Festnahme in Ripoll: Keine Sprengsätze, keine Munition, nur Hobby an Airsoft
Im Fall des in Ripoll festgenommenen Mannes gibt es keine Schusswaffen. Keine Sprengstoffe. Keine Düngemittel. Nicht eine einzige Patrone. Zumindest behauptet der Betroffene dies selbst, der seine Version schriftlich fixieren wollte, bevor die Angelegenheit vor Gericht kommt. Dem gegenüber steht ein Verfahren wegen des Verdachts auf Besitz verbotener Waffen, das im Baskenland eingeleitet und später an das Gericht seiner Heimatstadt übergeben wurde; er beschreibt die Aktenlage als weitgehend entkräftet.
Was bei der Durchsuchung in Ripoll gefunden wurde – und was nicht
Seiner Darstellung nach wurden in der Wohnung keine Gegenstände sichergestellt, die typischerweise bei einer Antiterroroperation erwartet werden. Weder Waffen noch Sprengstoffe, weder Düngemittel noch Bombenbauteile noch Munition. Was dort lag, war eine Werkstatt, die er selbst auf einen Tisch und ein Regal mit Krimskrams reduziert, nichts davon illegal aus seiner Sicht.
Die beschlagnahmten Läufe seien laut seiner Beschreibung für echte Munition ungeeignet, da sie den falschen Durchmesser haben. Die meisten sind aus Aluminium, gedacht für Paintball oder Airsoft, oder zu dünnwandig. Das Foto, von dem die Rede ist, zeigt kein Arsenal, sondern ein Hobby. Unter dem markierten Material sei mehr Selbstverteidigungsbezug als das Video gewichtet worden, das die Hausdurchsuchung ausgelöst hatte. Er teilte Fragmente eines Buches über Prepping und Selbstverteidigung, das er gerade schrieb, und dies wurde als gefährlich eingestuft.
Paintball-Marker mit 24 Joule: Die technische Debatte
Der Ursprung des Ganzen, sagt er, war ein YouTube-Kanal über Luftdruckwaffen, der nie richtig anlief. Er hatte Testaufnahmen und Material zur Verbesserung des Abzugs und der Zuverlässigkeit eines Paintball-Markers hochgeladen. Dieser Inhalt, so behauptet er, wurde als Anleitung zum Bau von Schusswaffen interpretiert. In seinem Desktop-Ordner befanden sich seiner Aussage nach drei humorvoll gestaltete Skript-Folgen mit Schießtests.
Keine der Replikas würde in forensischen Tests mehr als 24 Joule erreichen, und er versichert, Chronographen besessen zu haben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Grenze nicht überschritten wird. Diese Zahl ist jedoch umstritten. Eine technische Analyse weist darauf hin, dass 24 Joule für Airsoft extrem hoch sind, tiefgreifende Modifikationen erfordern und leichte Munition kaum standhalten, ohne zerstört zu werden. Selbst wenn man den Wert akzeptiert, bleibt die Grundsatzdiskussion offen.
Von der Wache zum Gefangenentransporter: Die Festnahme Stunde für Stunde
Die Behandlung durch die Polizei, sagt er, war nicht schlecht. Er verbrachte einen Nachmittag in den Räumen der Guardia Civil, ohne Zellen, in Gesprächen, die er als entspannt beschreibt. Als die Beamten feststellten, dass nichts von dem Gesuchten vorhanden war, seien sie fast genauso überrascht gewesen wie er selbst. Einige hätten sich persönlich entschuldigt. Man habe versucht, die Formalitäten zu beschleunigen, damit er zu Hause schlafen könne, aber das gelang nicht.
Die Nacht sah anders aus. Er schlief in einem anderen Ort, der tatsächlich Zellen hatte, und am nächsten Morgen wurde er in einem Transporter mit Einzelkäfig gebracht. Vor Gericht weigerte er sich auszusagen und kam bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß. Am meisten bedauere er, schreibt er, den Ärger, den die Familie zu Weihnachten hatte.
Artikel 563 und Hassdelikt: Die zwei rechtlichen Fronten
Die erste betrifft den Besitz verbotener Waffen. Artikel 563 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) sieht Haftstrafen von ein bis drei Jahren für den Besitz verbotener Waffen sowie solcher vor, die durch wesentliche Änderung regulierter Waffen entstehen. Die Frage ist, ob Druckluft-Replikas, falls modifiziert, unter diesen Tatbestand fallen. Das muss das Gericht entscheiden.
Die zweite Front ist das Hassdelikt. Seine Version lautet, dass das ihm zugeschriebene sens und rassistische Profil widerlegt würde, wenn jemand seine Texte in Ruhe lesen würde. Er räumt ein, dass er aufgrund seines Asperger-Syndroms nie viel "gesunden Menschenverstand" besessen habe, dass er sich bereits entschuldigt habe, falls seine Texte missverstanden wurden, und dass er den Inhalt aus eigener Initiative gelöscht habe.
Medien-Zirkus und die Reaktion einer Redaktion
Seine zentrale Beschwerde ist nicht polizeilicher, sondern journalistischer Natur. Er behauptet, die Kontaktaufnahme mit Medien sei kontraproduktiv gewesen und die Berichterstattung habe bereits den neuen "Monster"-Narrativ bereitgehalten: den vermeintlichen Suprematisten mit 3D-Drucker. Er erzählt, dass eine Redaktion ihm nur mit einem simplen „OK“ geantwortet habe. Aus der ganzen Episode zieht er eine praktische Konsequenz: Ihm ist die Lust vergangen, einen Kanal über Luftdruckwaffen zu starten.
Wer hält alles für eine Inszenierung?
Nicht alle Beobachter kaufen diese Geschichte. Manche argumentieren, die Erzählung passe zu gut zusammen und könnte eine interessengeleitete Konstruktion sein. Andere stützen sich auf Details, die in Falschmeldungen selten vorkommen: das Fehlen von Zellen in der ersten Dienststelle, der Käfig-Transporter, die Aussageverweigerung und ein Prozess ohne Termin. Der Widerspruch wird vorerst nicht im Internet gelöst werden.
Mit dem ausstehenden Gutachten und dem unbestimmten Prozesstermin ist es wahrscheinlich, dass die Sache erlischt, bevor sie vollständig geklärt ist. Falls das Verfahren eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet, bleibt abzuwarten, ob jemand die veröffentlichten Berichte korrigiert.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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