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Sevillaner Besetzer verkaufen Fliesen aus Haus
Räumungsbefehl seit April 2026 rechtskräftig, Gericht verzögert Vollzug. Eigentümer suchen vergeblich Termin.
Der Räumungsbefehl für das Haus Nummer 10 in der Straße Pedro del Toro ist seit April 2026 rechtskräftig, doch das Gericht hat keinen Vollzugstermin festgelegt. Die Besetzer haben Haushaltsgegenstände verkauft, darunter Mensaque-Fliesen, während die Eigentümer Anträge auf Verfahrensförderung ohne Antwort stellen.
Ein Haus in Sevilla hat keine Fliesen mehr. In der Straße Pedro del Toro Nummer 10 haben die Bewohner, die dort seit fast drei Jahren leben, alle Einrichtungsgegenstände verkauft: Mensaque-Fliesen, Türzargen, Betten, Möbel und sogar Gitter. Die Gebäudeeigentümer meldeten dies und warten weiterhin darauf, dass das Gericht einen bereits rechtskräftigen Räumungsbefehl vollstreckt. Das erstinstanzliche Urteil erging am 10. November 2025 vom Ermittlungsgericht Nr. 11, das die Besetzer zu Geldstrafen verurteilte und die Räumung anordnete. Das Gericht stellte fest, dass keine Gründe für soziale Ausgrenzung oder Verwundbarkeit vorlagen. Das Provinzgericht von Sevilla bestätigte die Entscheidung am 10. April 2026 und machte sie sowohl für die beiden Berufungskläger als auch für die übrigen nicht berufenden Besetzer rechtskräftig.
## Chronologie der Anträge und des Schweigens
Die erste Anzeige bei der Nationalpolizei erfolgte am 15. Januar 2024. Beamte besuchten das Haus, sprachen mit den Besetzern und unternahmen nichts Weiteres. Die Klage beim Ermittlungsgericht wurde am 15. März 2025 eingereicht. Am 5. August desselben Jahres erstatteten die Eigentümer eine Meldung beim Rathaus von Sevilla, die nie beantwortet wurde. Das erstinstanzliche Urteil kam am 10. November 2025. Am Verfahren waren mindestens acht Pflichtverteidiger und bis zu drei Dolmetscher beteiligt, da alle Besetzer afrikanischer Herkunft sind.
Nach Rechtskraft des Urteils ersuchte das Gericht am 28. Mai die Stadtpolizei von Sevilla um Informationen zur aktuellen Belegung. Der Familie liegt kein Antwortschreiben vor. Im selben Antrag fragt der Richter, ob die jetzigen Bewohner die ursprünglichen Besetzer sind. Dies könnte die Räumung erschweren: Bei anderen Personen können diese nicht aufgrund des bestehenden Urteils geräumt werden, sondern es müsste ein neues Verfahren eingeleitet werden. „Und so weiter ewig“, fasste einer der Eigentümer zusammen, der persönlich mit der Bezirksbeauftragten von Centro, Amidea Navarro, und der Stadtpolizei sprach, um die Räumung zu beschleunigen.
Im Juli 2026 ging ein Gerichtsschreiben ein, das die Zwangsvollstreckung nur gegen zwei der Besetzer – jene, die Berufung eingelegt hatten – verlangte, obwohl das Urteil für alle rechtskräftig war. Die Familie beantragte die Vollstreckung gegen alle. Am 8. September folgte ein weiteres Schreiben, das erneut nur die zwei Berufungskläger betraf. Die Eigentümer bestanden darauf, dass alle geräumt werden müssten. So steht die rechtliche Lage kurz vor Ablauf von drei Jahren seit der ersten Anzeige.
## Stadtplanung fordert Reparaturen, die Eigentümer nicht durchführen können
Die städtische Reaktion war eine baupolizeiliche Inspektion. Im November 2025 forderte die Stadtplanung die Eigentümer unter Androhung von Bußgeldern zu Reparaturen auf. Der Bescheid verlangte die Identifizierung der Besetzer, stellte gefährliche illegale Stromanschlüsse fest, mangelnde Wasserversorgung mit daraus resultierender Unhygiene sowie Desinfektion, Entschädlung und Schädlingsbekämpfung. Das Rathaus anerkannte, dass Reparaturen nur bei leerem Gebäude möglich sind, gab jedoch weder ein Gutachten noch einen Räumungsauftrag heraus.
Die Eigentümer legten Einspruch ein: Sie selbst hätten den Zustand gemeldet, könnten das Objekt nicht betreten und seien durch Brandgefahr wegen illegaler Anschlüsse sowie herabfallende Bauteile wie Balkone mit angesammeltem Gerümpel gefährdet. Die Familie hat mehrere Anträge auf Verfahrensförderung gestellt, um einen genauen Räumungstermin zu erhalten, bisher erfolglos. Sie traf sich mit Bezirksvertretern, Stadtpolizei und Nationalpolizei; zwar bestehe Interesse, doch ohne richterliche Anordnung sei kein Handeln möglich.
## Nachbarn, Anzeigen und ein riskantes Gebäude
Nachbarn haben zahlreiche Beschwerden über Schlägereien, Diebstähle, Drogenhandel, Prostitution, Belästigung von Frauen, die ins Haus gelockt werden, Brandrisiken und Geruchsbelästigung auf der Straße wegen fehlenden Wassers eingereicht. Nun kommen Vandalismus und Verkauf der Einbauten hinzu. Der Fall illustriert ein wiederkehrendes Problem: die Kluft zwischen rechtskräftigem Urteil und tatsächlicher Vollstreckung. Während das Gericht Berichte anfordert und die Besetzer verbleibende Gegenstände verkaufen, sammeln die Eigentümer unbeantwortete Anträge ohne Räumungstermin.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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