Spaniens Oberster Gerichtshof: Rassismus als Hassverbrechen

Der Tribunal Supremo bestätigt Haftstrafe und Bußgeld wegen rassistischer Beleidigungen und definiert Angriffe aufgrund von Rasse oder Nationalität als Hassverbrechen.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Oberstes Gericht Spaniens bestraft rassistische Beleidigung mit Haft

Ein Kunde betritt im Januar 2022 eine Bar in Valencia. Der Zigarettenautomat gibt ihm keinen Euro zurück. Die Diskussion eskaliert, und der Mann attackiert den Besitzer des Lokals mit rassistischen Äußerungen und Morddrohungen. Als die Polizei eintrifft, geht es weiter: Er spricht über «Affen», die man aus dem Viertel «werfen» werde, und wirft den Beamten vor, ihn «obwohl er Spanier sei» schlecht zu behandeln. Der Tribunal Supremo (oberstes Gericht) hat das Urteil nun bestätigt: sechs Monate Gefängnis, 1.260 Euro Geldstrafe und drei Jahre Berufsverbot für Tätigkeiten im Bildungs-, Sport- und Freizeitbereich. Das Urteil legt Rechtsprechung fest: Jemanden aufgrund seiner Rasse oder weil er kein Spanier ist, zu beleidigen, fällt unter das Hassverbrechen.

Das Urteil beschränkt sich nicht auf den konkreten Fall. Die Richter betonen, dass es «eine breite Manifestation von Hassverbrechen bei öffentlichen Veranstaltungen» gibt, wie Fußballspiele, bei denen Spieler «wegen ihrer anderen Rasse» beleidigt werden, und warnen, dass diese Umstände nicht in ihrer Schwere «abgewertet» werden dürfen. Sie erinnern auch daran, dass solche Verhaltensweisen sowohl bei direkten Interaktionen als auch in sozialen Medien vorkommen, wo ihre Präsenz «weit verbreitet» ist.

Was genau sagt das Urteil des obersten Gerichts?

Das Gericht betont, dass «Spanier sein oder nicht sein und dies zum Ausdruck bringen nicht Ziel von Angriffen Dritter mit einer Komponente sozialer Ausgrenzung sein kann». Hass entsteht laut den Richtern daraus, dass jemand, der anders ist, «als diskriminierbar und als Objekt öffentlicher und offener sozialer Ausgrenzung betrachtet wird». In einem demokratischen Sozialstaat haben Angriffe aufgrund des Status «Nicht-Spanier» keinen Platz, noch darf akzeptiert werden, dass die Polizei je nach Nationalität unterschiedlich behandelt wird. Die Schlussfolgerung ist eindeutig: «Intoleranz ist unvereinbar mit dem Zusammenleben».

Die Entscheidung besteht darauf, dass solche Aggressionen nicht bloß individuell oder punktuell sind. Sie gehen über die konkrete Person hinaus, weil sie angreifen, was diese Person in einem Kontext des Hasses aufgrund von Nationalität oder Rasse repräsentiert. Dies ist der juristische Schlüssel, der die Verurteilung trägt und eine Beleidigung in ein Hassverbrechen mit Freiheitsstrafe verwandelt.

Reaktion: Von «juristisch kohärent» bis «Urheberrecht»

Das Urteil traf bei Teilen der Öffentlichkeit kalt. Manche vertreten die Ansicht, dass das Urteil juristisch kohärent sei, aber das Grundproblem liege in der Existenz von Hassverbrechen in einer Demokratie überhaupt. Andere gehen weiter und behaupten, dass Hassrede nur von einem einheimischen, weißen und heterosenshetero Mann begangen werden kann und gegen ihn selbst keine Hassrede verübt werden könne: «Es ist buchstäblich Urheberrecht», fasst eine der häufigsten Positionen zusammen.

Die am meisten zitierte Vergleichsgröße ist die Asymmetrie. Es wird argumentiert, dass «Dreckiger Weißer» oder «Dreckiger Spanier» nicht strafbar sei, während die rassistische Beleidigung sehr wohl strafbar sei. Die schwebende Frage ist, ob das Strafgesetzbuch alle gleichermaßen schützt oder nur bestimmte Gruppen. Die offizielle Antwort lautet gemäß dem Urteil, dass der Schutz jene erreicht, die aufgrund ihres Andersseins angegriffen werden, unabhängig davon, worin dieses Anderssein besteht.

Beleidigung als Werkzeug: Hass oder Hitzkopf?

Eine der kritischsten Strömungen vertritt die Auffassung, dass eine Beleidigung eine Beleidigung ist und mit der Absicht ausgesprochen wird, Schaden anzurichten, ohne dass dies Hass impliziert. Das wiederholte Beispiel: Wenn du dich mit einem kleinen Menschen streitest, machst du dich über seine Größe lustig; wenn er kahl ist, über seine Glatze; wenn er einer anderen Rasse angehört, greifst du an, was ihn am meisten ärgert. «Weder Hass noch sonst was», fasst diese Position zusammen. Den Hass nachzuweisen sei praktisch unmöglich, weshalb das Hassverbrechen zu einem Kontrollinstrument werde.

Dem gegenüber steht die klare Verteidigung des Urteils: Die rassistische Beleidigung ist keine einfache Kränkung, sondern eine Botschaft der Ausgrenzung, die über die Person hinausgeht. Die Rechtsprechung des obersten Gerichts stellt fest, dass der Kontext wichtig ist: Eine Beleidigung zwischen Gleichgestellten ist nicht dasselbe wie eine, die die Zugehörigkeit eines Menschen zur Gemeinschaft leugnet. Das ist die Linie, die Respektlosigkeit vom Verbrechen trennt.

Die unbeantwortete Frage: Was gilt umgekehrt?

Der häufigste Einwand in der Debatte betrifft die Symmetrie. Wenn die Beleidigung eines Migranten aufgrund seiner Rasse ein Hassverbrechen ist, gilt das dann auch für die Beleidigung eines Spaniers aufgrund seiner Nationalität? Und was ist mit «Dreckiger Weißer»? Oder «Dreckiger Hetero»? Das Urteil geht auf diese Fälle nicht ein, aber die festgelegte Rechtsprechung lässt die Tür offen: Hass gegen jemanden, der aufgrund seiner Hautfarbe oder Rasse anders ist, kann nicht als leichtgewichtig betrachtet werden. Die Frage ist, ob derselbe Maßstab für alle angewandt wird.

Manche sehen in dem Urteil ein Zeichen dafür, dass das Justizsystem mit Urteilen beladen wird, die sarracena, statt Recht zu sprechen. Andere glauben, dass das Urteil ein notwendiger Schritt zum Schutz der vulnerabelsten Gruppen ist. Niemand bestreitet, dass das oberste Gericht eine Rechtsprechung festgelegt hat, die zukünftige Verurteilungen wegen rassistischer Beleidigungen prägen wird.



Die überraschende Tatsache: Das Urteil verurteilt nicht nur die Beleidigung, sondern auch die Drohung. Sechs Monate Gefängnis und 1.260 Euro Geldstrafe für etwas, das laut Gericht angreift, was die Person repräsentiert. Intoleranz, so das Fazit des obersten Gerichts, ist unvereinbar mit dem Zusammenleben. Die Frage bleibt, ob dieselbe Konsequenz gelten wird, wenn die Beleidigung in die andere Richtung geht.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (147 Antworten).

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