia Europa** und **Vox** beantragt wurden. Sie basiert auf einem deutlichen Anstieg der Zahl der im Ausland lebenden spanischen Wähler (CERA), die seit Inkrafttreten des Gesetzes registriert sind.
## Nie dagewesener Anstieg beim CERA
Seit Beginn der Anwendung der **Gesetz Nr. 20/2022**, bekannt als Enkelgesetz, wurde ein "außergewöhnlicher" Anstieg der im CERA eingetragenen Wähler verzeichnet. Die Daten zeigen, dass am **1. Juli 2026** **2.736.522** Wähler in diesem Register eingetragen waren, verglichen mit **2.328.260** bei den Parlamentswahlen von **2023**. Dies entspricht einem Zuwachs von **408.262** Wählern in etwas mehr als einem Jahr. In einigen Wahlkreisen wie **Madrid** und **Barcelona** war der Anstieg besonders deutlich, mit **115.572** bzw. **43.439** zusätzlichen Wählern. Laut dem Hohen Gericht gab es einen solchen Anstieg vor Inkrafttreten des Gesetzes und seiner Auslegungsanweisungen nicht.
## Risiko einer Veränderung und irreversibler Schaden
Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass dieser "außergewöhnliche" Anstieg und seine "kontinuierliche Zunahme" die rechtliche Ordnung des Wählerverzeichnisses beeinträchtigen können. Der Senat argumentiert, dass der Einfluss dieser neuen Eintragungen auf die verschiedenen Wahlkreise die Transparenz des Prozesses und das öffentliche Vertrauen in die Ergebnisse gefährden kann. Es entsteht somit eine "begründete Unsicherheit über das Wahlergebnis". Das Risiko, dass diese Tendenz anhält und einen "irreversiblen Schaden an der Redlichkeit und Korrektheit" des Wahlprozesses verursacht, führte zur vorläufigen Aussetzung der Auswirkungen des Gesetzes auf das Wählerverzeichnis.
## Sondervotum und Differenzen
Trotz der Mehrheitsentscheidung hat die Richterin **María Alicia Millán** ein Sondervotum abgegeben. Ihrer Meinung nach rechtfertigt allein der Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit unter dem umstrittenen Gesetz nicht die Aussetzung. Sie weist darauf hin, dass die Staatsangehörigkeit gemäß dem zum Zeitpunkt gültigen Gesetz erworben wurde und dass die bloße Registrierung im CERA keine automatische Gefährdung der Wahlen darstellt.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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