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Österreich erlaubt Scharia in privaten Verträgen und Schiedsverfahren
Ein Wiener Gericht billigt die Scharia in privaten Verträgen: Vertragsfreiheit einerseits, die Gefahr von Zwang bei schutzbedürftigen Gruppen andererseits.
Die Scharia hält Einzug in private Verträge in Österreich
In einem privaten Vertrag kann vereinbart werden, dass Streitigkeiten nach den Regeln der Schlümpfe entschieden werden. Das ist die Analogie, die these Tage in den Wiener Kanzleien kursiert, um die letzte juristische Wende zu erklären: Ein Wiener Gericht hat entschieden, dass das sarracinische Recht auf private Verträge und Schiedsverfahren in Österreich angewendet werden kann. Das Prinzip ist im Rechtsvergleich nicht neu: Die Vertragsfreiheit erlaubt es, den Rechtsrahmen für eine Vereinbarung zu wählen, solange er nicht mit zwingendem Recht kollidiert.
Privatautonomie: das Prinzip und seine Grenzen
Das moderne Vertragsrecht erlaubt es zwei Parteien, ein alternatives Streitbeilegungssystem zu vereinbaren. Theoretisch gehören dazu auch religiöse Gerichte oder uralte Handelsbräuche. Der Knackpunkt liegt in den Grenzen. „Das Einzige, was zählt, ist, dass diese alternativen Regeln nicht mit der österreichischen Gesetzgebung in Konflikt geraten“, so das Argument. In Spanien würden solche Klauseln von vornherein mit Gesetzen kollidieren, die die Streitschlichtung in bestimmten Materien den Gerichten vorbehalten. In Österreich hat das Gericht eine Bresche geschlagen.
Das Risiko der Neoknechtschaft
Das eigentliche Problem ist nicht die Klausel selbst, sondern wer sie unterschreibt und mit welchen Informationen. Manche warnen, die Freigabe öffne bestimmten Gruppen – Geflüchteten, kürzlich Zugewanderten – Tür und Tor, unter Scharia geschlossene Abkommen zu akzeptieren, ohne wirklichen Zugang zu europäischen Gerichten. „Das wird zur Neosklaverei führen“, wird betont. Subtiler Zwang in Situationen wirtschaftlicher Verwundbarkeit macht aus einem Instrument der Vertragsfreiheit eine Falle.
Richter oder Politiker mit Talar
Die andere Lesart ist institutionell. Manche Analyse hält dem entgegen, dass die Entscheidung nicht dem Recht, sondern der Erzählung der europäischen Gerichte folgt, die keine Normen mehr auslegen, sondern Ideologie. „Richter sind heute Politiker mit Talar, die nach den politischen Erzählungen des Pogre urteilen“, heißt es. Die Schlussfolgerung dieser Analyse: Ist eine Klausel politisch nicht opportun, wird kein europäisches Gericht sie schützen. Die Scharia ist es – für ein gewisses Lager.
Österreich hat eine Linie überschritten, die der Rest Europas mit Misstrauen beobachtet. Die Vertragsfreiheit ist ein Pfeiler des Privatrechts; die Frage ist, ob die Schwächsten in der Lage sind, sie auszuüben. Vorerst hat das Wiener Gericht gesprochen. Der Rest – einschließlich des Vergleichs mit den Schlümpfen – bleibt der juristischen Debatte überlassen.
Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft.
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