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Spanien bestätigt Entlassung nach Wanderkurs während Krankschreibung
Das Oberste Gericht von Kastilien und León bestätigt die Entlassung einer Apothekenfachkraft, die während ihrer psychischen Krankschreibung einen fünftägigen Wanderkurs absolvierte.
Gericht in Spanien billigt Kündigung einer Apothekerin wegen Wanderns im Krankenstand
Das Oberste Gerichtshof von Kastilien und León bestätigte die rechtmäßige ordentliche Kündigung einer Apothekenfachkraft, die während eines Krankengeldbezugs wegen Angststörung bei einem Wanderkurs in den Picos de Europa entdeckt wurde. Die seit 2007 angestellte Mitarbeiterin war im April 2023 nach drei unentschuldigten Fehltagen gekündigt worden, durfte aber aufgrund eines Verfahrensfehlers im November zurückkehren. Einen Monat später beantragte sie Freistellung für Prüfungen eines mittleren Wanderführer-Zertifikats und begann im selben Monat eine Arbeitsunfähigkeit mit Symptomen wie Schlafstörungen und Niedergeschlagenheit.
Der Arbeitgeber misstrauisch und engagierte einen Privatdetektiv. Das Ergebnis: fünf Tage Wandern und Bergsteigen in Ojedo (Kantabrien), wohnhaft in einem Van. Das Unternehmen argumentierte im Kündigungsschreiben, dass der Krankenstand die wahre Absicht verschleiere: ein akademischer Kurs mit Präsenz- und Online-Anteilen sowie monatelangen Praktika. Das Sozialgericht Nr. 1 von Palencia erklärte die Kündigung wegen Vertrauensbruchs und Verstoßes gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht für berechtigt; das OLG bestätigte dies.
Was ist im Krankenstand erlaubt und was nicht?
Der erste juristische Knackpunkt ist medizinischer Natur. Bei Angststörungen empfehlen Ärzte oft Abschaltung, Sport und Abstand zum Auslöser. Unter diesem Blickwinkel widerspricht Wandern in den Bergen nicht zwingend der Arbeitsunfähigkeit, wie mehrere Beteiligte betonen: „Bei Angstzuständen sagen Ärzte immer, dass Aktivitäten wie Sport oder Wandern gut sind.“ Wäre der Fall nur auf die Routen beschränkt, würde die Kündigung wohl scheitern.
Das Problem liegt im anderen Element: der regulären Ausbildung. Der Kurs umfasste Theorie, Praxis und Anwesenheitspflicht. Es war kein einmaliges Wochenende zur Erholung, sondern eine geplante, kontinuierliche Aktivität. Hier bricht die Verteidigung zusammen: Wenn sie fit genug für die Ausbildung war, war sie auch fit genug zum Arbeiten. Das Urteil stützt sich auf diesen Punkt, nicht auf die Wanderschuhe.
Der Detektiv, die Angststörung und die rechtliche Lücke für Firmen
Private Ermittlungen bei Krankmeldungen sind legal, aber selten rentabel. Berechnungen zeigen: Für Arbeitnehmer mit geringer Betriebszugehörigkeit liegt die Abfindung bei unrechtmäßiger Kündigung zwischen 20 und 33 Tagesgehältern pro Jahr, gedeckelt durch Beträge, die für größere Unternehmen vernachlässigbar sind. Kosten für Detektive, Anwälte und Gehälter während der Suche nach Beweisen können höher sein als die Abfindung selbst.
Ein Detail ändert die Lage: Bei psychischen Erkrankungen wird der Einsatz eines Detektivs zum Bumerang. Überwachung bei Angststörungen gibt dem Arbeitnehmer recht und riskiert Sanktionen. Experten raten, Betrug nur bei körperlich überprüfbaren Leiden zu beweisen, wo Inkompatibilität mit Sport oder Feiern objektiv feststellbar ist. Bei psychischer Gesundheit schrumpft der Handlungsspielraum des Arbeitgebers.
Der unbekannte Wanderkurs, den niemand kannte
Das Detail, das viele überrascht, ist die Existenz des Abschlusses selbst: Ein mittlerer Wanderführer-Zertifikat über zwei Studienjahre, das auf die Tätigkeit als Wanderführer oder Freizeitorganisator vorbereitet. Die häufigste Reaktion ist Ungläubigkeit: „Was zum Teufel soll das?“. Die Anekdote hat ihren Reiz, aber auch ihre Logik: Wenn der Kurs Präsenzveranstaltungen, Praktika und Anwesenheitspflicht vorsieht, entwickelte die Mitarbeiterin eine Aktivität, die mit der Arbeitsunfähigkeit unvereinbar war.
Spott über Angststörungen vs. reale Betroffene
Der Fall deckt eine unbequeme Kluft auf. Gegenüber jenen, die den Krankenstand als Vorteil sehen, stehen Zeugnisse der Leidenden: Schlaflosigkeit, Herzrasen, Atemnot, Schwindel, Muskelverspannungen, permanente Hypervigilanz und null Sozialleben. „Ich breche mir lieber beide Arme als eine Angststörung zu haben“, fasst jemand zusammen. Chronischer Stress ist Gift für den Körper, doch Außenstehende verwechseln Angststörungen oft mit bezahltem Urlaub.
Der Fall lädt zu einer weniger bequemen Lesart ein: Der Krankenstand wegen Angst ist real und verheerend, gleichzeitig aber der perfekte Schutzschild für Betrug, da seine Überprüfung nahezu unmöglich ist. Diese Doppelrolle – echte Krankheit und wasserdichtes Alibi – macht jedes Urteil zu einem instabilen Gleichgewicht. Zu erwarten ist, dass Firmen Detektive nur noch bei passenden Profilen einsetzen, während Gerichte den Maßstab halten: Krankenstand verbietet nicht das Leben, aber sehr wohl das Arbeiten oder die Ausbildung für die Arbeit.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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