Neue Regeln für Radfahrer: Mittig fahren und Gegenverkehr

Die DGT reformiert die Straßenverkehrsordnung: Radfahrer dürfen mittig auf der Spur und gegenläufig in 30-km/h-Zonen fahren. Überholmanöver nur mit 20 km/h unter dem Limit.

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Neue Regeln für Radfahrer: Mittig fahren und Gegenverkehr
DGT reformiert Radverkehr: Mittige Fahrweise und Gegenverkehr

Die allgemeine Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) steht vor einer Reform, die einen neuen Titel VI für spezifische Regeln im urbanen Raum einführt. Unter den Maßnahmen für Radfahrer sieht der bis zum 26. Juli zur Konsultation veröffentlichte Entwurf vor, dass diese mittig auf der Fahrbahn fahren und in Einbahnstraßen mit einem einzelnen Fahrstreifen, die auf 30 km/h beschränkt und entsprechend gekennzeichnet sind, auch gegen die Fahrtrichtung des motorisierten Verkehrs unterwegs sein dürfen. Die offizielle Begründung lautet, vulnerable Verkehrsteilnehmer stärker zu schützen und die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 zu unterstützen. Der Text ist noch nicht endgültig.

Was sich genau für Radfahrer ändert

Artikel 176 der Verordnung verschärft das Verbot, Gehwege zu benutzen – ausgenommen durch kommunale Satzungen geregelte Radwege – und legt fest, dass Fahrräder mittig auf der Fahrspur fahren müssen. Das ist keine absolute Neuerung: Satzungen wie die von Madrid sahen dies bereits vor. Das technische Argument besagt, dass diese Position auf schmalen Fahrbahnen mit parkenden Autos an beiden Seiten am sichersten sei, da sie das Risiko verhindert, eine geöffnete Tür zu treffen, und den Radfahrer sichtbarer macht.

Die zweite Maßnahme ist das Fahren entgegen der Richtung des motorisierten Verkehrs. Um dies zu ermöglichen, muss die Straße über einen einzigen Fahrstreifen verfügen, das Tempolimit darf 30 km/h oder weniger betragen, es muss eine spezifische Beschilderung vorhanden sein, und Fahrzeuge in regulärer Fahrtrichtung haben Vorrang, wenn sie nicht sicher nach rechts ausweichen können. Madrid wandte Ähnliches bereits in Wohngebieten über das Schild S-28 an.

Überholen mit 20 km/h unter dem Limit

Dasselbe Königliche Dekret führt eine Regel für das Überholen von Radfahrern ein: Beim Überfahren eines Fahrrads darf nicht schneller als 20 km/h unter dem jeweiligen Tempolimit gefahren werden. Auf einer Straße mit 90 km/h-Limit würde die Manövrierung unter 70 km/h erfolgen; bei 70 km/h unter 50 km/h. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs zu reduzieren, lässt dem Fahrer jedoch nur wenig Spielraum, um die Manövrierung auf zweispurigen Straßen abzuschließen.

Der mehrheitliche Widerstand: Mehr Konflikt, nicht weniger

Die vorherrschende Reaktion in der Debatte ist strikte Ablehnung. Es wird argumentiert, dass Gegenverkehr in Einbahnstraßen mit einem Fahrstreifen das Risiko frontaler Kollisionen multipliziert: Ein Auto, das mit 30 km/h abbog, und ein Radfahrer, der frontal mit weiteren 30 km/h käme, ergäben eine Aufprallgeschwindigkeit von 60 km/h. Zudem wird angeführt, dass das Fahren in der Mitte es unmöglich mache, den zuvor geltenden Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten, und die Überholregel das Manöver langsam und gefährlich mache, besonders auf Landstraßen.

Einige gehen weiter und behaupten, das eigentliche Ziel sei nicht die Sicherheit der Radfahrer, sondern die Behinderung des privaten Autoverkehrs, die Erhöhung von Konflikten und die spätere Rechtfertigung weiterer Regulierung. Andere verteidigen das Gegenteil: Dass das Fahren in der Mitte sicherer sei und dass die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrrads in der Stadt der eines Autos ähnele. Die Diskussion driftet hin zur Verteilung des öffentlichen Raums, der Agenda 2030 und der Wahrnehmung, dass Gesetze gegen Autofahrer gemacht werden.

Der Punkt, an dem die Analyse ins Stocken gerät

Die Reform befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, und ihre endgültige Formulierung ist nicht abgeschlossen. Klar ist jedoch, dass die beiden am meisten diskutierten Maßnahmen – mittige Fahrweise und Gegenverkehr – bereits in einigen kommunalen Satzungen existierten und dass das Neue tatsächlich ihre Ausweitung und ihr normativer Rang sind. Wenn das erklärte Ziel der Schutz vulnerabler Nutzer ist, bleibt die Frage offen, wie dieser Schutz mit dem Zusammenleben auf Fahrbahnen vereinbar ist, wo der Platz begrenzt ist und Prioritäten weiterhin unklar bleiben.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (184 Antworten).

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