Macarena Olona wechselt nach Beurlaubung zur Kanzlei ihres Cousins Choclán

Olona verlässt den spanischen Staatsanwaltsdienst (Abogacía del Estado) und wechselt zur Kanzlei ihres Cousins Choclán. Leistung oder Vetternwirtschaft?

Deutsch · Ursprüngliche Diskussion auf Spanisch · Veröffentlicht

Macarena Olona verlässt den Staatsanwaltsdienst für die Kanzlei ihres Cousins

Eine Kanzlei mit zwölf Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund fünf Millionen Euro braucht eigentlich keinen medialen Coup. Die Kanzlei von Choclán hat ihn trotzdem gerade bekommen: Macarena Olona hat eine Beurlaubung vom spanischen Staatsanwaltsdienst (Abogacía del Estado, der Elite-Juristenkörperschaft des Staates) beantragt, um in die Kanzlei einzutreten, die ihr Cousin gegründet hat – ein ehemaliger Richter der Audiencia Nacional, spezialisiert auf Wirtschaftsdelikte. Die Nachricht hat eine alte Frage wieder aufgeworfen: Wann ist ein Familienname ein Türöffner, und wann nur ein Zufall?

Leistung oder Vetternwirtschaft? Das Profil, das die Branche spaltet

Der Empfänger dieses Zuwachses ist keine beliebige Größe. Choclán war Richter in der Strafkammer der Audiencia Nacional und gilt laut Analysen aus Juristenkreisen als einer der Top-Strafrechtler Spaniens mit anerkannter Autorität in Wirtschaftsdelikten. Seine Kanzlei, Anfang der 2000er Jahre gegründet, also vor der Krise von 2008, ist klein: zwölf Mitarbeiter und ein geschätzter Jahresumsatz von fünf Millionen. Das ist nicht das Profil einer Kanzlei, die zum Überleben einen berühmten Namen braucht.

Die Frage ist, was Olona einbringt. Ihre Verteidiger erinnern daran, dass sie keine Anfängerin ist: Sie bestand ein hochkarätiges Staatsensstaat und wurde Leiterin des Staatsanwaltsdienstes im Baskenland. „Sie ist keine Praktikantin“, fasst man zusammen. Ihre Kritiker sehen das umgekehrte Muster: der Zuzug einer öffentlichen Figur, deren Justizkarriere durch Jahre von TV-Talk und Wahlkampf unterbrochen wurde. Bleibt das unbequemste Argument: Vetternwirtschaft ist nicht immer Inkompetenz, aber immer schwer zu beweisen.

Beurlaubungen im öffentlichen Dienst: ein schlecht erklärtes Privileg

Die zweite Front ist institutioneller Natur. Der Staatsanwaltsdienst ist eine Elite-Körperschaft mit Ausschreibungen für sehr wenige Stellen. Eine Beurlaubung zu beantragen, um in die Privatwirtschaft zu wechseln, ist legal und üblich; das Problem ist die Wahrnehmung. Eine Beurlaubung erlaubt die Rückkehr auf die öffentliche Stelle, falls es privat nicht klappt – und macht so aus einem Staatsposten ein Sicherheitsnetz auf Kosten der Steuerzahler. Bei jemandem, die den liberalen Diskurs zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, ist dieser Kontrast schwer zu schlucken.

Man argumentiert, das System sollte verschärft werden: entweder öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft, ohne Drehtür. Die übliche Erwiderung lautet, der öffentliche Sektor könne mit privaten Gehältern nicht konkurrieren und würde ohne Beurlaubungen das Talent verlieren. Die Debatte bleibt, wie fast immer, am Einzelfall hängen.

Die Gehälter, die den Talentabfluss in der Anwaltschaft erklären

Der Fall spielt sich in einem Rechtsmarkt mit eigenen Verzerrungen ab. Ein Staatsanwalt mit zehn Jahren Erfahrung in Madrid verdient zwischen 90.000 und 100.000 Euro: ein hohes Gehalt im Durchschnitt, aber nicht konkurrenzfähig gegenüber einem guten durchschnittlichen Anwalt in der Privatwirtschaft, der das Doppelte verdienen kann. Diese Schere erklärt, warum Elitekanzleien mühelos im öffentlichen Sektor fischen.

Dazu kommt eine pessimistische Strömung im Markt: Die großen spanischen Kanzleien (Garrigues, Uría, Cuatrecasas) sind so teuer, dass sie kaum wachsen; die Ausnahme wäre Pérez-Llorca, während die Big Four immer mehr Geschäft an sich ziehen. Und über dem Beruf insgesamt schwebt die künstliche Intelligenz: Mit rund 180.000 eingeschriebenen Anwälten in Spanien ist die Prognose, dass die Technologie einen wesentlichen Teil der Anwaltschaft arbeitslos machen wird, kein Witz.

Ein Wagnis, bei dem das Prestige auf dem Spiel steht

Das Auffälligste an dem Schritt ist, dass er nicht ganz passt. Eine kleine, rentable Kanzlei braucht kein öffentliches Sprachrohr; eine abgenutzte öffentliche Figur braucht kein Gehalt von 90.000 Euro, wenn sie bisher gut von den 7.000 oder 8.000 Euro netto monatlich als Richterin lebte. Die verbreitetste Lesart: Es steckt mehr dahinter – Kontakte, Mandanten, eine Agenda in Zentralamerika oder schlicht Ehrgeiz. Oder alles zugleich.

Das Ende bleibt offen. Wenn Olona große Mandate an Land zieht, wird die Verwandtschaft eine Anekdote sein. Wenn sie scheitert, bleibt der Familienname als einzige Erklärung. Die spanische Anwaltschaft wird derweil die Drehtür weiter mit demselben Unbehagen wie immer betrachten.

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Zusammenfassung einer Diskussion auf Burbuja.info - Foro de economía, actualidad y política., aus dem Spanischen übersetzt und vor der Veröffentlichung geprüft. Die ganze Diskussion lesen (99 Antworten).

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